Betreff
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 "Gewerbepark an der B 61 - Ostfeld" der Stadt Bergkamen
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
10/0123
Aktenzeichen
61.82.102 reu-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 “Gewerbepark an der B 61 – Ostfeld” nebst Begründung incl. Umweltbericht nach § 10 BauGB.

 

Zur Aufhebung gehört die zusammenfassende Erklärung im Sinne von § 10 Abs. 4 BauGB (Anlage 4).

Sachdarstellung

 

Normenkontrollklage

Für den Bereich östlich der AS Kamen / Bergkamen der A 2, nördlich der B 61, westlich der Töddinghauser Straße und südlich der A 2 wurde der Bebauungsplan Nr. WD 102 "Gewerbepark an der B 61 – Ostfeld" aufgestellt und am 03.05.2007 mit der Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

Im Rahmen einer Normenkontrollklage zu diesem Bebauungsplan hat der 10. Senat des OVG Münster den Vollzug des Bebauungsplanes Nr. WD 102 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag vorläufig ausgesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage hat der Rat der Stadt Bergkamen die Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufhebung des Bebauungsplanes WD 102, die Einleitung der 25. Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 beschlossen. In mehreren Gespräche zwischen der Stadt, WFG für den Kreis Unna, der Nachbarstadt Kamen, einem potenziellen Investor, Anwohner-Vertretern und Klageführer wurde deutlich, dass es keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Logistikstandort gibt, wenn planerische Parameter zum Schutz der Wohngebiete unter Beibehalt der abschirmenden Grünstruktur zugrunde gelegt werden.

Im Juni 2008 hat der Klageführer der Stadt mitgeteilt, dass er das Ruhen des Verfahrens beantragt hat, nachdem der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen hat die Aufhebung des beklagten Bauleitplanes einzuleiten. Das Verfahren wäre dann erledigt, sobald der endgültige Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans gefasst ist.

Bisheriges Verfahren

-          Nach dem Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 “Gewerbepark an der B61 / Ostfeld” vom 08.05.2008 wurde am 05.Juni 2008 in einem Scopingtermin i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt.

-          Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Bürgerversammlung am 23.Juni 2008 und anschließender Möglichkeit auf dem Wege der elektronischen Datenkommunikation Stellung zu nehmen.

-          In der Zeit vom 14.07.2008 bis zum 22.08.2008 fand die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.

-          In seiner Sitzung am 12.02.2009 hat der Rat der Stadt Bergkamen die öffentliche Auslegung beschlossen und die Begründung incl. Umweltbericht zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 gebilligt.

-          Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 16.03.2009 bis zum 17.04.2009 einschließlich. Diese Offenlegung fand parallel mit der Offenlegung zur Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, zur Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung der Bebauungsplanes Nr. WD 116 statt.

Abwägung

Im Rahmen der Offenlegung wurden weder von den Trägern öffentlicher Belange noch aus der Öffentlichkeit Bedenken und Anregungen zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102  vorgebracht. Die eingegangenen Hinweise beziehen sich auf die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 und werden dort behandelt.

In 2008 wurde eine Kartierung des Eichen-Misch-Waldes vorgenommen. Dieser Sachverhalt wird in die Begründung aufgenommen. Die Änderung ist in Kursivschrift erkenntlich.

 

In der Zwischenzeit wurde ein lufthygienisches Gutachten erstellt. Daher wird in der Begründung unter Pkt. 14.1.4 der letzte Satz gestrichen und unter Pkt. 14.2.2 darauf hingewiesen. Es handelt sich um Klarstellungen, nicht um inhaltliche Änderungen.

Es wird daher vorgeschlagen, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102  und die dazugehörige Begründung incl. Umweltbericht als Satzung i.S.v. § 10 Abs.1 BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu beschließen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke