Betreff
Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen im Stadtteil Weddinghofen (Gewerbepark an der B 61-Ostfeld)
hier: Beschluss zur Aufhebung der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
10/0122
Aktenzeichen
reu-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der dazugehörigen Begründung incl. Umweltbericht.

Sachdarstellung:

 

Die Fläche östlich der AS Kamen/Bergkamen der A 2, nördlich der B 61, westlich der Töddinghauser Straße und südlich der A 2 eignet sich aufgrund der hervorragenden Verkehrsanbindung an das Bundesfernstraßennetz zur Entwicklung eines Logistikstandortes. Für diesen Bereich wurde im Parallelverfahren die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. WD 102 "Gewerbepark an der B 61-Ostfeld" aufgestellt und am 03.05.2007 mit der Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

Im Rahmen einer Normenkontrollklage zum Bebauungsplan Nr. WD 102 hat der 10. Senat des OVG Münster den Vollzug des Bebauungsplanes bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag vorläufig ausgesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage hat der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wieder aufzuheben.

Aufgrund der besonderen Lagegunst an der A 2 soll an dem Ziel der Entwicklung eines Logistikstandortes festgehalten werden. Daher wird im Parallelverfahren die 25. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Allerdings ist in diesem Verfahren das Nebeneinander zwischen Wohnen und Gewerbe an der Stadtgrenze Kamen/Bergkamen planerisch neu zu regeln.

Bisheriges Verfahren

-        Nach dem Beschluss zur Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 08.05.2008 wurde am 05.Juni 2008 in einem Scopingtermin i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt.

-        Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Bürgerversammlung am 23.Juni 2008 und anschließender Möglichkeit, auf dem Wege der elektronischen Datenkommunikation Stellung zu nehmen.

-        In der Zeit vom 14.07.2008 bis zum 22.08.2008 fand die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.

-        In seiner Sitzung am 12.02.2009 hat der Rat der Stadt Bergkamen die öffentliche Auslegung beschlossen und die Begründung incl. Umweltbericht zur Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

-        Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 16.03.2009 bis zum 17.04.2009 einschließlich statt. Diese Offenlegung fand parallel mit der Offenlegung zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 und zur Aufstellung der Bebauungsplanes Nr. WD 116 statt.

Abwägung

Im Rahmen der Offenlegung wurden weder von den Trägern öffentlicher Belange noch aus der Öffentlichkeit Bedenken und Anregungen vorgebracht, die für die Flächennutzungsplanebene relevant sind.

In der Zwischenzeit liegt ein lufthygienisches Gutachten vor. Unter Punkt 8.5 des Umweltberichtes wird daher der Satz “Konkrete Informationen vor Ort liegen nicht vor” gestrichen. Unter Punkt 9.2 wird ergänzt, dass ein lufthygienisches Gutachten vorliegt. Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Eine erneute Offenlegung ergibt sich daraus nicht.

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und die dazugehörige Begründung incl. Umweltbericht zu beschließen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.- Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke