Betreff
16. Änderungssatzung vom ......... zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.82
Vorlage
10/0121
Aktenzeichen
37 la-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 16. Änderungssatzung vom .......... zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.1982.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

Der gemeinsame Rettungsdienst für die Städte Kamen, Bergkamen und Bönen wird feder-führend von der Stadt Kamen bewirtschaftet. Zur Durchführung des Rettungsdienstes hat jede Kommune eine Satzung erlassen. Die nachfolgenden Ausführungen spiegeln vollständig die inhaltliche Darstellung und das Zahlenmaterial aus der Vorlage für die Sitzung des Rates der Stadt Kamen für Dezember 2009 wider.

 

Die Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.1982 wird jedes Jahr auf Grund der Gebührenkalkulation der Stadt Kamen angepasst.

 

Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates am 11.12.2008 be-schlossen und gilt seit dem 01.01.2009. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2010 nicht decken können. Es verbliebe eine Unterdeckung in Höhe von 83.255 EUR. Dem stehen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze des § 75 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung des § 77 GO NRW der Gemeinden entgegen. Danach ist der Haushalt wirtschaftlich mit dem Ziel der stetigen Aufgabenerfüllung zu führen und die Finanzmittel dafür sind, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten (wie Benutzungsgebühren) zu beschaffen. Schließlich ist für die Einrichtung Rettungsdienst eine Gebührenerhöhung in Höhe von ca. 2,1 % vorzunehmen. Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht vorgesehen.

 

Nachfolgend werden kurz die wesentlichen Änderungen innerhalb der Kalkulation beschrieben:

 

Die Personalkosten steigen gegenüber der Vorjahreskalkulation (2009) leicht um 50.800 EUR oder 1,8 %. Zwei Stellen, die bislang im operativen Bereich geplant waren, werden nun unter den sonstigen Diensten geführt. Die deutliche Zunahme der Kosten für Praktikanten um 41.140 EUR ist das Ergebnis 3 zusätzlicher Jahresstellen. Hierdurch wird dem absehbaren krankheitsbedingten Personalausfall entgegengewirkt.

 

Die Sach- und Dienstleistungskosten nehmen im Vergleich zum Vorjahr um 54.060 EUR (6,7 %) zu. Die größte Erhöhung in diesem Bereich erfolgt mit zusätzlichen 34.700 EUR (77,1 %) für die Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude. Der Ansatz 2009 basierte noch auf Durch­schnittswerten vergangener Perioden. Seit der Abrechnung des Jahres 2007 sind die Ergeb­nisse jedoch auf dem deutlich höheren Niveau der aktuellen Planung.

 

Des Weiteren nimmt die Vergütung der Dienst- und Sachleistungen der
Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH um 14.790 EUR oder 35,9 % gemäß Mitteilung von dort zu.

 

Ansonsten ergeben sich nur geringe Veränderungen, die sich per Saldo nahezu gegeneinander aufheben.

 

Die kalkulatorischen Kosten steigen um 36.081 EUR (14,5 %) gegenüber dem Vorjahreswert. Die deutlich höheren Aufwendungen für kalkulatorische Abschreibungen resultieren aus den Anla­genzugängen für Fahrzeuge in den Jahren 2009 und 2010.

 

Die Kosten der Einrichtung Rettungsdienst, die im Bereich der Stadt Bergkamen und der Ge­meinde Bönen verursacht werden, nehmen um 9.000 EUR (- 9,4 %) ab. Dies vornehmlich, weil die geplanten Bewirtschaftungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahresansatz wieder gesenkt wurden.

 

Den größten Einfluss auf den veränderten Gebührenbedarf hat des Weiteren der Vortrag der gänzlichen Überdeckung (21.378 EUR) der Betriebsabrechnung 2007 und der halben Überdeckung der Betriebsabrechnung 2008 mit 28.768 EUR, insgesamt 50.146 EUR. Das sind dann 98.065 EUR weni­ger gegenüber der Berechnung für das Jahr 2009.

 

Der vorgenannte Ansatz erfolgt aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW). Hiernach sind Kostenüberdeckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes aus­geglichen werden. [...] Als in die Kalkulation des Jahres 2011 vorzutragender, gebührenbedarfs­mindernder Rest verbleibt somit das halbe Ergebnis der Betriebsabrechnung 2008 in Höhe von 28.767 EUR.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 4.015.225 EUR.

 

Die Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur Ermittlung der Gebührensätze wur­den unter Berücksichtigung der sich verstetigenden Zeitreihenwerte geschätzt. Bei allen Ein­satzarten liegen die Einsatzzahlen knapp unter den hochgerechneten Ist-Werten des laufenden Jahres, was realistisch erscheint.

 

Bei aktuellen Tarifen würden dann 3.931.970 EUR im Jahr 2010 als Gebührenerlöse erwartet. Der Gebührenbedarf wäre dann um 83.255 EUR (2,1 %) nicht gedeckt.

 

Grundsätzliche Veränderungen in der Berechnungstechnik wurden im Vergleich zur Vorjahres­kalkulation nicht vorgenommen. Die gesamten Nebengebührenerlöse (km-Tarif, Wartezeiten, Reinigung und Desinfektion) liegen mit 279.524 EUR (2009 = 248.448 EUR) etwas über Vorjahres­niveau.

 

Um in etwa den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebühren-

Gebühren-

Abweich.

Abweich.

in EUR

satz, alt

satz, neu

 

in %

innerhalb des Gebietes des Rettungsdienstbereiches

- KTW-Einsatz

173,60

186,40

12,80

7,4

- RTW-Einsatz

441,40

443,40

2,00

0,5

- NEF-Einsatz

203,80

219,70

15,90

7,8

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

- KTW pro gefahrene km

0,80

1,00

0,20

25,0

- RTW pro gefahrene km

2,60

3,00

0,40

15,4

- NEF pro gefahrene km

5,80

5,60

-0,20

-3,4

Wartezeiten; bis zu 30 Minuten ohne zusätzliche Berechnung

- KTW ab 31. Minute je angefangene Stunde

51,90

56,90

5,00

9,6

- RTW ab 31. Minute je angefangene Stunde

120,10

108,30

-11,80

-9,8

Reinigung/Desinfektion der Fahrzeuge

 

 

 

 

- besondere Reinigung nach Verunreinigung

77,00

82,50

5,50

7,1

- Desinfektion des Fahrzeugs

192,50

206,30

13,80

7,2

 

Bei einer Satzungsänderung mit den vorgenannten Gebührensätzen für das Jahr 2010 werden Gesamterlöse in Höhe von 4.015.310 EUR erwartet. Dies entspricht insgesamt einer Gebührener­höhung in Höhe von 2,1 %. Betrachtet man jedoch die gesamte Gebührenentwicklung von 2006 bis jetzt einschließlich der Vorjahreserhöhung von 4,5 % (2008: -3,4 %, 2007: -2,8 %, 2006: -5,5 %), dann sind die Gebühren insgesamt immer noch um 5,3 % gesunken. Der Gebührenbedarf wäre dann in Höhe von 85 EUR überdeckt, was sich durch Rundungsdifferenzen bei der Multiplika­tion mit den Einsatzzahlen ergibt und wegen Geringfügigkeit hinzunehmen ist. [...]

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungs­dienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Gemeinde Bönen festzusetzen. Die Stadt Bergkamen erlässt nach vorheriger Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende Sat­zung.

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Satzungsentwurf ein­schließlich der Berechnungen zu den Gebührensätzen fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde wurde gleichermaßen informiert.

 

Es wird an dieser Stelle auf folgende Anlage hingewiesen:

 

Ø      16. Änderungssatzung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen, welche der jetzigen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bergkamen unterliegt (Anlage 1)

Ø      Vergleich der Gebührensätze der Jahre 2008, 2009 und 2010 (Anlage 2)

Die umfangreichen Arbeitspapiere und die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010, die obige Gebührensätze begründen, können im Fachamt eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Lamparski