Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW
hier: Geschwindigkeitssenkung auf 30 km/h für die Fritz-Husemann-Straße
Vorlage
10/0120
Aktenzeichen
bo-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen beschließt, der Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Herrn Hans-Jürgen Klingebeil auf Geschwindigkeitssenkung von 50 auf 30 km/h pro Stunde ab der Ampelkreuzung Hegelstraße/Justus-von-Liebig-Straße bis zur Ampelkreuzung Fritz-Husemann-Straße/Werner Straße und Industriestraße nicht zu folgen.

 

Dem Antragsteller sind die in der Vorlage genannten Daten und Gründe der Ablehnung darzulegen.

Sachdarstellung:

 

Mit Datum vom 30..06.2009 hat Herr Hans-Jürgen Klingebeil, Fritz-Husemann-Straße, eine Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW an den Rat der Stadt Bergkamen gestellt. Inhalt der Einwohneranregung ist

 

-          Zählung des Lkw- und Pkw-Aufkommens

-          Feinstaubmessung

-          Geschwindigkeitssenkung von 50 auf 30 km/h ab der Ampelkreuzung Hegelstraße/Justus-von-Liebig-Straße bis zur Ampelkreuzung Fritz-Husemann-Straße/Werner Straße und Industriestraße

Da seit der Antragstellung keine vorbereitenden Ausschusssitzungen stattgefunden haben und bedingt durch die Kommunalwahl, wird die Einwohneranregung erst jetzt zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Bei der Fritz-Husemann-Straße handelt es sich um die Kreisstraße K 16. Die Fritz-Husemann-Straße ist wichtige Ost-West-Verbindung im nördlichen Stadtgebiet von Bergkamen. Der überwiegende Straßenverlauf befindet sich innerhalb von geschlossenen Ortslagen, und die zulässige Geschwindigkeit ist hier auf 50 km/h beschränkt. In dem von Herrn Klingebeil angesprochenen Bereich ist die Fritz-Husemann-Straße anbaufrei bis zur Einmündung mit der Straße Zur Mergelkuhle. Erst in der Weiterführung nach Osten übernimmt sie direkte Erschließungsfunktion.

 

Eine Verkehrszählung ist in der Zeit vom 13.07.2009 bis 17.07.2009 durchgeführt worden. Innerhalb dieses Zeitraums ist festzustellen, dass entsprechend der Verkehrsbedeutung der Straße im Hauptverkehrsnetz der Stadt Bergkamen eine Fahrzeugbelastung pro Tag von real 10.332 Fahrzeugen zu verzeichnen war. Der Anteil durch Pkw’s betrug 8.831, der Anteil der Lkw’s 977. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung pro Stunde betrug 447 Fahrzeuge. Anhand der Aufzeichnungen ist festzustellen, dass der Lkw-Anteil nachts zwischen 22 und 6 Uhr mit 40 Lkw-Fahrzeugen gering bemessen ist. Die an der Messstelle gemessene Geschwindigkeit V 50 mit 51,5 Stundenkilometern entspricht der zulässigen Normalgeschwindigkeit in dem Straßenabschnitt. Selbst die Werte für V 85 mit 60,2 km/h stellen zwar eine Überschreitung der 50 Stundenkilometergrenze dar, bewegen sich aber im normalen Rahmen. Festgestellt wurden auch erhebliche einzelne Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Geschwindigkeitskontrollen der Kreispolizeibehörde im dem Bereich der K 16 zeigen immer wieder, dass einzelne Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Ortsgeschwindigkeit halten.

 

Eine Feinstaubmessung im Bereich der Fritz-Husemann-Straße ist nicht zielführend. Im Rahmen der Untersuchungen der Feinstaubbelastungen durch den motorisierten Individualverkehr und die Verkehrsbelastung der Straßen durch das LANUV, Landesumweltamt, ist die Fritz-Husemann-Straße wegen der geringen Verkehrsbelastungen nicht in ein Bewertungsverfahren aufgenommen worden. Bei den Verkehrsbelastungen, die hier mit ca. 10.500 Fahrzeugen auch gemessen wurden, geht man von keiner relevanten Feinstaubbelastung aus, da auch die bauliche Situation keine Häuserschlucht bildet.

 

Zur Geschwindigkeitssenkung hat die Verwaltung den Kreis Unna, Fachbereich Bauen und Verkehr, zur Stellungnahme aus Sicht des Baulastträgers aufgefordert. Der Kreis Unna stellt dazu fest: “Einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h pro Stunde zwischen der Kreuzung Werner Straße und der Kreuzung Hegelstraße im Zuge der K 16 kann aus Sicht des Baulastträgers nicht zugestimmt werden. Besondere Gegebenheiten wie etwa ein gehäuftes Unfallaufkommen wegen überhöhter Geschwindigkeit oder andere signifikante Besonderheiten sind hier nicht bekannt. Des Weiteren ist zu befürchten, dass die Einleitung einer solch drastischen Maßnahme dem Verkehrsteilnehmer nur schwer verständlich gemacht werden kann.”

 

Aufgrund der v. g. Stellungnahme des Kreises Unna, aber auch der eigenen Betrachtung der Verkehrssituation und der Bedeutung, dass die Fritz-Husemann-Straße in wesentlichen Teilen anbaufrei ist und im Verkehrssystem der Stadt Bergkamen eine der Haupt-Ost-West-Achsen im Verkehrsnetz darstellt, empfiehlt die Verwaltung, der Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung nicht zuzustimmen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden