Betreff
Eröffnung der Sitzung und Feststellung des Altersvorsitzenden
Vorlage
10/0112
Aktenzeichen
hr-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass Herr Wolfgang Kerak das nach Lebensjahren älteste ordentliche Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses ist und überträgt ihm den Vorsitz in der Sitzung bis die Wahl einer bzw. eines stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt ist.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung führt der Bürgermeister den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt gem. § 57 Abs. 3 Satz 3 (GO NRW) aus seiner Mitte eine oder mehrere Vertreterinnen bzw. einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

 

Da Bürgermeister Roland Schäfer an der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.11.2009 nicht teilnehmen kann, wird vorgeschlagen analog § 65 Abs. 3 GO NRW i. V. m. Kommentar von Lennep zu § 47 GO NRW (S. 2) den Altersvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses festzustellen und ihm den Vorsitz in der Sitzung zu übertragen bis die Wahl einer bzw. eines stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt ist.

 

Das an Lebensjahren älteste ordentliche Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses ist

 

Herr Wolfgang Kerak, geb. am 23.06.1942.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer