Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass Herr Wolfgang Kerak das nach Lebensjahren älteste ordentliche Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses ist und überträgt ihm den Vorsitz in der Sitzung bis die Wahl einer bzw. eines stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt ist.
Sachdarstellung:
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung führt der Bürgermeister den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt gem. § 57 Abs. 3 Satz 3 (GO NRW) aus seiner Mitte eine oder mehrere Vertreterinnen bzw. einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
Da Bürgermeister Roland Schäfer an der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.11.2009 nicht teilnehmen kann, wird vorgeschlagen analog § 65 Abs. 3 GO NRW i. V. m. Kommentar von Lennep zu § 47 GO NRW (S. 2) den Altersvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses festzustellen und ihm den Vorsitz in der Sitzung zu übertragen bis die Wahl einer bzw. eines stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt ist.
Das an Lebensjahren älteste ordentliche Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses ist
Herr Wolfgang Kerak, geb. am 23.06.1942.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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