hier: 14. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1 beigefügt sind.
Sachdarstellung:
Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Beck (Disponent) – aufgestellt.
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit dem 03. Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind
inzwischen die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern. Im
Ergebnis ist festzustellen, dass im Laufe des Jahres 2010 keine wesentlichen
Abweichungen auftreten werden.
Im Vergleich zum Vorjahr werden die Kosten des Sammelns und Transportierens mit
rd. 81.000 € höher angenommen. Wesentliche Einflussfaktoren sind hier die
gestiegenen Personalkosten aufgrund tariflicher Mehrkosten sowie
Personalzuwachs (s. Punkt 3).
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2009 folgende Gebührensätze
beschlossen:
Restabfall 230,35
€ + 2,23%
Bioabfall 89,72
€ / 18,06%
Grünabfall 50,58
€ = 0,00%
Altpapierverwertung 3,14
€ + 5,72%
Sperrmüll
- je Einwohner 4,04
€ + 13,48%
- Tonne 78,45
€ + 6,60%
3.
Veränderungen gegenüber 2009
Neben der vg. Gebührenfestsetzung des Kreises Unna sind folgende Veränderungen gegenüber der Gebührenkalkulation 2009 zu berücksichtigen:
Ø Umdeklaration
von rd. 200 Gewichtstonnen Bioabfall durch die GWA in Restabfall in 2009
aufgrund Fehlbefüllung aus dem Siedlungsbereich der „Alten Kolonie“,
Bergkamen-Mitte
Ø Verringerung
der Erlöse aus dem Bereich der kommunalen Papierverwertung aufgrund des
Rechtsstreites zwischen GWA / AKU und der Fa. Remondis von 84,00 € je
Gewichtstonne auf 66,83 €
Ø höheres
Betreiberentgelt für die GWA und Wegfall der Pachteinnahmen für den EBB durch
die Inbetriebnahme des neuen Wertstoffhofes an der Justus-von-Liebig-Straße
Ø Besetzung
der freien Stelle im gewerblichen Bereich des EBB und Beschaffung eines
Klein-Pkw als mobiles Einsatzfahrzeug für die Reinigung von schmalen Wegen,
Beseitigung bzw. Besichtigung wilder Müllablagerungen, Schnellreinigung von
Containerstandorten
Ø Verwaltungsmehrbedarf
von 19,25 Std. im EBB durch neue Aufgaben wie
- Übertragung der Gebührenkalkulation für Abfall sowie Straßenreinigung/ Winterdienst inkl. Erstellung des
BAB-Bogens
- Abwicklung der Abfallgefäßtauschgebühr.
- Abrechnung mit den neun Dualen Systemen.
- Rückgang der Gefäßzahlen bzw. –volumina aufgrund der Reduzierung der
Einwohnerzahl (demographische Entwicklung)
Unter Berücksichtigung von Mengen- und Gebührensatzveränderungen ist davon auszugehen, dass an den Kreis Unna für 2010 rd. 84.000 € mehr als 2009 [A1] zu zahlen sein werden.
4.
Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2007 sieht einen Gewinnvortrag
für Restabfall von 164.006 € und für Bioabfall von 10.756 € vor. Der Vortrag
wird in der Kalkulation für 2010 berücksichtigt.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als
Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung 2010
Bedingt durch die oben genannten Einflussfaktoren und unter besonderer Berücksichtigung geringerer Altpapierverwertungserlöse werden im Vergleich zum Vorjahr im Restabfallbereich geringe Mehrbelastungen erwartet. Hier wird eine leichte Kosten- bzw. Gebührenbelastung vorgeschlagen.
Im
Bereich Bioabfall kann eine deutliche Gebührenentlastung weiter gegeben werden.
4.3.2
Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall
Die Mengenentwicklung der Jahre 2008/09 deutet
darauf hin, dass in 2010 rd. 2.450 t Bioabfall zur Entsorgung anfallen werden.
Die geringere Bioabfallmenge resultiert aus der schlechten Trennung und der
daraus resultierenden Umdeklaration großer Mengen Bioabfall zu Restabfall.
Bei Zugrundelegung dieser Menge und der Berücksichtigung der stark
sinkenden Kreisgebühr ergibt sich ein Betrag von 1,5677 € je Liter wöchentlich
zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 1,57 €/l
verringert werden. Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das
Jahr 2010 im Vergleich zu 2009 folgende Gebührensätze:
4.3.3
Gebühren für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein
Betrag von 3,3669 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der
Gebührensatz sollte auf 3,37 €/l festgesetzt werden.
Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2009 folgende Änderungen:
4.4
Gebührenbedarfsermittlung
4.4.1
Kosten des Einsammelns und Transportierens
4.4.1.1
Personalkosten
4.4.1.1.1
Personalkosten der Einsatzplanung 62.409,00 €
Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von
Restabfall, Bioabfall, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von
auszutauschenden Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen
werden über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.
4.4.1.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 16.380,00 €
Gemäß KGSt-Bericht 2/2009 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 5.400,00
€
Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 10.200,00
€
Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.4.1.1.3
Personalkosten Fahrer/Lader 402.224,00
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von neun Mitarbeitern, die Aufteilung
erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten
Arbeitsstunden.
4.4.1.1.4
Kosten des Arbeitsplatzes 40.222,00
€
Laut KGSt-Bericht 2/2009 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung,
Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.4.1.1.5
Vertretung Urlaub/Krankheit 26.838,00
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 17.400 Personalstunden benötigt, die nicht mit
den neun Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können. Es wird davon
ausgegangen, dass ca. 706 Personalstunden zu einem Verrechnungssatz von
37,80 €/Std. vom Baubetriebshof eingekauft werden müssen.
4.4.1.2 Kalkulatorische Abschreibungen
Als Basis der Abschreibungen
dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.4.1.2.1
Fahrzeuge 159.108,00
€
4.4.1.2.2
Halle 1.900,00
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen
Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.4.1.2.3
EDV-Programm 6.416,00
€
Für die Planung und Überwachung des optimalen Personal- und Fahrzeugeinsatzes
wird ein spezielles EDV-Programm eingesetzt.
4.4.1.2.4
Abfallgefäße 43.763,00
€
Der von Remondis übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum von acht
Jahren abgeschrieben. Der Nachkauf wird mit einer Abschreibungsdauer von zehn
Jahren berücksichtigt.
4.4.1.3
Kalkulatorische Zinsen 61.168,00
€
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalkulatorischen Zinssatz
von 6,5 %.
4.4.1.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 292.369,00
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Voll-Service-Verträge. Die Verteilung erfolgt
anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.4.1.5
Personalkosten Verwaltung EBB 140.133,00
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung,
Rechnungsprüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen
inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.4.2
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
4.4.2.1
Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis
Unna
Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.
Es wird davon ausgegangen,
dass für 2010 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2008 bis September 2009 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2010 rd. 8.470 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind. |
- Wilder Müll
Es wird von einer Tonnage von 230 t wildem Müll ausgegangen. |
b) Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 4,04 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 78,45 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis
Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen..
Für 2010 wird von einer Menge von 2.800 t ausgegangen.
c) Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2008 bis September 2009 kann
für 2010 von einer Sammelmenge von 2.450 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden
1.660 t und als Entsorgungsmengen aus der
Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 110 t zugrunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
Im Jahr 2010 erbringt die GWA die Leistung der Elektroschrottentsorgung für die Stadt Bergkamen kostenfrei. Damit entfällt auch die Erlösgutschrift für die Vermarktung des Elektroschrotts.
4.4.2.2
Betreiberkosten Wertstoffhof 145.500,00
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch-
und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Durch die Inbetriebnahme des neuen
Wertstoffhofes an der Justus-von-Liebig-Straße sind die Betreiberkosten im
Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
4.4.2.3
sonstige kalkulatorische Abschreibungen 5.671,00 €
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.4.2.4
sonstige kalkulatorische Zinsen 2.862,00
€
Die kalkulatorischen Zinsen ermitteln sich anhand der Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen. Als Zinssatz werden unverändert 6,5 % zugrunde
gelegt.
4.4.2.5
Entsorgung Sonderabfälle 10.000,00
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten
Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
4.4.2.6
Containergestellung 14.000,00
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung
aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über
einen Presscontainer zu entsorgen.
4.4.2.7
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 8.000,00 €
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der o. g. Betrag benötigt.
4.4.2.8
Kosten für Gebührenmarken 1.000,00
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.4.2.9
Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender 10.916,00 €
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.4.2.10
Leistungen des Baubetriebshofes 67.500,00
€
Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung
der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant
ist eine Inanspruchnahme von ca. 800 Personalstunden zuzüglich Fahrzeugeinsatz.
4.4.2.11
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal - 125.140,00 €
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
4.4.2.12
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 37.253,00 €
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.4.2.13 Erlösauszahlung an Duale Systeme 11.000,00 €
Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung über die Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems (Altpapiertonne) mit DSD GmbH ist auch eine Erlösbeteiligung vorgesehen.
4.4.3
Zu erwartende Erlöse
4.4.3.1
Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen 218.937,00
€
Der Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge in 2010 eine Vergütung von 66,83 € je Tonne. Der geringere Erlös resultiert aus der gesenkten Vergütung des Verwerters.
15,96 % der Altpapiermengen werden als PPK-Verkaufsverpackungen über die AKU für einen Preis von 29,50 € je Tonne vermarktet.
Als Gesamtjahresmenge
werden 3.600 t zugrunde gelegt.
4.4.3.2
Beteiligung dualer Systeme an der Papiersammlung 46.000,00 €
Im Rahmen der Papiersammlung werden sowohl Druckerzeugnisse als auch
Verpackungsmaterialien über die Papiertonne gesammelt. Durch die
Verpackungsverordnung sind duale Systeme verpflichtet, sich an den Kosten für
die Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems zu beteiligen.
4.4.3.3
Erlöse Sperrmüllkarten 75.000,00
€
4.4.3.4
Erlöse Grünschnittkarten 2.500,00
€
4.4.3.5
Erlöse Wertstoffhof 165.000,00
€
4.4.3.6
Mieteinnahmen Wertstoffhof 0,00
€
Mit dem Umzug auf das neue Wertstoffhofgelände an der Justus-von-Liebig-Str. entfallen die Pachteinnahmen.
4.4.3.7
Erlöse Restabfallsäcke 1.000,00
€
4.4.3.8
Erlöse Behältertausch 6.250,00
€
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird seit 2008 eine Tauschgebühr erhoben.
4.4.3.9 Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst 9.241,00 €
Der Einsatz des anzuschaffenden Abrollkipperfahrzeuges soll zu 40 % im Bereich Winterdienst erfolgen.
4.4.4
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach
der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und
Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall
ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 3.539.588,00
€
- Bioabfall 459.587,00
€
4.4.5
Ermittlung des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restabfall und Bioabfall wird ermittelt
anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand
an Gefäßen.
[A1] Keine Berücksichtigung von PPK-Verwertungserlösen in diesem Differenzbetrag
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn. Beigeordneter u. Betriebsleiter |
|
Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |