Betreff
Einwohneranregungen gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW
hier: Sperrung Schwarzer Weg
Vorlage
10/0106
Aktenzeichen
61.82.75
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen beschließt, die Einwohneranregung entsprechend Anlage 1 zur Sperrung der Straße “Schwarzer Weg” zurückzuweisen und dem Gegenantrag zur Offenhaltung der Straße entsprechend Anlage 2 stattzugeben.

 

Die Antragsteller sind entsprechend zu informieren.

 

Sachdarstellung:

 

 

Im zeitlichem Zusammenhang mit dem Verfahren zur Aufstellung der Abrundungssatzung “Schwarzer Weg/Zum Schacht III” wurden zwei Bürgeranträge zur “Sperrung Schwarzer Weg” gestellt, die in dieser Vorlage als Einwohneranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) behandelt werden (Anlage 1 und 2). Sie stehen inhaltlich nicht im Zusammenhang mit der Abrundungssatzung “Schwarzer Weg” und sind somit dort nicht abwägungsrelevant.

 

Hinsichtlich einer Einwohneranregung vom 15. Juni 2009 der “Anwohnergemeinschaft Schwarzer Weg” beschloss der Haupt- und Finanzausschuss am 24.6.09 (Drucks. Nr. 9/1627), die endgültige Entscheidung über alle Belange bei Erarbeitung der Satzung zu treffen. Der Antrag fließt daher in das Abwägungsverfahren zur Satzung “Schwarzer Weg /Schacht III” ein (Drucks. Nr.10/0105).

 

Die Namen und Adressen der Antragsteller sowie die Teilnehmer der Bürgerversammlung sind der nichtöffentlichen Vorlage (Drucks. Nr. 10/0107) zu entnehmen.

 

Folgende Einwohneranregungen gemäß § 24 GO NRW zur “Sperrung Schwarzer Weg” wurden gestellt:

 

1.      In der Bürgerversammlung zur geplanten Bebauung “Schwarzer Weg” am 09.06.2009 in der Hellwegschule in Bergkamen-Rünthe wurde durch mehrere Anwohner der Straße “Schwarzer Weg” die Sperrung der westlichen Zufahrt des Schwarzen Weges gefordert.

Die Anwohner nahmen in der Sitzung Bezug auf einen am 11.05.2009 gestellten Antrag (Anlage 1) und baten um Klärung bzw. zügige Umsetzung.

Als Begründung wurde die starke verkehrliche Belastung im Bereich des “Schwarzen Weges” - insbesondere bei Veranstaltungen der Begegnungsstätte “Schacht III” - angeführt.

In dem Antrag vom 11.05.09 wird die Sperrung der westlichen Zufahrt des Schwarzen Weges vorgeschlagen, da die Straße sehr oft, auch zu schnell, als Abkürzung zum Schacht III genutzt würde und hierdurch Kinder gefährdet würden. Die zweite (“kleine Zufahrt”) solle erhalten bleiben.

 

2.      Am 20.06.2009 stellten zwei Anwohner von der Rünther Straße einen Gegenantrag

(Anlage 2).

In dem Antrag wird gefordert, das Begehren zur Sperrung des Schwarzen Weges zurückzuweisen, da hierdurch der ohnehin stärkere Verkehr auf der Rünther Straße und “Zum Schacht III” weiter ansteigen würde. Mit der geplanten Sperrung des Schwarzen Weges bestünde aus folgenden Gründen kein Einverständnis:

 

Am Schwarzen Weg herrsche kein messbarer oder regelmäßiger Straßenverkehr. Es handele sich zweifellos um eine der am wenigsten befahrenen Wohnstraßen im ganzen Ortsteil. Eine weitere Entlastung dieser Straße sei weder geboten noch erforderlich.

 

Die geforderte Sperrung des Schwarzen Weges würde das Verkehrsaufkommen auf der ohnehin schon erheblich befahrenen Straße Zum Schacht III weiter erhöhen. Zusätzlich zu den Anwohnern des Schwarzen Weges, die dann noch über die Rünther Straße und die Straße Zum Schacht III fahren, würden in der bevorstehenden Bauphase sämtliche Baufahrzeuge durch die Straße Zum Schacht III fahren – selbst zur Bebauung der westlichsten Grundstücke am Schwarzen Weg. Dies sei unverhältnismäßig. Die Anwohner der Rünther Straße und zur Straße Zum Schacht III ertrügen bereits eine unvergleichlich höhere Verkehrsbelastung als die Anwohner des Schwarzen Weges. Es würde schon durch die Anlieger “Zum Schacht III” der Verkehr der ansässigen Gewerbebetriebe und der Begegnungsstätte ertragen.

 

 

Ein Lageplan befindet sich in Anlage 3.

 

Die Einwohneranregung zu 1) wurde bereits in der Ausschusssitzung für Bauen und Verkehr am 22.06.2009 (Drucks. Nr. 9/1625) behandelt. Durch Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, eine mehrtägige Zählung rund um die Uhr durchzuführen und auch die sonstige verkehrstechnische Machbarkeit einer Sperrung des Schwarzen Weges zu prüfen.

 

Daraufhin nahm die Verwaltung eine Verkehrszählung in den Straßen “Schwarzer Weg” und “Zum Schacht III” vor. Die Zählung im Schwarzen Weg wurde durchgeführt in der Zeit vom 31.08.2009 bis 07.09.2009. Die Zählergebnisse befinden sich in der Anlage 4.

 

Die Zählergebnisse machen deutlich, dass die Straße “Schwarzer Weg”, gemessen an ihrer Funktion als Anliegerstraße, hinsichtlich der gemessenen Verkehrsmengen als “gering belastet” einzustufen ist. Die Gesamtanzahl der gezählten Fahrzeuge lag in der Zählwoche bei 426 für beide Richtungen. Das entspricht einem Durchschnitt von 2 Fahrzeugen pro Stunde. In der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr wurden lediglich 3 Fahrzeuge in der Woche gezählt.

Die gemessenen Geschwindigkeiten liegen zu 85 % unter 33,5 km/h.

 

Der gewählte Zählzeitraum schloss eine Wochenendveranstaltung im Kulturzentrum Schacht III ein. Auch wenn die Straße an Veranstaltungstagen teilweise als Abkürzung genutzt wird, sind dennoch die gezählten Fahrzeugmengen so gering, dass die Erforderlichkeit zur Sperrung der Straße nicht begründet wird.

 

Die gezählten Verkehrsmengen gewährleisten zudem die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach DIN 18005.

 

Die in der Einwohneranregung zu 1) angenommenen “erheblichen Belästigungen” können nicht bestätigt werden. Die gezählten Fahrzeugmengen sind für die Bewohner der Gebäude am Schwarzen Weg als absolut zumutbar einzustufen.

 

Eine Sperrung der westlichen Hauptzufahrt des Schwarzen Weges wird daher als “nicht erforderlich” eingestuft. Hierfür ausschlaggebend sind neben den geringen Verkehrsmengen auch die mit einer Sperrung verbundenen längeren Zufahrtswege und die dadurch bedingten Mehrverkehre im Bereich der Straßen “Zum Schacht III” und der “Rünther Straße”. Unter diesen Aspekten ist eine Sperrung unverhältnismäßig. Dies gilt auch unter Zugrundelegung der geplanten zusätzlichen ca. 17 Wohngebäude auf der Südseite des Schwarzen Weges.

 

Die Verwaltung schlägt insofern vor, den Antrag zur Sperrung gemäß Anlage 1 zurückzuweisen und dem Gegenantrag zur Offenhaltung des Schwarzen Weges gemäß Anlage 2 stattzugeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Kellermann