Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
hier: Verkaufsoffene Sonntage der Jahre 2010 - 2014
Vorlage
10/0103
Aktenzeichen
32 hö-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen zu erlassen.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Seit dem 21.11.2006 ist das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) in Kraft und hat das bis dahin geltende Ladenschlussgesetz für das Land NRW abgelöst. Dieses Gesetz dient der Schaffung und Sicherung einer allgemeinen Ladenöffnungszeit für Verkaufsstellen sowie dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. Unter Beachtung des § 4 Abs. 1 Satz 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 00.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein.

 

Das bedeutet, dass nunmehr die Öffnung von Verkaufsstellen und das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen rund um die Uhr an sechs Wochentagen grundsätzlich möglich ist, allerdings die Ruhe an Sonn- und Feiertagen nach wie vor geschützt werden soll.

 

Eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen, die Durchführung von „verkaufsoffenen Sonntagen“, ist jedoch im § 6 LÖG NRW aufgenommen worden. Im Sinne des § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein, wobei sowohl auf die Hauptgottesdienstzeiten (09:00 bis 11:00 Uhr) Rücksicht zu nehmen ist als auch nur einer der vier Adventssonntage für die Öffnung festgesetzt werden darf. Außen vor bleiben auch der 1. und 2. Weihnachtstag, die Oster- und Pfingstsonntage sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW.

 

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 4 LÖG NRW wird die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, die entsprechenden Sonn- und Feiertage durch Verordnung frei zu geben. Dies bedarf seit Inkrafttreten dieses Gesetzes keiner Beteiligung sonstiger Institutionen wie Kirchen, den Gewerkschaften oder dem Einzelhandelsverband etc. mehr. Eine Information an die Sozialpartner mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben, war deshalb nicht zu versenden.

 

Ebenfalls ist das gleichzeitige Stattfinden von Märkten, Messen oder ähnlichen Traditionsveranstaltungen, an welche die verkaufsoffenen Sonntage früher gekoppelt werden mussten, kein Erfordernis mehr. Auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Vergangenheit ist aber trotzdem beabsichtigt, die verkaufsoffenen Sonntage für das Stadtgebiet Bergkamen möglichst bei gleichzeitigem Stattfinden von entsprechenden Veranstaltungen durchzuführen. Der Synergieeffekt eines solchen gemeinsamen Tages hat nach allgemeiner Einschätzung für die Innenstadtbelebung größeren Erfolg als eine getrennte Durchführung der entsprechenden Veranstaltungen.

 

Nach Absprache mit dem Einzelhandel in der Stadt beabsichtigt die Stadtverwaltung, drei Sonntage fest per Verordnung im Veranstaltungskalender zu verankern und dieses für die nächsten 5 Jahre. Um den Einzelhändlern sowie den Veranstaltern innerhalb des Stadtgebietes Bergkamen, den Bergkamener Bürgerinnen und Bürgern sowie den Besuchern größtmögliche Planungssicherheit hinsichtlich der Termine und der Organisation geben zu können, sollen die jeweils drei zugelassenen verkaufsoffenen Sonntage für die Jahre 2010 bis 2014 in einer Rechtsverordnung, gültig für das gesamte Stadtgebiet, festgesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Damit auch hier eine sinnvolle Regelung hinsichtlich des Datums getroffen wird, wurden folgende Sonntage für die verkaufsoffenen Sonntage für das Stadtgebiet Bergkamen, jeweils im Zeitraum von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, ausgewählt:

 

Der jeweils erste Sonntag im Mai eines Jahres
Im Jahr 2011 fällt der erste Sonntag im Mai auf den 1. Mai (Tag der Arbeit), so dass der darauffolgende Sonntag als verkaufsoffen festgesetzt wird:

02. Mai 2010

08. Mai 2011

06. Mai 2012

05. Mai 2013

04. Mai 2014

 

Der jeweils erste Sonntag im Oktober eines Jahres
Im Jahr 2010 fällt der erste Sonntag im Oktober auf den 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit), so dass der darauffolgende Sonntag als verkaufsoffen festgesetzt wird:

10. Oktober 2010

02. Oktober 2011

07. Oktober 2012

06. Oktober 2013

05. Oktober 2014

 

Der jeweils erste Adventssonntag eines Jahres

28. November 2010

27. November 2011

02. Dezember 2012

01. Dezember 2013

30. November 2014

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Bergkamen vor, die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Brüggenthies

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger