hier: Verkaufsoffene Sonntage der Jahre 2010 - 2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen zu
erlassen.
Sachdarstellung:
Seit dem 21.11.2006 ist das
Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) in Kraft und hat das bis dahin geltende
Ladenschlussgesetz für das Land NRW abgelöst. Dieses Gesetz dient der Schaffung
und Sicherung einer allgemeinen Ladenöffnungszeit für Verkaufsstellen sowie dem
Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. Unter Beachtung des § 4 Abs. 1 Satz 1 LÖG
NRW dürfen Verkaufsstellen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 00.00 bis
24.00 Uhr geöffnet sein.
Das bedeutet, dass nunmehr die Öffnung von
Verkaufsstellen und das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von
Verkaufsstellen rund um die Uhr an sechs Wochentagen grundsätzlich möglich ist,
allerdings die Ruhe an Sonn- und Feiertagen nach wie vor geschützt werden soll.
Eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen, die Durchführung von „verkaufsoffenen Sonntagen“, ist jedoch im § 6 LÖG NRW aufgenommen worden. Im Sinne des § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein, wobei sowohl auf die Hauptgottesdienstzeiten (09:00 bis 11:00 Uhr) Rücksicht zu nehmen ist als auch nur einer der vier Adventssonntage für die Öffnung festgesetzt werden darf. Außen vor bleiben auch der 1. und 2. Weihnachtstag, die Oster- und Pfingstsonntage sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW.
Auf
der Grundlage des § 6 Abs. 4 LÖG NRW wird die zuständige örtliche
Ordnungsbehörde ermächtigt, die entsprechenden Sonn- und Feiertage durch
Verordnung frei zu geben. Dies bedarf seit Inkrafttreten dieses Gesetzes keiner
Beteiligung sonstiger Institutionen wie Kirchen, den Gewerkschaften oder dem Einzelhandelsverband
etc. mehr. Eine Information an die Sozialpartner mit dem Hinweis auf die
Möglichkeit, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben, war deshalb nicht zu
versenden.
Ebenfalls ist das gleichzeitige Stattfinden von Märkten, Messen oder ähnlichen Traditionsveranstaltungen, an welche die verkaufsoffenen Sonntage früher gekoppelt werden mussten, kein Erfordernis mehr. Auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Vergangenheit ist aber trotzdem beabsichtigt, die verkaufsoffenen Sonntage für das Stadtgebiet Bergkamen möglichst bei gleichzeitigem Stattfinden von entsprechenden Veranstaltungen durchzuführen. Der Synergieeffekt eines solchen gemeinsamen Tages hat nach allgemeiner Einschätzung für die Innenstadtbelebung größeren Erfolg als eine getrennte Durchführung der entsprechenden Veranstaltungen.
Nach Absprache mit dem Einzelhandel in der Stadt beabsichtigt die Stadtverwaltung, drei Sonntage fest per Verordnung im Veranstaltungskalender zu verankern und dieses für die nächsten 5 Jahre. Um den Einzelhändlern sowie den Veranstaltern innerhalb des Stadtgebietes Bergkamen, den Bergkamener Bürgerinnen und Bürgern sowie den Besuchern größtmögliche Planungssicherheit hinsichtlich der Termine und der Organisation geben zu können, sollen die jeweils drei zugelassenen verkaufsoffenen Sonntage für die Jahre 2010 bis 2014 in einer Rechtsverordnung, gültig für das gesamte Stadtgebiet, festgesetzt werden.
Damit auch hier eine sinnvolle
Regelung hinsichtlich des Datums getroffen wird, wurden folgende Sonntage für
die verkaufsoffenen Sonntage für das Stadtgebiet Bergkamen, jeweils im Zeitraum
von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, ausgewählt:
Der jeweils erste Sonntag im Mai eines Jahres
Im Jahr 2011 fällt der erste Sonntag im Mai auf den 1. Mai (Tag der Arbeit), so
dass der darauffolgende Sonntag als verkaufsoffen festgesetzt wird:
02. Mai 2010
08. Mai 2011
06. Mai 2012
05. Mai 2013
04. Mai 2014
Der jeweils erste Sonntag im Oktober eines Jahres
Im Jahr 2010 fällt der erste Sonntag im Oktober auf den 3. Oktober (Tag der
Deutschen Einheit), so dass der darauffolgende Sonntag als verkaufsoffen
festgesetzt wird:
10. Oktober 2010
02. Oktober 2011
07. Oktober 2012
06. Oktober 2013
05. Oktober 2014
Der jeweils erste Adventssonntag eines Jahres
28. November 2010
27. November 2011
02. Dezember 2012
01. Dezember 2013
30. November 2014
Die Verwaltung schlägt dem
Rat der Stadt Bergkamen vor, die als Anlage 1 beigefügte
Ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Busch |
Sachbearbeiter Brüggenthies |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |