Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss wählt die Stadtverordnete/den Stadtverordneten
zur/zum Vorsitzenden und die Stadtverordnete/den Stadtverordneten
zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses ergeben sich aus den §§ 70 ff. KJHG/SGB VIII. Abweichend von § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung gem. § 4 Abs. 5 AG KJHG von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Die Durchführung der Wahl richtet sich nach § 50 Abs. 2 GO NRW.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Beckmann |
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