Betreff
Einführung und Verpflichtung der nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
10/0088
Aktenzeichen
be-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Altersvorsitzende des Rates der Stadt Bergkamen verpflichtet die nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Sachdarstellung:

 

Die Ausschussmitglieder werden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung übernimmt in der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Altersvorsitzende. Da die Verpflichtung der Ratsmitglieder bereits in der Sitzung des Rates erfolgt ist, ist es für diese Sitzung erforderlich, lediglich noch die nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu verpflichten.

 

 

Die Verwaltungsordnung zur Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen empfiehlt für die Verpflichtungsformel folgenden Text:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachte und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Beckmann