Beschlussvorschlag:
Der Altersvorsitzende des Rates der Stadt Bergkamen verpflichtet die nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Sachdarstellung:
Die Ausschussmitglieder werden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung übernimmt in der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Altersvorsitzende. Da die Verpflichtung der Ratsmitglieder bereits in der Sitzung des Rates erfolgt ist, ist es für diese Sitzung erforderlich, lediglich noch die nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu verpflichten.
Die Verwaltungsordnung zur Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen empfiehlt für die Verpflichtungsformel folgenden Text:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach
bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes
und die Gesetze beachte und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen
werde.“
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Beckmann |
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