Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen bestellt folgende Schriftführer:
Schriftführer: Stadtsozialamtsrat Udo Beckmann
Stellv. Schriftführer: Verwaltungsfachangestellter Udo Harder
Sachdarstellung:
Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem/einer vom Rat zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet. Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW findet das Verfahren für den Rat in den Fachausschüssen entsprechende Anwendung. Dementsprechend wird die Niederschrift für den Jugendhilfeausschuss durch den Vorsitzende/n sowie durch die bestellten Schriftführer unterzeichnet.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Jugendhilfeausschuss vor Eintritt in die Beratung der Tagesordnung die Bestellung der Schriftführer vornimmt.
Von der Verwaltung werden vorgeschlagen:
Schriftführer: Stadtsozialamtsrat Udo Beckmann
Stellv. Schriftführer: Verwaltungsfachangestellter Udo Harder
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Beckmann |
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