Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt
1. von
den Haushaltseckwerten des Doppelhaushaltes 2010/2011 und der Finanzplanung bis
2014 sowie
2. von der Notwendigkeit und dem Ziel, ein kommunalaufsichtlich genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen,
Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Doppelhaushalt für die Jahre 2010/2011 wird am 28.01.2010 den Ratsmitgliedern zugestellt, am 04.02.2010 in den Rat eingebracht und soll am 18.03.2010 vom Rat beschlossen werden.
Mit dieser Vorlage soll vorab eine aktuelle Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan 2010/2011 und für den Finanzplanungszeitraum der drei folgenden Jahre gegeben werden.
Dieses Eckwertepapier, das vom Grundsatz her die zusammengefassten Aufwendungen und Erträge aller Produkthaushalte abbildet, spiegelt den derzeitigen Arbeitsstand zur Aufstellung des Haushaltes wider und ist hinsichtlich der wesentlichen maßgeblichen Parameter zur Ermittlung eines Finanzüberschusses oder Finanzdefizites als stabil zu bezeichnen.
Grundlage für die Eckdaten bilden
§
die vom Rat beschlossene und von der Kommunalaufsicht
genehmigte NKF-Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007,
§
die Budget- und Produktberichte sowie die vorläufigen
Rechnungsergebnisse der Jahre 2007 und 2008,
§
die Ergebnisse der durch den Kämmerer am 18.08.2008
gemäß § 75 Abs. 1 GO NRW verfügten Haushaltssperre in Höhe von 5 % der Budgets
der Fachämter,
§
die vierteljährlich im Haushaltsjahr 2009 dem Rat und
den Fachausschüssen vorgelegten Produkt- und Budgetberichte,
§
die Prognose für den Jahresabschluss 2009,
§
das Schreiben des Kreises Unna vom 21.10.2009 zur
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Unna für das
Haushaltsjahr 2010 (Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes),
§
die vom Land den Kommunen zugeleiteten Unterlagen über
das Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Steuerschätzungen,
§
die vom Haupt- und Finanzausschuss am 24.06.2009 zur
Kenntnis genommene Vorlage Drucksache Nr. 9/1621 über die Auswirkungen der
Steuerschätzung,
§
die Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis-
und Finanzplanung der Gemeinden des Landes NRW (Runderlass des Innenministers
vom 31.08.2009),
§
die Ansatzplanungen für die Aufwandseite des
Ergebnisplanes,
§
die mit der Kommunalaufsicht Kreis Unna sowie der
Bezirksregierung Arnsberg geführten Gespräche hinsichtlich der Aufstellung und
Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
Nicht berücksichtigt sind
einerseits die zweifellos 2010 zu erwartenden finanziellen Lasten für die Kommunen
aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Hier fehlt es noch an einer
„gemeindescharfen“ Berechnung durch die zuständigen Stellen des Bundes und
Landes. Steuerminderungen sind zu erwarten bei: Gewerbesteuer, Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
Andererseits nicht berücksichtigt sind evtl. Erstattungen des Landes an die Städte und Gemeinden aus überzahlten „Einheitslasten“.
Nach gegenwärtigen Erkenntnissen
werden die finanziellen Auswirkungen im Saldo „neutral“ sein.
1. Aktuelle Lage
1.1 Eröffnungsbilanz
Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 25.07.2009 die Feststellung der
Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 in der Fassung vom
19.05.2009 beschlossen. Die Kommunalaufsicht beim Kreis Unna hat mit Verfügung
vom 14.08.2009 die kommunalaufsichtliche Genehmigung erteilt und bestätigt,
dass die Eröffnungsbilanz den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt
Bergkamen vermittelt.
Maßgeblich für die Haushaltsplanung ist das in der Eröffnungsbilanz zum
01.01.2007 ausgewiesene Eigenkapital.
Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus
allgemeiner
Rücklage 83.815.244,47 €
Ausgleichsrücklage 20.300.671,32 €
Eigenkapital
somit insgesamt 104.115.915,79 €
Bedingt durch die Fehlbeträge der Jahre 2007 und 2008, die in dieser Vorlage
noch näher erläutert werden, sowie das für 2009 zu erwartende Defizit ist die
Ausgleichsrücklage vollständig und die allgemeine Rücklage teilweise in diesem
Haushaltsjahr schon in Anspruch zu nehmen. Diese im Haushaltsplan 2009
veranschlagte Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage hatte entsprechend den
Richtlinien des NKF zur Folge, dass die Kommunalaufsicht den Haushaltsplan 2009
genehmigen musste. Dieses ist mit Verfügung des Kreises Unna vom 21.04.2008
auch erfolgt.
Zur Erläuterung ist darauf hinzuweisen, dass eine Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage noch die haushaltsrechtliche Fiktion eines ausgeglichenen
Haushaltes hat. Bei Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage hingegen gilt der
Haushalt als unausgeglichen.
1.2 Jahresrechnung
2007
Die Arbeiten zur Erstellung der Jahresrechnung 2007 sind soweit
fortgeschritten, dass eine Aussage zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis
gemacht werden kann. Für das Jahr 2007 ergibt sich rechnerisch mit Stand vom
23.10.2009 ein Jahrerechnungsergebnis in Höhe von - 3,2 Mio. €. Im
Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 war noch ein Defizit von
6,7 Mio. € prognostiziert worden. Das Defizit wird durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
ausgeglichen.
1.3 Haushaltsvollzug
2008/Jahresabschluss 2008
Für das Haushaltsjahr 2008 muss nach dem letzten Budget- und Produktbericht
zum 30.12.2008 von einem Fehlbetrag in Höhe von 7,8 Mio. € aus (Planung 10,1
Mio. €) ausgegangen werden. Hier hat sich das Ergebnis u. a. durch die
angeordnete Haushaltssperre positiv verändert.
Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage
Aufgrund der obigen Ausführungen ergibt sich nachfolgender voraussichtlicher
Bestand der Ausgleichsrücklage zum Jahresende 2008:
Stand Ausgleichsrücklage Eröffnungsbilanz 2007 |
20.301 T€ |
Voraussichtliche Entnahme Jahresrechnung 2007 |
- 3.202 T€ |
Voraussichtliche Entnahme Jahresrechnung 2008 |
- 7.813 T€ |
Verbleibende Ausgleichrücklage am 31.12.2008 |
9.286 T€ |
1.4 Prognose
für den Jahresabschluss 2009
Die Planung für das Jahr 2009 ging von einem Jahresergebnis von - 3,7 Mio. €
aus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind beträchtliche Haushaltsverschlechterungen
zu erwarten. Insbesondere bei der Gewerbesteuer sowie beim Gemeindeanteil der
Einkommensteuer sind erhebliche Einbrüche zu verzeichnen. Weiterhin sind
Mehraufwendungen im Bereich der Kosten für die Heim- und Familienpflege zu
finanzieren.
Der Budgetbericht des Fachdezernates Innere Verwaltung vom 09.09.2009 (Vorlage
Drucksache Nr. 9/1649) geht insgesamt von Verschlechterungen gegenüber der
Veranschlagung in Höhe von 6.8 Mio. € aus. Rechnerisch ergibt sich demnach ein
negativer Jahresabschluss in Höhe von 10,5 Mio. €. Neben der verbleibenden
Ausgleichsrücklage in Höhe von 9,3 Mio. € ist somit auch eine Inanspruchnahme
der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1,2 Mio. € erforderlich.
Im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für das Jahr 2009 vom
21.04.2008 ist eine Verringerung der Mittel der allgemeinen Rücklage um 2.4
Mio. € für zulässig erklärt worden.
1.5 Aufstellung
des Ergebnisplanes 2010/2011
Zurzeit erfolgt die Ersteingabe für den Doppelhaushalt 2010/2011. Sowohl
für das Jahr 2010 als auch für das Jahr 2011 zeichnen sich erhebliche
Fehlbedarfe ab, die es unumgänglich machen, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Die Stadt Bergkamen wird - insbesondere bedingt durch die parallel zu
erfolgenden Arbeiten zu den Jahresabschlüssen 2007 und 2008 sowie der im
Haushaltsjahr 2009 durchgeführten Arbeiten zur Eröffnungsbilanz - nicht in der
Lage sein, den Doppelhaushalt 2010/2011 noch im Jahr 2009 zu verabschieden.
Die Erarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes soll bis zum Jahresende
abgeschlossen werden. Die weitere Zeitplanung sieht vor, den Haushalts- und
Budgetplan für die Jahre 2010/2011 am 04.02.2010 in den Rat einzubringen und am
18.03.2010 beschließen zu lassen.
2. Eckpunkte
des Haushaltsplanentwurfes 2010/2011 und der Finanzplanung bis 2014
2.1 Gesamtüberblick
Die Ersteingabe der von den Budgetverantwortlichen angemeldeten
Aufwendungen und Erträge ist durch die Kämmerei erfolgt und in einem
Arbeitsentwurf hinterlegt.
Das gegenwärtige Zahlenbild zeigt für das Jahr 2010 ein strukturelles
Defizit in Höhe von 4.928.612 € und ein zusätzliches Defizit in Höhe von
17.266.289 €, das sich als Folge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise auf den
kommunalen Haushalt auswirkt.
Gesamtdefizit 2010 mithin: 22.194.901,00
€
Das strukturelle Defizit in Höhe von 4,9 Mio. € ergibt sich ausschließlich
durch die bilanziellen, im Ergebnisplan zu veranschlagenden Abschreibungen von
4,6 Mio. € sowie Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen!
Stark verringerte Steuereinnahmen stehen ganz offenkundig enormen
Mehrbelastungen bei den Sozialausgaben, die im Wesentlichen über die
Kreisumlage finanziert werden, gegenüber.
Das Schreiben des Kreises Unna vom 21.10.2009 über die beabsichtigte Erhöhung
der Kreisumlage und die Entwicklung der Sozialausgaben wurde allen
Ratsmitgliedern am 30.10.2009 zugeleitet. Danach soll der Hebesatz der
Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2010 von bisher 45,132 v. H. auf 52,17 v. H.
erhöht werden. Gegenüber der Finanzplanung bedeutet dies für die Stadt
Bergkamen dann anstelle von veranschlagten 25,7 Mio. € unter Anwendung des
neuen Hebesatzes, dass 29.711.242 € zu zahlen sind.
Die folgenden Parameter spiegeln diese Entwicklung wider und führen zu dem
negativen Finanzsaldo gegenüber der bisherigen Finanzplanung.
Erträge
Konto Bezeichnung |
Finanzplanung 2010 |
Haush.-Ansatz 2010 |
+ Verbess.
- Verschlecht. |
16.61.01.4013 Gewerbesteuer |
13.300.000 € |
10.500.000 € |
- 2.800.000 € |
16.61.01.4021 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
14.274.000 € |
10.904.400 € |
- 3.369.600 € |
16.61.01.4022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
2.662.000 € |
2.285.986 € |
- 376.014 € |
16.61.01.4111 Schlüsselzuweisungen |
30.409.000 € |
22.268.123 € |
- 8.140.877 |
|
60.645.000 € |
45.958.509 € |
- 14.686.491 |
Wichtiger Hinweis zur Festsetzung des erwarteten Gewerbesteueraufkommens:
Bei dem Haushaltsansatz der Gewerbesteuer 2010 handelt es sich um das
erwartete jahresbezogene Aufkommen.
Nicht berücksichtigt sind dabei von der Stadt evtl. an ein Unternehmen zurückzuzahlende Gewerbesteuerbeträge zuzüglich Zinsen aufgrund von Vorauszahlungsbescheiden des zuständigen Finanzamtes für die Jahre 2001 bis 2006 Hier stehen noch abschließende Betriebsprüfungen des Finanzamtes an. Nicht auszuschließen, sondern in hohem Maße wahrscheinlich ist, dass an das Unternehmen rd. 7 bis 8 Mio. € zu erstatten sind. Diese ggf. Mitte des Jahres 2010 durchzuführende Erstattung wird durch Schlüsselzuweisungen im Jahr 2011 z. T. ausgeglichen. Beides ist noch nicht berücksichtigt!
Aufwendungen
Konto Bezeichnung |
Finanzplanung 2010 |
Haush.-Ansatz 2010 |
+
Verbesserung - Verschlecht. |
16.61.01.5341 Gewerbesteuerumlage |
2.079.000 € |
1.555.556 € |
+ 523.444 € |
16.61.01.5372 Kreisumlage |
26.608.000 € |
29.711.242 € |
- 3.103.242 |
|
28.687.000 € |
31.266.798 |
- 2.579.798 € |
Konjunkturelle Verschlechterung |
- 17.266.289 € |
Haushaltsplanentwurf 2010 |
- 22.194.901 € |
Verbleibendes
Strukturdefizit |
- 4.928.612 € |
2.2 Darstellung der finanzwirtschaftlichen
Wirkungen und Maßnahmen
Ausgehend von einem zu erwartenden Defizit im Haushaltsjahr 2010 von 22,1
Mio. € und im Haushaltsjahr 2011 von 11 Mio. € wird sich nach Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage folgendes
Bild ergeben:
Stand Finanzplanung 30.10.2009 ohne
HSK-Maßnahmen
Darstellung und Inanspruchnahme
der Rücklagen (Ausgleichsrücklage und Allgemeine
Rücklage) zum Haushaltsausgleich in den
Jahren 2007 bis 2015 |
Vorauss. Stand am |
Eigen- kapital insgesamt T€ |
davon Allgem. Rücklage T€ |
davon Ausgleichs- rücklage T€ |
|
Reduzierung Ausgleichsrücklage T€ |
Reduzierung Allgem. Rücklage T€ |
Vorauss. Stand
am Jahresende T€ |
01.01.2007 |
104.116 |
20.301 |
|
100.914 |
|||
01.01.2008 |
100.914 |
83.815 |
17.099 |
|
7.813 |
0 |
93.101 |
01.01.2009 |
93.101 |
83.815 |
9.286 |
|
9.286 |
1.224 |
82.591 |
01.01.2010 |
82.591 |
82.591 |
0 |
|
0 |
22.195 1) = 26,87 % |
60.396 |
01.01.2011 |
60.396 |
60.396 |
0 |
|
0 |
10.936 2) = 18,11 % |
49.460 |
01.01.2012 |
49.460 |
49.460 |
0 |
|
0 |
13.130 = 26,50 % |
36.330 |
01.01.2013 |
36.330 |
36.330 |
0 |
|
0 |
10.123 = 27,86 % |
26.207 |
01.01.2014 |
26.207 |
26.207 |
0 |
|
0 |
7.957 = 30,36 % |
18.250 |
01.01.2015 |
18.250 |
18.250 |
0 |
|
0 |
3.863 = 21,16 % |
14.387 |
1) 22.195 T€ = 26,87 %
2) 10.936 T€ = 18,11 %
= Erfordernis zur Aufstellung eines
HSK gemäß § 76 Abs. 1 GO NRW
Nr.
1 Verringerung der allgem. Rücklage
um mehr als 25 % (Haushaltsjahr 2010)
Nr. 2 Verringerung
der allgem. Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
um
mehr als 5 % (Haushaltsjahre 2010 und 2011)
Nach diesen Bestimmungen sowie den
verschiedenen in diesen Tagen geführten Gesprächen mit Vertretern der
Kommunalaufsicht sowie Konferenzen bei der Bezirksregierung Arnsberg ist dieses
vom Rat zu beschließende Haushaltssicherungskonzept nur dann genehmigungsfähig,
wenn spätestens im Jahr 2013 bzw. 2014 ein Haushaltsausgleich erfolgt, d. h.,
die allgemeine Rücklage/das Eigenkapital ab dem Jahr 2013/2014 nicht mehr in
Anspruch genommen werden.
Mit Schreiben vom 30.10.2009 an alle Ratsmitglieder ist hierauf ausführlich
eingegangen worden. Dabei wurde herausgestellt, dass unbedingt erreicht werden
muss, die allgemeine Rücklage im Jahr 2010 mit weniger als 25 % in Anspruch zu
nehmen, ansonsten bereits das Konsolidierungsziel bis 2013 erreicht sein muss.
Wesentliche
Maßnahmen, die im Haushaltssicherungskonzept nicht nur zu beschreiben, sondern
auch konkret bereits in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 bei der
Veranschlagung zu berücksichtigen sind, werden hauptsächlich Maßnahmen sein,
die sich sowohl auf die Aufwandsseite als auch auf die Ertragsseite beziehen,
um, wie erläutert, den Fehlbedarf im Jahr 2013/2014 auf „Null“ zu bringen.
Gelingt es nicht, Aufwandsreduzierungen in notwendigem Umfang, etwa durch
Effizienz und Personalmaßnahmen zu realisieren und Einschnitte im
Leistungsspektrum vorzunehmen, muss ein Haushaltsausgleich über Ertragssteigerungen
erreicht werden.
Typisch bei dieser Maßnahmekategorie, wie sie auch verbindlich vom Land
Nordrhein-Westfalen für die Aufstellung und Genehmigung eines
Haushaltssicherungskonzeptes vorgegeben sind, ist es, die Einnahmen aus der
Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer sowie Gewerbesteuer, also der
Kommunalsteuern, zu überprüfen und zur Konsolidierung in zumutbarer Weise zu
erhöhen.
Wesentlich wird dabei auch von der Kommunalaufsicht der interkommunale
Vergleich zur Beurteilung herangezogen. Dieser zeigt, dass die Stadt Bergkamen
bei einem Konsolidierungsbedarf von 22,19 Mio. € im Jahr 2010 und nahezu 11
Mio. € im Jahr 2011 wohl nicht umhin kommen wird, die Hebesätze der Grundsteuer
A und B, die zuletzt im Jahr 2003 auf 260 v. H. bzw. 410 v. H. festgesetzt
wurden, zu erhöhen.
Dieser am jährlichen Defizit gemessene, verhältnismäßig eher geringe, aber notwendige Konsolidierungsbeitrag in der Größenordnung von 330.000,00 € sollte durch die Eigentümer von unbebauten Grundstücken und bebauten Grundstücken in Form der Grundsteuer A und B festgesetzt werden. Steuerpflichtig sind die Eigentümer der bebauten Grundstücke für Industrie- und Gewerbebauten, für Geschäftshäuser, öffentliche Einrichtungen, religiöse Gebäude und Grundstücke, die mit Ein- und Mehrfamilienhäusern bebaut sind.
Die
Grundsteuer A muss für alle überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen
gezahlt werden.
Für beide Steuerarten legt das zuständige Finanzamt quasi den Wert des bebauten
oder unbebauten Grundstücks in Form des Grundsteuermessbetrages fest. Hierauf
wendet die Stadt den von ihr festgesetzten Hebesatz an.
Die Stadt Bergkamen erhebt zurzeit einen niedrigeren Hebesatz als Städte und
Gemeinden vergleichbarer Größenordnung im Kreis Unna und im Landesdurchschnitt.
Näheres wird ausgeführt in der Vorlage Drucksache Nr. 10/0082 (Erlass einer
Hebesatzsatzung) bzw. in der Vorlage Drucksache Nr. 10/0083 (Änderung der
Vergnügungssteuersatzung).
Aufgrund
der Änderung bei der Vergnügungssteuer sind Mehrerträge von 78.000,00 € zu
erwarten.
Eine Nichterhöhung und damit Nichtheranziehung zur Haushaltskonsolidierung der
Einnahmen aus den Realsteuern kann auch nach einschlägiger Rechtsprechung (OVG
NRW) nicht mit dem Hinweis auf die sonstige Abgabenbelastung namentlich bei den
Entwässerungs- und Müllabfuhrgebühren begründet werden. Die Höhe der sonstigen
Abgaben ist grundsätzlich nach den für diese geltenden Abgabebestimmungen der
so genannten kostenrechnenden Einrichtungen zu beurteilen. Im Übrigen hat das
OVG NRW am 22.07.2009 festgestellt, dass eine über dem Durchschnitt anderer
Kommunen liegende Gesamtbelastung der Abgabepflichtigen nicht rücksichtslos
ist, wenn die Haushaltslage so prekär ist, dass auf eine Erhöhung der
kommunalen Steuern nicht verzichtet werden kann. Dies ist bei der Stadt
Bergkamen der Fall. Ein Verzicht auf eine Anhebung der Grundsteuer A und B
würde das Haushaltsdefizit noch größer werden und den Haushaltsausgleich in
noch weitere Ferne rücken lassen.
Ein vergleichbares Bild ergibt sich aktuell nicht beim Hebesatz für die
Gewerbesteuer. Mit dem Hebesatz von 450 v. H. liegt die Stadt Bergkamen auf der
Höhe der Hebesätze der Vergleichskommunen. Auch infolge der noch anhaltenden
Wirtschaftskrise ist hier eine Erhöhung in den Jahren 2010 und 2011 nicht in
Betracht zu ziehen, da ohnehin aufgrund der schon in der Kämmerei vorliegenden
Vorauszahlungsbescheide der gewerbesteuerrelevanten Betriebe, die in Bergkamen
ihre Steuerpflicht haben, für das Jahr 2010 keine Mehreinnahmen zu erwarten
sind.
Erst in der mittelfristigen Finanzplanung nach 2011 wird im HSK ein erhöhtes
Gewerbesteueraufkommen darzustellen sein.
Aus all dem folgt, dass die Höhe des errechneten, belastbar prognostizierten
Defizites für die kommenden zwei Jahre aufzeigt, dass allein durch Steuererhöhungen
der Haushaltsausgleich im Jahr 2014 ebenso wenig wie ausschließlich durch
Aufwandskürzungen zu erreichen sein wird. Deswegen werden im
Haushaltssicherungskonzept, dass sich zurzeit im Aufstellungsverfahren
befindet, weitere Maßnahmen zu beschreiben und dem Rat zur Entscheidung
vorzulegen sein.
Die Entscheidung über die Festsetzung der Realsteuern muss jedoch bereits in
der Dezembersitzung des Rates erfolgen, damit sie bereits ab 01.01.2010 wirksam
wird.
3. Alternative
Im Ergebnis wird angestrebt, dass dem Rat der Stadt Bergkamen ein
genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt wird, da die Alternative dazu nur der Übergang in
das Nothaushaltsrecht ist. Dieses Nothaushaltsrecht ist dem Grunde nach
hinsichtlich seiner Auswirkungen wie folgt zu beschreiben:
§
Der finanzwirtschaftliche Spielraum ist deutlich
eingeschränkt gegenüber den Gemeinden mit einem genehmigten HSK.
§
Die Gemeinde darf Aufwendungen entstehen lassen und
Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist (keine neuen
rechtlichen Verpflichtungen).
§
Ein restriktiver personalwirtschaftlicher Kurs wird
vorausgesetzt. Beförderungsmöglichkeiten müssen während der vorläufigen
Haushaltsführung deutlich unter dem Niveau bleiben, das in Kommunen mit einem
genehmigten HSK erreicht wird.
§
Die Weiterführung notwendiger Aufgaben hat nicht
automatisch eine Fortschreibung des Status quo hinsichtlich des Bestandes der
öffentlichen Einrichtungen zur Folge.
§
Es ist zu prüfen, inwiefern der bisherige Umfang
freiwilliger Leistungen schrittweise reduziert werden kann.
§
Es gelten restriktive Bedingungen für die Durchführung
von Investitionsmaßnahmen (Folgelasten, Abschreibungen).Lediglich für die
Fortsetzung von bereits im Finanzplan des Vorjahres vorgesehenen Maßnahmen kann
eine Genehmigung für Kredite von der Aufsichtsbehörde erteilt werden.
§
Die Aufnahme neuer Kredite wird nur akzeptiert, wenn
ihre Summe die Höhe von 2/3 der ordentlichen Tilgung nicht übersteigt. Ist die
Kreditaufnahme im Verhältnis zur Finanzlage zu hoch bemessen, kann der
genehmigte Rahmen auch unterhalb des Wertes liegen. Die Erteilung der
Genehmigung erfolgt anhand von Prioritätenlisten der vorgesehenen unaufschiebbaren
Investitionen.
§
Erlöse aus der Veräußerung von Vermögen hat die
Gemeinde in erster Linie zur Rückführung vorhandener Verbindlichkeiten zu
verwenden.
§
Zu Beginn des Haushaltsjahres ist bei Vorlage der neuen
Investitionsprioritätenliste über die Ist-Entwicklung des Vorjahres zu
berichten.
§
Die Förderung neuer Investitionsmaßnahmen unterliegt
ausnahmslos der kommunal-aufsichtlichen Zustimmung durch die Bezirksregierung.
§
Ermächtigungsübertragungen sind vom Rat und von der
Verwaltung einer besonders strengen Prüfung unter den Gesichtspunkten eines
Verzichts bzw. einer Bereinigung zugunsten einer späteren Neuveranschlagung zu
unterziehen. Noch nicht begonnene Investitionsmaßnahmen sind zurückzustellen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Overhge |
Sachbearbeiter Marquardt |
|