Betreff
Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan des Doppelhaushaltes 2010/2011
Vorlage
10/0081
Aktenzeichen
mq-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt

 

1.      von den Haushaltseckwerten des Doppelhaushaltes 2010/2011 und der Finanzplanung bis 2014 sowie

2.      von der Notwendigkeit und dem Ziel, ein kommunalaufsichtlich genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen,

 

Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Der Doppelhaushalt für die Jahre 2010/2011 wird am 28.01.2010 den Ratsmitgliedern zugestellt, am 04.02.2010 in den Rat eingebracht und soll am 18.03.2010 vom Rat beschlossen werden.

 

Mit dieser Vorlage soll vorab eine aktuelle Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan 2010/2011 und für den Finanzplanungszeitraum der drei folgenden Jahre gegeben werden.

 

Dieses Eckwertepapier, das vom Grundsatz her die zusammengefassten Aufwendungen und Erträge aller Produkthaushalte abbildet, spiegelt den derzeitigen Arbeitsstand zur Aufstellung des Haushaltes wider und ist hinsichtlich der wesentlichen maßgeblichen Parameter zur Ermittlung eines Finanzüberschusses oder Finanzdefizites als stabil zu bezeichnen.

 

Grundlage für die Eckdaten bilden

 

§         die vom Rat beschlossene und von der Kommunalaufsicht genehmigte NKF-Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007,

§         die Budget- und Produktberichte sowie die vorläufigen Rechnungsergebnisse der Jahre 2007 und 2008,

§         die Ergebnisse der durch den Kämmerer am 18.08.2008 gemäß § 75 Abs. 1 GO NRW verfügten Haushaltssperre in Höhe von 5 % der Budgets der Fachämter,

§         die vierteljährlich im Haushaltsjahr 2009 dem Rat und den Fachausschüssen vorgelegten Produkt- und Budgetberichte,

§         die Prognose für den Jahresabschluss 2009,

§         das Schreiben des Kreises Unna vom 21.10.2009 zur Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Unna für das Haushaltsjahr 2010 (Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes),

§         die vom Land den Kommunen zugeleiteten Unterlagen über das Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Steuerschätzungen,

§         die vom Haupt- und Finanzausschuss am 24.06.2009 zur Kenntnis genommene Vorlage Drucksache Nr. 9/1621 über die Auswirkungen der Steuerschätzung,

§         die Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden des Landes NRW (Runderlass des Innenministers vom 31.08.2009),

§         die Ansatzplanungen für die Aufwandseite des Ergebnisplanes,

§         die mit der Kommunalaufsicht Kreis Unna sowie der Bezirksregierung Arnsberg geführten Gespräche hinsichtlich der Aufstellung und Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes.


 

Nicht berücksichtigt sind einerseits die zweifellos 2010 zu erwartenden finanziellen Lasten für die Kommunen aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Hier fehlt es noch an einer „gemeindescharfen“ Berechnung durch die zuständigen Stellen des Bundes und Landes. Steuerminderungen sind zu erwarten bei: Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.

Andererseits nicht berücksichtigt sind evtl. Erstattungen des Landes an die Städte und Gemeinden aus überzahlten „Einheitslasten“.

 

Nach gegenwärtigen Erkenntnissen werden die finanziellen Auswirkungen im Saldo „neutral“ sein.


1.       Aktuelle Lage

 

1.1 Eröffnungsbilanz

Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 25.07.2009 die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 in der Fassung vom 19.05.2009 beschlossen. Die Kommunalaufsicht beim Kreis Unna hat mit Verfügung vom 14.08.2009 die kommunalaufsichtliche Genehmigung erteilt und bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Bergkamen vermittelt.

Maßgeblich für die Haushaltsplanung ist das in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ausgewiesene Eigenkapital.

Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus

allgemeiner Rücklage 83.815.244,47 €

Ausgleichsrücklage 20.300.671,32 €

Eigenkapital somit insgesamt 104.115.915,79 €

Bedingt durch die Fehlbeträge der Jahre 2007 und 2008, die in dieser Vorlage noch näher erläutert werden, sowie das für 2009 zu erwartende Defizit ist die Ausgleichsrücklage vollständig und die allgemeine Rücklage teilweise in diesem Haushaltsjahr schon in Anspruch zu nehmen. Diese im Haushaltsplan 2009 veranschlagte Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage hatte entsprechend den Richtlinien des NKF zur Folge, dass die Kommunalaufsicht den Haushaltsplan 2009 genehmigen musste. Dieses ist mit Verfügung des Kreises Unna vom 21.04.2008 auch erfolgt.

Zur Erläuterung ist darauf hinzuweisen, dass eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage noch die haushaltsrechtliche Fiktion eines ausgeglichenen Haushaltes hat. Bei Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage hingegen gilt der Haushalt als unausgeglichen.


 

1.2 Jahresrechnung 2007

Die Arbeiten zur Erstellung der Jahresrechnung 2007 sind soweit fortgeschritten, dass eine Aussage zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis gemacht werden kann. Für das Jahr 2007 ergibt sich rechnerisch mit Stand vom 23.10.2009 ein Jahrerechnungsergebnis in Höhe von - 3,2 Mio. €. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 war noch ein Defizit von 6,7 Mio. € prognostiziert worden. Das Defizit wird durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.

1.3 Haushaltsvollzug 2008/Jahresabschluss 2008

Für das Haushaltsjahr 2008 muss nach dem letzten Budget- und Produktbericht zum 30.12.2008 von einem Fehlbetrag in Höhe von 7,8 Mio. € aus (Planung 10,1 Mio. €) ausgegangen werden. Hier hat sich das Ergebnis u. a. durch die angeordnete Haushaltssperre positiv verändert.

          Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

Aufgrund der obigen Ausführungen ergibt sich nachfolgender voraussichtlicher Bestand der Ausgleichsrücklage zum Jahresende 2008:

Stand Ausgleichsrücklage

Eröffnungsbilanz 2007

      20.301 T€

Voraussichtliche Entnahme

Jahresrechnung 2007

     -  3.202 T€

Voraussichtliche Entnahme

Jahresrechnung 2008

     -  7.813 T€

Verbleibende Ausgleichrücklage

am 31.12.2008

        9.286 T€



1.4 Prognose für den Jahresabschluss 2009

Die Planung für das Jahr 2009 ging von einem Jahresergebnis von - 3,7 Mio. € aus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind beträchtliche Haushaltsverschlechterungen zu erwarten. Insbesondere bei der Gewerbesteuer sowie beim Gemeindeanteil der Einkommensteuer sind erhebliche Einbrüche zu verzeichnen. Weiterhin sind Mehraufwendungen im Bereich der Kosten für die Heim- und Familienpflege zu finanzieren.

Der Budgetbericht des Fachdezernates Innere Verwaltung vom 09.09.2009 (Vorlage Drucksache Nr. 9/1649) geht insgesamt von Verschlechterungen gegenüber der Veranschlagung in Höhe von 6.8 Mio. € aus. Rechnerisch ergibt sich demnach ein negativer Jahresabschluss in Höhe von 10,5 Mio. €. Neben der verbleibenden Ausgleichsrücklage in Höhe von 9,3 Mio. € ist somit auch eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1,2 Mio. € erforderlich.

Im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für das Jahr 2009 vom 21.04.2008 ist eine Verringerung der Mittel der allgemeinen Rücklage um 2.4 Mio. € für zulässig erklärt worden.

1.5 Aufstellung des Ergebnisplanes 2010/2011       

Zurzeit erfolgt die Ersteingabe für den Doppelhaushalt 2010/2011. Sowohl für das Jahr 2010 als auch für das Jahr 2011 zeichnen sich erhebliche Fehlbedarfe ab, die es unumgänglich machen, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

Die Stadt Bergkamen wird - insbesondere bedingt durch die parallel zu erfolgenden Arbeiten zu den Jahresabschlüssen 2007 und 2008 sowie der im Haushaltsjahr 2009 durchgeführten Arbeiten zur Eröffnungsbilanz - nicht in der Lage sein, den Doppelhaushalt 2010/2011 noch im Jahr 2009 zu verabschieden.
 
Die Erarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes soll bis zum Jahresende abgeschlossen werden. Die weitere Zeitplanung sieht vor, den Haushalts- und Budgetplan für die Jahre 2010/2011 am 04.02.2010 in den Rat einzubringen und am 18.03.2010 beschließen zu lassen.

 

 

2. Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfes 2010/2011 und der Finanzplanung bis 2014

2.1 Gesamtüberblick

Die Ersteingabe der von den Budgetverantwortlichen angemeldeten Aufwendungen und Erträge ist durch die Kämmerei erfolgt und in einem Arbeitsentwurf hinterlegt.

Das gegenwärtige Zahlenbild zeigt für das Jahr 2010 ein strukturelles Defizit in Höhe von 4.928.612 € und ein zusätzliches Defizit in Höhe von 17.266.289 €, das sich als Folge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise auf den kommunalen Haushalt auswirkt.

Gesamtdefizit 2010 mithin: 22.194.901,00 €

Das strukturelle Defizit in Höhe von 4,9 Mio. € ergibt sich ausschließlich durch die bilanziellen, im Ergebnisplan zu veranschlagenden Abschreibungen von 4,6 Mio. € sowie Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen!

Stark verringerte Steuereinnahmen stehen ganz offenkundig enormen Mehrbelastungen bei den Sozialausgaben, die im Wesentlichen über die Kreisumlage finanziert werden, gegenüber.

Das Schreiben des Kreises Unna vom 21.10.2009 über die beabsichtigte Erhöhung der Kreisumlage und die Entwicklung der Sozialausgaben wurde allen Ratsmitgliedern am 30.10.2009 zugeleitet. Danach soll der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2010 von bisher 45,132 v. H. auf 52,17 v. H. erhöht werden. Gegenüber der Finanzplanung bedeutet dies für die Stadt Bergkamen dann anstelle von veranschlagten 25,7 Mio. € unter Anwendung des neuen Hebesatzes, dass 29.711.242 € zu zahlen sind.

Die folgenden Parameter spiegeln diese Entwicklung wider und führen zu dem negativen Finanzsaldo gegenüber der bisherigen Finanzplanung.



Erträge

Konto

Bezeichnung

Finanzplanung

2010

Haush.-Ansatz

2010

+ Verbess.

-  Verschlecht.

16.61.01.4013

Gewerbesteuer

13.300.000 €

10.500.000 €

-  2.800.000 €

16.61.01.4021

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

14.274.000 €

10.904.400 €

-  3.369.600 €

16.61.01.4022

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

2.662.000 €

2.285.986 €

-     376.014 €

16.61.01.4111

Schlüsselzuweisungen

30.409.000 €

22.268.123 €

-     8.140.877

 

 

60.645.000 €

 

45.958.509 €

 

-   14.686.491


Wichtiger Hinweis zur Festsetzung des erwarteten Gewerbesteueraufkommens:

Bei dem Haushaltsansatz der Gewerbesteuer 2010 handelt es sich um das erwartete jahresbezogene Aufkommen.

          Nicht berücksichtigt sind dabei von der Stadt evtl. an ein Unternehmen zurückzuzahlende Gewerbesteuerbeträge zuzüglich Zinsen aufgrund von Vorauszahlungsbescheiden des zuständigen Finanzamtes für die Jahre 2001 bis 2006 Hier stehen noch abschließende Betriebsprüfungen des Finanzamtes an. Nicht auszuschließen, sondern in hohem Maße wahrscheinlich ist, dass an das Unternehmen rd. 7 bis 8 Mio. € zu erstatten sind. Diese ggf. Mitte des Jahres 2010 durchzuführende Erstattung wird durch Schlüsselzuweisungen im Jahr 2011 z. T. ausgeglichen. Beides ist noch nicht berücksichtigt!

 

          Aufwendungen

Konto

Bezeichnung

Finanzplanung

2010

Haush.-Ansatz

2010

+ Verbesserung

-  Verschlecht.

16.61.01.5341

Gewerbesteuerumlage

2.079.000 €

1.555.556 €

+         523.444 €

16.61.01.5372

Kreisumlage

26.608.000 €

29.711.242 €

-          3.103.242

 

 

28.687.000 €

 

31.266.798

 

-       2.579.798 €

         

Konjunkturelle Verschlechterung

-     17.266.289 €

Haushaltsplanentwurf 2010

-     22.194.901 €

 

Verbleibendes Strukturdefizit

 

-       4.928.612 €

 


 

2.2   Darstellung der finanzwirtschaftlichen Wirkungen und Maßnahmen

Ausgehend von einem zu erwartenden Defizit im Haushaltsjahr 2010 von 22,1 Mio. € und im Haushaltsjahr 2011 von 11 Mio. € wird sich nach Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage folgendes Bild ergeben:

 


 

Stand Finanzplanung 30.10.2009 ohne HSK-Maßnahmen

 

Darstellung und Inanspruchnahme der Rücklagen

(Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage)

zum Haushaltsausgleich in den Jahren 2007 bis 2015

 

Vorauss. Stand

am

Eigen-

kapital

insgesamt

T€

davon

Allgem.

Rücklage

T€

davon

Ausgleichs-

rücklage

T€

 

Reduzierung

Ausgleichsrücklage

T€

Reduzierung

Allgem.

Rücklage

T€

Vorauss. Stand am

Jahresende

T€

01.01.2007

 

   104.116

83.815

20.301

 

            3.202

              0

      100.914

01.01.2008

 

   100.914

83.815

17.099

 

            7.813

             0

        93.101

01.01.2009

 

     93.101

83.815

9.286

 

            9.286

      1.224

        82.591

01.01.2010

 

     82.591

82.591

0

 

            0

    22.195   1)

= 26,87 %

        60.396

01.01.2011

 

     60.396

60.396

0

 

            0

    10.936   2)

= 18,11 %

        49.460

01.01.2012

 

     49.460

49.460

0

 

            0

    13.130

= 26,50 %

        36.330

01.01.2013

 

     36.330

36.330

0

 

            0

    10.123

= 27,86 %

        26.207

01.01.2014

 

     26.207

26.207

0

 

            0

      7.957

= 30,36 %

        18.250

01.01.2015

 

     18.250

18.250

0

 

            0

      3.863

= 21,16 %

        14.387

 

1)     22.195 T€ = 26,87 %

2)     10.936 T€ = 18,11 %

 

=              Erfordernis zur Aufstellung eines HSK gemäß § 76 Abs. 1 GO NRW

Nr. 1              Verringerung der allgem. Rücklage um mehr als 25 % (Haushaltsjahr 2010)

Nr. 2           Verringerung der allgem. Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren

              um mehr als 5 % (Haushaltsjahre 2010 und 2011)




          Nach diesen Bestimmungen sowie den verschiedenen in diesen Tagen geführten Gesprächen mit Vertretern der Kommunalaufsicht sowie Konferenzen bei der Bezirksregierung Arnsberg ist dieses vom Rat zu beschließende Haushaltssicherungskonzept nur dann genehmigungsfähig, wenn spätestens im Jahr 2013 bzw. 2014 ein Haushaltsausgleich erfolgt, d. h., die allgemeine Rücklage/das Eigenkapital ab dem Jahr 2013/2014 nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Mit Schreiben vom 30.10.2009 an alle Ratsmitglieder ist hierauf ausführlich eingegangen worden. Dabei wurde herausgestellt, dass unbedingt erreicht werden muss, die allgemeine Rücklage im Jahr 2010 mit weniger als 25 % in Anspruch zu nehmen, ansonsten bereits das Konsolidierungsziel bis 2013 erreicht sein muss.

          Wesentliche Maßnahmen, die im Haushaltssicherungskonzept nicht nur zu beschreiben, sondern auch konkret bereits in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 bei der Veranschlagung zu berücksichtigen sind, werden hauptsächlich Maßnahmen sein, die sich sowohl auf die Aufwandsseite als auch auf die Ertragsseite beziehen, um, wie erläutert, den Fehlbedarf im Jahr 2013/2014 auf „Null“ zu bringen.

Gelingt es nicht, Aufwandsreduzierungen in notwendigem Umfang, etwa durch Effizienz und Personalmaßnahmen zu realisieren und Einschnitte im Leistungsspektrum vorzunehmen, muss ein Haushaltsausgleich über Ertragssteigerungen erreicht werden.

Typisch bei dieser Maßnahmekategorie, wie sie auch verbindlich vom Land Nordrhein-Westfalen für die Aufstellung und Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes vorgegeben sind, ist es, die Einnahmen aus der Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer sowie Gewerbesteuer, also der Kommunalsteuern, zu überprüfen und zur Konsolidierung in zumutbarer Weise zu erhöhen.

Wesentlich wird dabei auch von der Kommunalaufsicht der interkommunale Vergleich zur Beurteilung herangezogen. Dieser zeigt, dass die Stadt Bergkamen bei einem Konsolidierungsbedarf von 22,19 Mio. € im Jahr 2010 und nahezu 11 Mio. € im Jahr 2011 wohl nicht umhin kommen wird, die Hebesätze der Grundsteuer A und B, die zuletzt im Jahr 2003 auf 260 v. H. bzw. 410 v. H. festgesetzt wurden, zu erhöhen.

 

          Dieser am jährlichen Defizit gemessene, verhältnismäßig eher geringe, aber notwendige Konsolidierungsbeitrag in der Größenordnung von 330.000,00 € sollte durch die Eigentümer von unbebauten Grundstücken und bebauten Grundstücken in Form der Grundsteuer A und B festgesetzt werden. Steuerpflichtig sind die Eigentümer der bebauten Grundstücke für Industrie- und Gewerbebauten, für Geschäftshäuser, öffentliche Einrichtungen, religiöse Gebäude und Grundstücke, die mit Ein- und Mehrfamilienhäusern bebaut sind.

 

          Die Grundsteuer A muss für alle überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen gezahlt werden.

Für beide Steuerarten legt das zuständige Finanzamt quasi den Wert des bebauten oder unbebauten Grundstücks in Form des Grundsteuermessbetrages fest. Hierauf wendet die Stadt den von ihr festgesetzten Hebesatz an.

Die Stadt Bergkamen erhebt zurzeit einen niedrigeren Hebesatz als Städte und Gemeinden vergleichbarer Größenordnung im Kreis Unna und im Landesdurchschnitt. Näheres wird ausgeführt in der Vorlage Drucksache Nr. 10/0082 (Erlass einer Hebesatzsatzung) bzw. in der Vorlage Drucksache Nr. 10/0083 (Änderung der Vergnügungssteuersatzung).

 

          Aufgrund der Änderung bei der Vergnügungssteuer sind Mehrerträge von 78.000,00 € zu erwarten.


Eine Nichterhöhung und damit Nichtheranziehung zur Haushaltskonsolidierung der Einnahmen aus den Realsteuern kann auch nach einschlägiger Rechtsprechung (OVG NRW) nicht mit dem Hinweis auf die sonstige Abgabenbelastung namentlich bei den Entwässerungs- und Müllabfuhrgebühren begründet werden. Die Höhe der sonstigen Abgaben ist grundsätzlich nach den für diese geltenden Abgabebestimmungen der so genannten kostenrechnenden Einrichtungen zu beurteilen. Im Übrigen hat das OVG NRW am 22.07.2009 festgestellt, dass eine über dem Durchschnitt anderer Kommunen liegende Gesamtbelastung der Abgabepflichtigen nicht rücksichtslos ist, wenn die Haushaltslage so prekär ist, dass auf eine Erhöhung der kommunalen Steuern nicht verzichtet werden kann. Dies ist bei der Stadt Bergkamen der Fall. Ein Verzicht auf eine Anhebung der Grundsteuer A und B würde das Haushaltsdefizit noch größer werden und den Haushaltsausgleich in noch weitere Ferne rücken lassen.

Ein vergleichbares Bild ergibt sich aktuell nicht beim Hebesatz für die Gewerbesteuer. Mit dem Hebesatz von 450 v. H. liegt die Stadt Bergkamen auf der Höhe der Hebesätze der Vergleichskommunen. Auch infolge der noch anhaltenden Wirtschaftskrise ist hier eine Erhöhung in den Jahren 2010 und 2011 nicht in Betracht zu ziehen, da ohnehin aufgrund der schon in der Kämmerei vorliegenden Vorauszahlungsbescheide der gewerbesteuerrelevanten Betriebe, die in Bergkamen ihre Steuerpflicht haben, für das Jahr 2010 keine Mehreinnahmen zu erwarten sind.

Erst in der mittelfristigen Finanzplanung nach 2011 wird im HSK ein erhöhtes Gewerbesteueraufkommen darzustellen sein.

Aus all dem folgt, dass die Höhe des errechneten, belastbar prognostizierten Defizites für die kommenden zwei Jahre aufzeigt, dass allein durch Steuererhöhungen der Haushaltsausgleich im Jahr 2014 ebenso wenig wie ausschließlich durch Aufwandskürzungen zu erreichen sein wird. Deswegen werden im Haushaltssicherungskonzept, dass sich zurzeit im Aufstellungsverfahren befindet, weitere Maßnahmen zu beschreiben und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen sein.

Die Entscheidung über die Festsetzung der Realsteuern muss jedoch bereits in der Dezembersitzung des Rates erfolgen, damit sie bereits ab 01.01.2010 wirksam wird.


3.     Alternative

Im Ergebnis wird angestrebt, dass dem Rat der Stadt Bergkamen ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird, da die Alternative dazu nur der Übergang in das Nothaushaltsrecht ist. Dieses Nothaushaltsrecht ist dem Grunde nach hinsichtlich seiner Auswirkungen wie folgt zu beschreiben:

         

§         Der finanzwirtschaftliche Spielraum ist deutlich eingeschränkt gegenüber den Gemeinden mit einem genehmigten HSK.

§         Die Gemeinde darf Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist (keine neuen rechtlichen Verpflichtungen).

§         Ein restriktiver personalwirtschaftlicher Kurs wird vorausgesetzt. Beförderungsmöglichkeiten müssen während der vorläufigen Haushaltsführung deutlich unter dem Niveau bleiben, das in Kommunen mit einem genehmigten HSK erreicht wird.

§         Die Weiterführung notwendiger Aufgaben hat nicht automatisch eine Fortschreibung des Status quo hinsichtlich des Bestandes der öffentlichen Einrichtungen zur Folge.

§         Es ist zu prüfen, inwiefern der bisherige Umfang freiwilliger Leistungen schrittweise reduziert werden kann.

§         Es gelten restriktive Bedingungen für die Durchführung von Investitionsmaßnahmen (Folgelasten, Abschreibungen).Lediglich für die Fortsetzung von bereits im Finanzplan des Vorjahres vorgesehenen Maßnahmen kann eine Genehmigung für Kredite von der Aufsichtsbehörde erteilt werden.

§         Die Aufnahme neuer Kredite wird nur akzeptiert, wenn ihre Summe die Höhe von 2/3 der ordentlichen Tilgung nicht übersteigt. Ist die Kreditaufnahme im Verhältnis zur Finanzlage zu hoch bemessen, kann der genehmigte Rahmen auch unterhalb des Wertes liegen. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt anhand von Prioritätenlisten der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen.

§         Erlöse aus der Veräußerung von Vermögen hat die Gemeinde in erster Linie zur Rückführung vorhandener Verbindlichkeiten zu verwenden.

§         Zu Beginn des Haushaltsjahres ist bei Vorlage der neuen Investitionsprioritätenliste über die Ist-Entwicklung des Vorjahres zu berichten.

§         Die Förderung neuer Investitionsmaßnahmen unterliegt ausnahmslos der kommunal-aufsichtlichen Zustimmung durch die Bezirksregierung.

§         Ermächtigungsübertragungen sind vom Rat und von der Verwaltung einer besonders strengen Prüfung unter den Gesichtspunkten eines Verzichts bzw. einer Bereinigung zugunsten einer späteren Neuveranschlagung zu unterziehen. Noch nicht begonnene Investitionsmaßnahmen sind zurückzustellen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhge

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Marquardt