hier: 4. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 4. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung der Stadt Bergkamen - so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Investitionstätigkeit des SEB
In
dem von der Bezirksregierung genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept ist für
den Zeitraum bis 2012 eine Vielzahl von kapitalintensiven Baumaßnahmen
festgeschrieben worden.
So ist davon auszugehen, dass allein in 2009 Baumaßnahmen mit einem Volumen von
13,7 Mio. € fertiggestellt werden, die über eine Bauphase von z. T. mehr als 3
Jahren angedauert haben.
In den Siedlungsgebieten
- Kamer Heide, Bergkamen-Overberge,
-
Preinstraße, Jahnstraße, Hermann-Stehr-Straße, Bergkamen-Oberaden,
- ECA-Siedlung, Bergkamen-Weddinghofen
-
Rünthe-Ost
wurden die Kanalisationsanlagen erneuert und Straßen wiederhergestellt.
Diese Investitionen erhöhen die durch Gebühren und den öffentlichen Anteil zu
deckenden Kosten in nicht unerheblichem Umfang in Form von kalkulatorischen
Abschreibungen und Zinsen.
Wie
mit der Vorlage Drucksache Nr. 9/1548 angekündigt, wurden ab dem Jahr 2010
Baumaßnahmen gestreckt bzw. in spätere Jahre verschoben, um einen weiteren
Anstieg der kalkulatorischen Kosten in Zukunft moderat zu gestalten.
Die Wirkungen stellen sich aber erst 2011 ein!
2. Entwicklung der Lippeverbandsumlage
Wie bei den letzten Beratungen der Gebührenkalkulationen mündlich
angekündigt, setzt sich der Trend der Absenkung der Lippeverbandsumlage weiter
fort.
So erfolgte z. B. eine Verringerung der Kosten für die Maßnahmen des
Sesekeprogramms (einschl. Kuhbach, Heidegraben, Spulbach), die der Rat vor
Beginn aller Maßnahmen beschlossen und vertraglich mit dem Lippeverband
geregelt hat, um rd. 226.000,00 €.
Für die Maßnahmen des Sesekeprogramms hat der SEB Kosten in Höhe von rd.
1.450.000,00 € zu begleichen, die Bestandteil der Gebührenkalkulation 2010
sind.
Der Gebührenanteil hieraus beträgt sowohl bei der Schmutzwasser- als auch bei
der Niederschlagswassergebühr 0,23 € je Kubikmeter bzw. Quadratmeter.
3. Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Kostenhöhe
3.1 Gewinn- und Verlustvorträge
Die Betriebsabrechnung 2008 endet mit einem positiven Ergebnis in Höhe von
75.397,23 €. Dieses teilt sich wie folgt auf:
- Schmutzwasser Lippeverband + 29.692,43 €
- Niederschlagswasser Lippeverband - 27.590,15 €
- Schmutzwasser Kanalbetrieb + 189.432,31 €
- Niederschlagswasser Kanalbetrieb - 116.137,36 €
Die Verwaltung schlägt vor, die o. g. Beträge in der Kalkulation zu
berücksichtigen.
3.2 Kalkulatorische Abschreibungen
Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem
Baupreisindex für Ortskanäle hochgerechnet.
Nach Mitteilung der IT.NRW betrug der Baupreisindex für Ortskanäle für das Jahr
2008 113,7 Punkte, was eine Steigerung gegenüber 2007 von 3,4 % bedeutet.
Tendenzen für 2009 zeigen eine Steigerung von 1,5 %, diese wurde auch für 2010
angewendet. Diese Steigerungen führen zu höheren Abschreibungsbeträgen in der
Kalkulation.
3.3 Kalkulatorische Zinsen
Über die Entwässerungsgebühr muss eine angemessene Verzinsung des von der Stadt
dem Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (eigenbetriebsähnliche Einrichtung)
überlassenen Vermögens/Kapitals erzielt werden. Dies ist für Städte und
Gemeinden, die einen unausgeglichenen Haushalt haben und ein
genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept erreichen wollen bzw. denen
ansonsten ein „Nothaushaltsrecht“ droht, unabdingbar.
Mit Beschluss des OVG Münster vom 20.07.2009 wurde das Urteil vom 13.04.2005
hinsichtlich der Obergrenze von 7 % bei der kalkulatorischen Verzinsung
bestätigt.
Bei der Kalkulation für 2010 werden allerdings nur 6,5 % Verzinsung kalkuliert.
Mit diesem geringeren Verzinsungssatz wird dem Umstand Rechnung getragen, dass
der Gebührenschuldner durch die gebührenrelevanten Aufwendungen für das
Sesekeprogramm (siehe Erläuterungen zu Ziffer 2) ohnehin schon stärker belastet
wird, als dies der Fall ist außerhalb des Einzugsgebietes der Seseke. Zwar
nehmen diese Aufwendungen Jahr für Jahr kontinuierlich ab, führen aber eine
Zeit lang zu entsprechend vergleichbar höheren Entwässerungsgebühren in der
Stadt Bergkamen. Daher ist ein Zinssatz von 6,5 % vertretbar. Im Übrigen wird
hiermit auch entsprechend den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt sowie
der Kommunalaufsicht verfahren. Diese empfehlen im Bereich der kostenrechnenden
Einrichtungen der Stadt Bergkamen (Entwässerung, Müllabfuhr, Straßenreinigung,
Märkte mit Ausnahme der Friedhöfe) dieselbe kalkulatorische Verzinsung von 6,5
% anzuwenden.
4. Ergebnis der
Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)
Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2010
folgende festzusetzende Gebührensätze:
Gebührenart |
2010 |
2009 |
Schmutzwasser |
3,59 €/cbm |
3,34 €/cbm |
Niederschlagswasser |
1,68 €/qm |
1,42 € /qm |
Schmutzwasser Verbandsmitglieder (Nutzung städt. Kanalisation) |
1,98 €/cbm |
1,65 €/cbm |
Niederschlagswasser Verbandsmitglieder |
1,20 €/qm |
0,92 €/qm |
Schmutzwasser Lippeverband (ohne Nutzung städt. Kanalisation) |
1,61 €/cbm |
1,69 €/cbm |
Niederschlagswasser Lippeverband |
0,48 €/qm |
0,50 €/qm |
5. Ermittlung
des Gebührenbedarfs
Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine Aufgabe
definiert, die nicht als eine wirtschaftliche Betätigung i. S. des § 107 Abs. 1
GO NRW zu verstehen ist. Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu erfüllen (§
75 GO NRW).
Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) ist nur eine kostendeckende Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten berücksichtigt.
Die als Anlage beigefügte tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist
erstmalig dem Kontenrahmen nach NKF-Richtlinien angepasst. Dieses erleichtert
die Ableitung der gebührenrelevanten Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.
Bei
vielen Kosten ist es nicht möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für
die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.
Als verursachungsgerechte Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je
Kanalsystem an.
Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 215.261,89 m.
Davon
entfallen auf
- reine Regenwasserkanäle 17.648,19 m
- reine Schmutzwasserkanäle 14.217,76 m
- Mischwasserkanäle 183.395,94 m
Mischwasserkanäle
dienen sowohl zur Aufnahme von Niederschlagswasser als auch von Schmutzwasser,
so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf Niederschlags- bzw.
Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.
Somit ergibt sich eine fiktive Länge
- der Niederschlagswasserkanäle von 109.346,16
m = 50,80 %,
- der Schmutzwasserkanäle von 105.915,73
m = 49,20 %.
Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht
eindeutig zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 50,80 % für
Niederschlagswasser und 49,20 % für Schmutzwasser aufgeteilt.
Die kalkulatorischen Kosten für Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen)
werden nach einem Verhältnis 53,68 % für Schmutzwasser und 46,32 % für
Niederschlagswasser aufgeteilt. Dieses Verhältnis wurde ermittelt anhand von
drei repräsentativen Baumaßnahmen mit Mischwassersystem, bei denen unterstellt
wurde, dass ein Trennsystem verlegt wurde.
Ermittlung der Erlöse und Kosten
5.1 Kostenerstattungen
und -umlagen 240.000,00 €
Es ist davon auszugehen, dass der Bergbau sich an den Unterhaltungskosten
für funktionsgestörte Kanäle sowie für Pumpwerke mit einem Betrag von
180.000,00 € beteiligt. Des Weiteren werden Erlöse in der Höhe von 60.000,00 €
erwartet für Arbeiten, die das Personal des SEB für die Stadt erbringt.
5.2 Sonstige
ordentliche Erträge 219.125,00 €
Hierbei handelt es sich um den Gewinnvortrag aus dem Jahr 2008 für die
Lippeverbandskosten (Schmutzwasser) in Höhe von 29.692,00 € sowie für die
Kosten des Kanalbetriebes (Schmutzwasser) in Höhe von 189.432,00 €.
5.3 Aktivierte
Eigenleistungen 339.081,00 €
Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal ausgestattet ist, das
nicht nur im Rahmen der laufenden Unterhaltung des Kanalnetzes tätig ist,
sondern auch die Planung und Bauleitung der Baumaßnahmen übernimmt, sind die
Personalkostenanteile zuzüglich eines pauschalen Fertigungsgemeinkostenzuschlages
in der Kalkulation Gebühren mindernd zu berücksichtigen.
5.4 Summe
ordentliche Erträge 798.206,00 €
(Summe 5. 1 bis 5.3)
5.5 Personalaufwendungen 534.777,00 €
Hierbei handelt es sich um die Personalkosten der im SEB tätigen Mitarbeiter
abzüglich der Personalkostenanteile, die anderen Gebühren (Klärschlamm)
zuzuordnen sind. Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen
Personalkosten 2010.
5.6 Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen 6.429.944,00
€
Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus
§
Kosten für die Kanalunterhaltung 623.500,00 €
Unterhaltung der Sonderbauwerke, Kanalreinigung,
notwendige TV-Inspektionen sowie sonst. technische
Kleinteile
§
Kostenerstattungen an die Stadt 321.500,00 €
Davon entfallen auf
o
Personalleistungen im Rathaus (Erstellen der Bescheide,
Einziehung, Entwässerungsgebühren etc. sowie Einsatz-
leitung der beschäftigten Mitarbeiter des SEB durch den
Baubetriebshof)
230.000,00 €
o
Sachkosten für die Inanspruchnahme von z. B.
Reinigungsleistungen, Heizkosten der mit der
Abwasserbeseitigung beschäftigten Mitarbeiter
(Querschnittsämter sowie Personal SEB)
41.500,00 €
o
Inanspruchnahme von Baubetriebshofleistungen
für die Instandsetzung und Pflege der Außenanlagen
an den Bauwerken des SEB
50.000,00 €
§
Sonstiger betrieblicher Aufwand 99.600,00 €
Hierunter fallen z. B. Strom- und Wasserkosten für die
Pumpwerke (30.000,00 €), Kosten für die Wartungsver-
träge (50.000,00 €) sowie geringe Kosten für Archivierung
sowie Haltung und Reparaturen des Kfz. (19.600,00 €).
§
Lippeverbandsumlage 5.134.948,00
€
Die Aufteilung auf die unterschiedlichen Kostenträger ist
der Anlage 3 zu entnehmen.
§
Abwasserabgabe 250.396,00
€
Auch hier ist die Aufteilung der Anlage 3 zu entnehmen.
5.7 Kalkulatorische
Abschreibungen 3.971.694,00 €
Es ergeben sich folgende Abschreibungsbeträge auf Basis der
Wiederbeschaffungskosten:
-
Schmutzwasserkanäle 168.150,00 €
- Niederschlagswasserkanäle 281.398,00 €
- Mischwasserkanäle 3.480.644,00 €
Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird nach dem Verhältnis von
Neubaumaßnahmen (s. o.) aufgeteilt, ebenso wie die Abschreibungen für sonstiges
technisches Gerät (20.500,00 €) und für das Kfz (20.000,00 €). Insgesamt
ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von
- Schmutzwasser in Höhe von 2.058.301,00 €
- Niederschlagswasser in Höhe von 1.912.392,00
€
Für die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software) des Stadtbetriebes werden
Abschreibungen in Höhe von 1.000,00 € erwartet.
5.8 Sonstige
ordentliche Kosten 529.028,00 €
Diese sind aufzuteilen in
-
Verlustvortrag 2008 143.728,00
€
Der Betrag ist zu verteilen auf
Verlustvortrag für Lippeverbands-
kosten - Niederschlagswasser - (27.590,00 €) sowie für die
Kosten Kanalbetrieb - Niederschlagswasser - (116.137,00 €).
-
Kosten für Gutachter, Beratung und
Jahresabschlussprüfung 285.000,00 €
-
Sonstige Kosten 100.300,00
€
Hierunter sind zusammengefasst Kosten für z. B. Fortbildung,
Fahrtkosten, Mieten, Leasing, Gestattungsverträge, Büro-
material etc.
5.9 Sonstige
ordentliche Aufwendungen 11.465.442,00 €
(Summe 5.5 bis 5.8)
5.10 Kosten
der laufenden Verwaltungstätigkeit 10.667.236,00 €
(Summe 5.9 ./. 5.4)
5.11 Kalkulatorische
Zinsen 4.296.287,00 €
Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf
Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des
Abzugskapitals.
Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die
Restbuchwerte
- für Mischwasserentsorgung 55.768.393,00
€ 84,37 %
- für Schmutzwasserentsorgung 3.723.250,00
€ 5,63 %
- für Niederschlagswasserentsorgung 600.079,00
€ 9,99 %
- für Verwaltung 5.000,00 € 0,01 %
gesamt 66.096.722,00 €
Als kalkulatorischer Zinssatz werden 6,5 % berechnet.
Der o. g. Zinsbetrag wird nach den dargestellten Prozentzahlen auf die
unterschiedlichen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die
Mischwasserentsorgung ergebende Zinsbetrag wird im Verhältnis der Neubaukosten
auf Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt.
5.12 Gesamtkosten 14.963.523,00
€
5.13 Kostenstellenumlage 511.213,00
€
Die unter Verwaltung ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels
auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt. Als Grundlage werden die
Veranlagungen am Jahresanfang herangezogen.
5.14 Öffentlicher
Anteil 2.138.586,00 €
Die o. a. Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des
Niederschlagswassers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht
durch die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer auszugleichen, sondern dem
städtischen Haushalt zuzuordnen sind.
Der
Prozentsatz des Abzugsbetrages für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus § 3
der Satzung und ist anzuwenden auf die Kosten für Niederschlagsentwässerung
(Lippeverband und Kanalbetrieb), bereinigt um die Gewinn- und Verlustvorträge.
5.15 Durch
Gebühren zu deckende Kosten 12.824.937,00 €
6. Ermittlung
der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und
befestigten
Flächen
6.1 Schmutzwasser
6.1.1 Abwassermengen,
die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom
Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 a) der Satzung)
2.327.123 cbm
6.1.2 Abwassermengen, die über die städtische
Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen vom
Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 a) der Satzung)
6.368 cbm
6.1.3 Abwassermengen,
die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für
die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu
Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 a) der Satzung) 6.041 cbm
6.2 Niederschlagswasser
6.2.1 Bebaute und
befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische
Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom
Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 b) der Satzung) 2.640.000
qm
6.2.2 Bebaute und
befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische
Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen gesondert vom
Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 b) der Satzung) 24.652 qm
6.2.3 Bebaute und
befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und
Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die
Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 b) der Satzung) 25.966
qm
6.2.4 Öffentliche
Straßen, Wege und Plätze
(§ 3 der Satzung) 1.319.410
qm
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiter Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |