Betreff
Abwasserbeseitigung,
hier: 4. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
10/0077
Aktenzeichen
22.60.10 gl-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 4. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung der Stadt Bergkamen - so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

 

1.     Investitionstätigkeit des SEB

 

              In dem von der Bezirksregierung genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept ist für den Zeitraum bis 2012 eine Vielzahl von kapitalintensiven Baumaßnahmen festgeschrieben worden.

So ist davon auszugehen, dass allein in 2009 Baumaßnahmen mit einem Volumen von 13,7 Mio. € fertiggestellt werden, die über eine Bauphase von z. T. mehr als 3 Jahren angedauert haben.

In den Siedlungsgebieten

- Kamer Heide, Bergkamen-Overberge,

              - Preinstraße, Jahnstraße, Hermann-Stehr-Straße, Bergkamen-Oberaden,
- ECA-Siedlung, Bergkamen-Weddinghofen

              - Rünthe-Ost

wurden die Kanalisationsanlagen erneuert und Straßen wiederhergestellt.

Diese Investitionen erhöhen die durch Gebühren und den öffentlichen Anteil zu deckenden Kosten in nicht unerheblichem Umfang in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen.

 

              Wie mit der Vorlage Drucksache Nr. 9/1548 angekündigt, wurden ab dem Jahr 2010 Baumaßnahmen gestreckt bzw. in spätere Jahre verschoben, um einen weiteren Anstieg der kalkulatorischen Kosten in Zukunft moderat zu gestalten.

Die Wirkungen stellen sich aber erst 2011 ein!

 

 

2.     Entwicklung der Lippeverbandsumlage

Wie bei den letzten Beratungen der Gebührenkalkulationen mündlich angekündigt, setzt sich der Trend der Absenkung der Lippeverbandsumlage weiter fort.

So erfolgte z. B. eine Verringerung der Kosten für die Maßnahmen des Sesekeprogramms (einschl. Kuhbach, Heidegraben, Spulbach), die der Rat vor Beginn aller Maßnahmen beschlossen und vertraglich mit dem Lippeverband geregelt hat, um rd. 226.000,00 €.

Für die Maßnahmen des Sesekeprogramms hat der SEB Kosten in Höhe von rd. 1.450.000,00 € zu begleichen, die Bestandteil der Gebührenkalkulation 2010 sind.

Der Gebührenanteil hieraus beträgt sowohl bei der Schmutzwasser- als auch bei der Niederschlagswassergebühr 0,23 € je Kubikmeter bzw. Quadratmeter.


 

3.     Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Kostenhöhe

3.1     Gewinn- und Verlustvorträge

Die Betriebsabrechnung 2008 endet mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 75.397,23 €. Dieses teilt sich wie folgt auf:

- Schmutzwasser Lippeverband +     29.692,43 €
- Niederschlagswasser Lippeverband -     27.590,15 €
- Schmutzwasser Kanalbetrieb   +     189.432,31 €
- Niederschlagswasser Kanalbetrieb   -     116.137,36 €

Die Verwaltung schlägt vor, die o. g. Beträge in der Kalkulation zu berücksichtigen.

3.2     Kalkulatorische Abschreibungen

Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem Baupreisindex für Ortskanäle hochgerechnet.

Nach Mitteilung der IT.NRW betrug der Baupreisindex für Ortskanäle für das Jahr 2008 113,7 Punkte, was eine Steigerung gegenüber 2007 von 3,4 % bedeutet. Tendenzen für 2009 zeigen eine Steigerung von 1,5 %, diese wurde auch für 2010 angewendet. Diese Steigerungen führen zu höheren Abschreibungsbeträgen in der Kalkulation.

3.3     Kalkulatorische Zinsen

Über die Entwässerungsgebühr muss eine angemessene Verzinsung des von der Stadt dem Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (eigenbetriebsähnliche Einrichtung) überlassenen Vermögens/Kapitals erzielt werden. Dies ist für Städte und Gemeinden, die einen unausgeglichenen Haushalt haben und ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept erreichen wollen bzw. denen ansonsten ein „Nothaushaltsrecht“ droht, unabdingbar.

Mit Beschluss des OVG Münster vom 20.07.2009 wurde das Urteil vom 13.04.2005 hinsichtlich der Obergrenze von 7 % bei der kalkulatorischen Verzinsung bestätigt.

Bei der Kalkulation für 2010 werden allerdings nur 6,5 % Verzinsung kalkuliert. Mit diesem geringeren Verzinsungssatz wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Gebührenschuldner durch die gebührenrelevanten Aufwendungen für das Sesekeprogramm (siehe Erläuterungen zu Ziffer 2) ohnehin schon stärker belastet wird, als dies der Fall ist außerhalb des Einzugsgebietes der Seseke. Zwar nehmen diese Aufwendungen Jahr für Jahr kontinuierlich ab, führen aber eine Zeit lang zu entsprechend vergleichbar höheren Entwässerungsgebühren in der Stadt Bergkamen. Daher ist ein Zinssatz von 6,5 % vertretbar. Im Übrigen wird hiermit auch entsprechend den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt sowie der Kommunalaufsicht verfahren. Diese empfehlen im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Bergkamen (Entwässerung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Märkte mit Ausnahme der Friedhöfe) dieselbe kalkulatorische Verzinsung von 6,5 % anzuwenden.


 

4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)

Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2010 folgende festzusetzende Gebührensätze:

Gebührenart

2010

2009

Schmutzwasser

3,59 €/cbm

3,34 €/cbm

Niederschlagswasser

1,68 €/qm

1,42 € /qm

Schmutzwasser Verbandsmitglieder

(Nutzung städt. Kanalisation)

1,98 €/cbm

1,65 €/cbm

Niederschlagswasser

Verbandsmitglieder

1,20 €/qm

0,92 €/qm

Schmutzwasser Lippeverband

(ohne Nutzung städt. Kanalisation)

1,61 €/cbm

1,69 €/cbm

Niederschlagswasser Lippeverband

0,48 €/qm

0,50 €/qm



5. Ermittlung des Gebührenbedarfs

Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine Aufgabe definiert, die nicht als eine wirtschaftliche Betätigung i. S. des § 107 Abs. 1 GO NRW zu verstehen ist. Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu erfüllen (§ 75 GO NRW).

Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist nur eine kostendeckende Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten berücksichtigt.

Die als Anlage beigefügte tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist erstmalig dem Kontenrahmen nach NKF-Richtlinien angepasst. Dieses erleichtert die Ableitung der gebührenrelevanten Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.

              Bei vielen Kosten ist es nicht möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.

Als verursachungsgerechte Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je Kanalsystem an.

Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 215.261,89 m.

              Davon entfallen auf

- reine Regenwasserkanäle 17.648,19 m
- reine Schmutzwasserkanäle 14.217,76 m
- Mischwasserkanäle 183.395,94 m

              Mischwasserkanäle dienen sowohl zur Aufnahme von Niederschlagswasser als auch von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf Niederschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.



Somit ergibt sich eine fiktive Länge

- der Niederschlagswasserkanäle von 109.346,16 m   = 50,80 %,
- der Schmutzwasserkanäle von 105.915,73 m   = 49,20 %.

Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 50,80 % für Niederschlagswasser und 49,20 % für Schmutzwasser aufgeteilt.

Die kalkulatorischen Kosten für Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen) werden nach einem Verhältnis 53,68 % für Schmutzwasser und 46,32 % für Niederschlagswasser aufgeteilt. Dieses Verhältnis wurde ermittelt anhand von drei repräsentativen Baumaßnahmen mit Mischwassersystem, bei denen unterstellt wurde, dass ein Trennsystem verlegt wurde.


Ermittlung der Erlöse und Kosten

5.1 Kostenerstattungen und -umlagen 240.000,00 €

Es ist davon auszugehen, dass der Bergbau sich an den Unterhaltungskosten für funktionsgestörte Kanäle sowie für Pumpwerke mit einem Betrag von 180.000,00 € beteiligt. Des Weiteren werden Erlöse in der Höhe von 60.000,00 € erwartet für Arbeiten, die das Personal des SEB für die Stadt erbringt.

5.2 Sonstige ordentliche Erträge 219.125,00 €

Hierbei handelt es sich um den Gewinnvortrag aus dem Jahr 2008 für die Lippeverbandskosten (Schmutzwasser) in Höhe von 29.692,00 € sowie für die Kosten des Kanalbetriebes (Schmutzwasser) in Höhe von 189.432,00 €.

5.3 Aktivierte Eigenleistungen 339.081,00 €

Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal ausgestattet ist, das nicht nur im Rahmen der laufenden Unterhaltung des Kanalnetzes tätig ist, sondern auch die Planung und Bauleitung der Baumaßnahmen übernimmt, sind die Personalkostenanteile zuzüglich eines pauschalen Fertigungsgemeinkostenzuschlages in der Kalkulation Gebühren mindernd zu berücksichtigen.

 

5.4  Summe ordentliche Erträge 798.206,00 €
(Summe 5. 1 bis 5.3)

 

5.5 Personalaufwendungen 534.777,00 €

Hierbei handelt es sich um die Personalkosten der im SEB tätigen Mitarbeiter abzüglich der Personalkostenanteile, die anderen Gebühren (Klärschlamm) zuzuordnen sind. Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten 2010.


 

5.6 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.429.944,00 €

Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus

§    Kosten für die Kanalunterhaltung 623.500,00 €

Unterhaltung der Sonderbauwerke, Kanalreinigung,
notwendige TV-Inspektionen sowie sonst. technische
Kleinteile

§    Kostenerstattungen an die Stadt 321.500,00 €

Davon entfallen auf

o       Personalleistungen im Rathaus (Erstellen der Bescheide,
Einziehung, Entwässerungsgebühren etc. sowie Einsatz-
leitung der beschäftigten Mitarbeiter des SEB durch den
Baubetriebshof)
            230.000,00 €

o       Sachkosten für die Inanspruchnahme von z. B.
Reinigungsleistungen, Heizkosten der mit der
Abwasserbeseitigung beschäftigten Mitarbeiter
(Querschnittsämter sowie Personal SEB)
            41.500,00 €

o       Inanspruchnahme von Baubetriebshofleistungen
für die Instandsetzung und Pflege der Außenanlagen
an den Bauwerken des SEB
            50.000,00 €


 

§         Sonstiger betrieblicher Aufwand 99.600,00 €

Hierunter fallen z. B. Strom- und Wasserkosten für die
Pumpwerke (30.000,00 €), Kosten für die Wartungsver-
träge (50.000,00 €) sowie geringe Kosten für Archivierung
sowie Haltung und Reparaturen des Kfz. (19.600,00 €).

§         Lippeverbandsumlage 5.134.948,00 €

Die Aufteilung auf die unterschiedlichen Kostenträger ist
der Anlage 3 zu entnehmen.

§         Abwasserabgabe 250.396,00 €

Auch hier ist die Aufteilung der Anlage 3 zu entnehmen.

5.7 Kalkulatorische Abschreibungen 3.971.694,00 €

Es ergeben sich folgende Abschreibungsbeträge auf Basis der Wiederbeschaffungskosten:

 

- Schmutzwasserkanäle 168.150,00 €
- Niederschlagswasserkanäle 281.398,00 €
- Mischwasserkanäle 3.480.644,00 €

Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird nach dem Verhältnis von Neubaumaßnahmen (s. o.) aufgeteilt, ebenso wie die Abschreibungen für sonstiges technisches Gerät (20.500,00 €) und für das Kfz (20.000,00 €). Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von

- Schmutzwasser in Höhe von 2.058.301,00 €
- Niederschlagswasser in Höhe von 1.912.392,00 €

Für die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software) des Stadtbetriebes werden Abschreibungen in Höhe von 1.000,00 € erwartet.

5.8 Sonstige ordentliche Kosten          529.028,00 €

Diese sind aufzuteilen in

 

-   Verlustvortrag 2008 143.728,00 €

Der Betrag ist zu verteilen auf  Verlustvortrag für Lippeverbands-
kosten - Niederschlagswasser - (27.590,00 €) sowie für die
Kosten Kanalbetrieb - Niederschlagswasser - (116.137,00 €).

-   Kosten für Gutachter, Beratung und
Jahresabschlussprüfung 285.000,00 €


 

-   Sonstige Kosten 100.300,00 €

Hierunter sind zusammengefasst Kosten für z. B. Fortbildung,
Fahrtkosten, Mieten, Leasing, Gestattungsverträge, Büro-
material etc.

5.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.465.442,00 €
(Summe 5.5 bis 5.8)

5.10 Kosten der laufenden Verwaltungstätigkeit 10.667.236,00 €
(Summe 5.9 ./. 5.4)

 

5.11  Kalkulatorische Zinsen       4.296.287,00 €

Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des Abzugskapitals.

Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die Restbuchwerte

- für Mischwasserentsorgung 55.768.393,00 € 84,37 %
- für Schmutzwasserentsorgung 3.723.250,00 €  5,63 %
- für Niederschlagswasserentsorgung 600.079,00 € 9,99 %
- für Verwaltung 5.000,00 €  0,01 %
gesamt 66.096.722,00 €

Als kalkulatorischer Zinssatz werden 6,5 % berechnet.

Der o. g. Zinsbetrag wird nach den dargestellten Prozentzahlen auf die unterschiedlichen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung ergebende Zinsbetrag wird im Verhältnis der Neubaukosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt.

5.12 Gesamtkosten  14.963.523,00 €

5.13 Kostenstellenumlage     511.213,00 €

Die unter Verwaltung ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt. Als Grundlage werden die Veranlagungen am Jahresanfang herangezogen.

5.14  Öffentlicher Anteil         2.138.586,00 €

Die o. a. Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht durch die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer auszugleichen, sondern dem städtischen Haushalt zuzuordnen sind.


              Der Prozentsatz des Abzugsbetrages für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus § 3 der Satzung und ist anzuwenden auf die Kosten für Niederschlagsentwässerung (Lippeverband und Kanalbetrieb), bereinigt um die Gewinn- und Verlustvorträge.

5.15 Durch Gebühren zu deckende Kosten     12.824.937,00 €


6. Ermittlung der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und

              befestigten Flächen

6.1 Schmutzwasser

 

6.1.1 Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 a) der Satzung)                                    2.327.123 cbm

6.1.2      Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 a) der Satzung)                              6.368 cbm

6.1.3 Abwassermengen, die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 a) der Satzung)           6.041 cbm

              

6.2              Niederschlagswasser

6.2.1 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 b) der Satzung)                           2.640.000 qm

6.2.2 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 b) der Satzung)               24.652 qm

6.2.3 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 b) der Satzung)                  25.966 qm

6.2.4 Öffentliche Straßen, Wege und Plätze
(§ 3 der Satzung)                          1.319.410 qm



 



 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

 

Roreger