Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 12. Änderungssatzung vom ....................... zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
- Situation der
kommunalen Friedhöfe
Im vergangenen Jahr wurden vier neue Begräbnisformen in die Friedhofssatzung aufgenommen. Weiterhin erfolgte im Frühjahr 2009 der Internet-Auftritt des Parkfriedhofes mit umfangreichen Informationen zu den einzelnen Bestattungs- und Grabformen.
- Ergebnisse der
Betriebsabrechnung 2008
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG sind Gewinne innerhalb von drei Jahren Gebühren mindernd einzusetzen.
In der Kalkulation der Gebühren 2008 wurden die Gebühren mit einem 100 %- igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Den Kosten werden die Erträge gegenübergestellt. Für das Jahr 2008 wurden lt. Betriebsabrechnung folgende Ergebnisse erzielt:
Erwerbsgebühren: Gewinn 12.607,00 €
Bestattungsgebühren: Gewinn 796,00 €
Verwaltungsgebühren Gewinn 963,00 €
Die Gewinne bei den Erwerbs-, Bestattungs- und Verwaltungsgebühren sind gemäß den Bestimmungen des KAG NRW Gebühren mindernd einzusetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gewinn bei den Bestattungs- und Verwaltungsgebühren voll nach 2010 vorzutragen. Der Gewinn bei den Erwerbsgebühren ist zu jeweils 50 % nach 2010 und 2011 vorzutragen, da dadurch die Erwerbsgebühren konstant bleiben werden.
- Festlegung von
Äquivalenzziffern
Die Äquivalenzziffernrechnung ist ein Kalkulationsverfahren für eng verwandte Leistungen.
Die Äquivalenzziffern sollen das Kostenverhältnis zwischen den einzelnen Leistungen ausdrücken. Mit der Bildung von Äquivalenzziffern im Friedhofsbereich soll ermöglicht werden, die Vorteile, die einem Nutzungsberechtigen im Vergleich zu einer anderen Nutzungsart erwachsen, darzustellen, um so eine gerechte Gebührenfestsetzung zu ermöglichen.
- Ergebnis der
Gebührenkalkulation für 2010
In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung werden die voraussichtlichen Kosten des Jahres 2010 sowie aus der Betriebsabrechnung 2008 abgeleitete Fallzahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100 %- iger Kostendeckung zugrunde gelegt.
Erwerbsgebühren |
Gebührentarif 2009 |
Ergebnis der Kalkulation für 2010 |
Steigerung |
Wahlgrab |
1.430,00 € |
1.431,00 € |
+ 0,07 % |
Wahlgrab im Rasenfeld |
1.300,00 € |
1.303,00 € |
+ 0,23 % |
Reihengrab |
855,00 € |
856,00 € |
+ 0,12 % |
Urnenwahlgrab |
1.090,00 € |
1.087.00 € |
- 0,28 % |
Urnenreihengrab |
510,00 € |
512,00 € |
+ 0,39 % |
Urnenwahlgrab im Rasenfeld |
960,00 € |
959,00 € |
- 0,11 % |
Kindergrab |
640,00 € |
644,00 € |
+ 0,62 % |
Reihenrasen und anonym |
790,00 € |
792,00 € |
+ 0,25 % |
Urnenrasen und anonym |
450,00 € |
448,00 € |
- 0,45 % |
Streufeld |
255,00 € |
256,00 € |
+ 0,39 % |
Urnenbaumgrab |
510,00 € |
512,00 € |
+ 0,39 % |
Kindergrab im Rasenfeld |
580,00 € |
580,00 € |
+ 0,00 % |
Schmetterlingsfeld |
310,00 € |
312,00 € |
+ 0,64 % |
Urnenfamiliengrab |
1.215,00 € |
1.217,00 € |
+ 0,16 % |
|
|
Bestattungsgebühren |
Gebühren-tarif 2009 |
Ergebnis der Kalkulation für 2010 |
Rundung |
Steigerung |
Wahlgrab |
760,00 € |
807,00 € |
805,00 € |
+ 5,92 % |
Reihengrab |
580,00 € |
611,00 € |
610,00 € |
+ 5,17 % |
Urnengrab |
115,00 € |
122,00 € |
120,00 € |
+ 4,35 % |
Kindergrab |
255,00 € |
269,00 € |
270,00 € |
+ 5,88 % |
Urnenbaumgrab |
160,00 € |
171,00 € |
170,00 € |
+ 6,25 % |
Schmetterlingsfeld |
115,00 € |
122,00 € |
120,00 € |
+ 4,35 % |
Die Verwaltung
schlägt vor, aufgrund der Geringfügigkeit der notwendigen Änderungen die
Erwerbsgebühren nicht zu erhöhen.
Die Bestattungsgebühren sollten für das Jahr 2010 in der kalkulierten Höhe – abgerundet bzw. aufgerundet - erhoben werden. Die Erhöhung bei den Bestattungsgebühren resultiert aus dem neuen Stundenverrechnungssatz des Baubetriebshofes ab dem 01.01.2010.
5. Kalkulation 2010
5.1 Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für
die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.
5.2 Ermittlung des Gebührenbedarfes
5.2.1 Personalkosten 85.450,00 €
Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt,
die für die Friedhöfe ganz oder
teilweise tätig sind. Diese Personalkosten werden prozentual, nach Tätigkeit
für den Bereich Friedhöfe, aufgeteilt.
Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für
geringfügig Beschäftigte, die auf den Friedhöfen einen Schließ- und Wachdienst
durchführen.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres
2010 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen
5.2.2 Unterhaltung
der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.000,00
€
Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Anlagen (z. B.
Wasserstellen) wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die
Verteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
5.2.3 Unterhaltung
der sonstigen unbebauten Grundstücke 70.200,00
€
Dieses Konto beinhaltet Kosten für die Unterhaltung und Ersatzbeschaffung sowie
Bergschadensbeseitigung der Friedhofsanlagen.
Diese Kosten werden dem Erwerb zugeordnet.
5.000,00 € sind der Unterhaltung der Kriegsgräber zugewiesen.
5.2.4 Erstattungen an Sondervermögen 66.825,00 €
Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung
von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Als Aufwand
werden 59.325,00 € für die Entsorgung folgender Mengen berücksichtigt:
Deponierung Grünschnitt: 210 t
Deponierung Sonstiges 115 t
Verbrennung 160 t
Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 7.500,00 € für maschinelle
Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.
5.2.5 Bewirtschaftung
der Grundstücke 10.750,00 €
Hierunter zusammengefasst sind Kosten für Strom, Wasser,
Grundbesitzabgaben, Reinigungsmittel und Versicherungen für die
Friedhofsanlagen sowie Reinigungskosten für den angemieteten Sozialtrakt.
5.2.6 Mieten
und Pachten 12.174,00 €
Nach dem Verkauf der Gebäude am Hauptfriedhof ist für die Beschäftigten, die
auf dem Hauptfriedhof arbeiten, der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die
erwarteten Kosten beinhalten die Kaltmiete sowie Betriebskosten.
5.2.7 Geschäftsaufwendungen 330,00 €
Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen,
die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.
5.2.8 Übrige
sonstige Aufwendungen 250,00 €
Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge
beglichen.
5.2.9 Aufwendungen
BBH 211.840,00 €
Der Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der
Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.
Für die zu erwartenden Bestattungen werden 863,75 Std. berücksichtigt.
Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std.
ausgegangen.
Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 3.250 Std. beschränkt.
An Fahrzeugkosten werden voraussichtlich 45.000,00 €
entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
Zu berücksichtigen ist die Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes von 36,00
€/Std. auf 37,80 €/Std. ab dem 01.01.2010.
5.2.10 Interne Leistungsbeziehung 12.376,00 €
Verwaltungskostenbeitrag
Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit den Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln auf Basis der Betriebsabrechnung 2008.
5.2.11 Kalkulatorische
Kosten
- |
Abschreibungen |
14.272,00 € |
- |
Zinsen |
82.466,00 € |
Basis
für die Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert; als
Verzinsung wird ein Zinssatz von 5 % berücksichtigt.
5.2.12 Ermittlung der Kostenstellenumlage Verwaltung 87.049,00 €
Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung
durchschnittlich zu bearbeitenden Fallzahlen.
5.2.13 Öffentlicher Anteil 177.
874,00 €
Mit Ratsbeschluss vom 07.11.2007 wurde der öffentliche Anteil aufgrund des
Parkcharakters des Parkfriedhofes auf 40 % angehoben.
5.2.14 Gewinnvortrag 2008 8.063,00
€
Wie bereits erwähnt, sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen Gebühren mindernd
einzusetzen.
6. Gebührenkalkulation
6.1 Kriegsgräber
Kosten: 28.624,00 €
Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen
einen Zuschuss in Höhe von 10.479,26 €. Der Differenzbetrag von 18.144,74 €
kann durch die Erhöhung des öffentlichen Anteils erreicht werden, da die Pflege
der Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt.
6.2 Erwerbsgebühren
Kosten: 260.507,00 €
Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern.
Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird von Erfahrungswerten
ausgegangen.
Die Kalkulation 2010 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden
Gebühren:
|
Anzahl Erwerbe |
Ergebnis nach Kalkulation 2010 |
Wahlgrab |
67 |
1.431,00 € |
Wahlgrab im Rasen |
2 |
1.303,00 € |
Reihengrab |
15 |
856,00 € |
Urnenwahlgrab |
50 |
1.087,00 € |
Urnenreihengrab, Baumgrab |
20 |
512,00 € |
Urnenwahlgrab im Rasen |
30 |
959,00 € |
Kindergrab |
1 |
644,00 € |
Reihenrasen und anonym |
15 |
792,00 € |
Urnenrasen und anonym |
90 |
448,00 € |
Streufeld |
2 |
256,00 € |
Kindergrab im Rasenfeld |
1 |
580,00 € |
Schmetterlingsfeld |
2 |
312,00 € |
Urnenfamiliengrab |
1 |
1.217,00 € |
6.3 Bestattungsgebühren
Kosten: 84.502,00 €
Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im
Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im
Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,25 Std.
Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu berücksichtigen,
werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand entsprechen.
Die Kalkulation ergibt auf- bzw. abgerundet folgende kostendeckende Gebühren:
|
Ergebnis nach Kalkulation 2010 |
Wahlgrab |
807,00 € |
Reihengrab |
611,00 € |
Urnengrab |
122,00 € |
Kindergrab |
269,00 € |
Baumgrab |
171,00 € |
Schmetterlingsfeld |
122,00 € |
6.4 Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen
Kosten: 10.863,00 €
Im Durchschnitt ist von 190 Fällen
von sonstigen Verwaltungsleistungen auszugehen:
Art
der Leistung |
Anzahl |
Äquivalenz-ziffer |
Rechnungs-einheit |
Betrag |
Ergebnis nach Kalk. |
Grabmäler |
170 |
4 |
680,00 |
15,299 € |
61,20 € |
Gewerbe |
20 |
1,5 |
30,00 |
15,299 € |
22,95 € |
|
|
|
710,00 |
|
|
Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der Geringfügigkeit der notwendigen Änderungen die Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen nicht zu vermindern.
6.5 Gebühren für die Pflege einer Grabstelle im Rasenquartier sowie der anonymen Gräber
Zur Festsetzung der Gebühr für die Pflegekosten
wird ein Pflegekostenbetrag in Höhe von 3,00 € je qm Grabfläche/Jahr angesetzt.
Weiterhin wurde die Größe von Erdreihengräbern und Urnenreihengräbern
ermittelt.
Bei den Pflegekosten ergeben sich keine Änderungen der Gebühren.
Pflegekosten Gebührentarif
2010
Rasenreihengräber/anonyme
Reihengräber (für 30
Jahre) 280,00 €
Rasenurnenreihengräber/
anonyme Urnenreihengräber 45,00 €
(für 20 Jahre)
6.6 Einmalige Gebühren für die vorzeitige
Einebnung einer Grabstelle vor Ablauf der Ruhezeit bzw. Nutzungszeit
Zur Festsetzung der Gebühr wird der ermittelte Stundenwert für die
entsprechenden Einebnungen mit dem neuen Stundenverrechnungssatz des
Baubetriebshofes in Höhe von 37,80 € multipliziert.
|
Stundenwert
|
Gebührentarif 2009 |
Kalkulation 2010 |
Gebühr für
2010 |
Kindergrab |
1,5 Std. |
60,00 € |
56,70 € |
60,00 € |
Reihengrab/ Wahlgrab |
2,5 Std. |
90,00 € |
94,50 € |
95,00 € |
Urnengrab |
1,5 Std. |
60,00 € |
56,70 € |
60,00 € |
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr für die Einebnung von Kindergräbern und Urnengräbern nicht zu verändern. Die Gebühr für die Einebnung von Reihen- und Wahlgräbern sollte auf 95,00 € festgesetzt werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
|
Amtsleiter I. V. Boden |
Sachbearbeiterin Kupfer Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |