Betreff
12. Änderungssatzung vom ............. zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991
Vorlage
10/0067
Aktenzeichen
67.31.02 ku-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 12. Änderungssatzung vom ....................... zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

 

  1. Situation der kommunalen Friedhöfe

    Im vergangenen Jahr wurden vier neue Begräbnisformen in die Friedhofssatzung aufgenommen. Weiterhin erfolgte im Frühjahr 2009 der Internet-Auftritt des Parkfriedhofes mit umfangreichen Informationen zu den einzelnen Bestattungs- und Grabformen.
     
     
  2. Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2008

    Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG sind Gewinne innerhalb von drei Jahren Gebühren mindernd einzusetzen.

    In der Kalkulation der Gebühren 2008 wurden die Gebühren mit einem 100 %- igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Den Kosten werden die Erträge gegenübergestellt. Für das Jahr 2008 wurden lt. Betriebsabrechnung folgende Ergebnisse erzielt:

    Erwerbsgebühren:  Gewinn        12.607,00 €
    Bestattungsgebühren:  Gewinn        796,00 €
    Verwaltungsgebühren  Gewinn  963,00 €

    Die Gewinne bei den Erwerbs-, Bestattungs- und Verwaltungsgebühren sind gemäß den Bestimmungen des KAG NRW Gebühren mindernd einzusetzen.

    Die Verwaltung schlägt vor, den Gewinn bei den Bestattungs- und Verwaltungsgebühren voll nach 2010 vorzutragen. Der Gewinn bei den Erwerbsgebühren ist zu jeweils 50 % nach 2010 und 2011 vorzutragen, da dadurch die Erwerbsgebühren konstant bleiben werden.


  3. Festlegung von Äquivalenzziffern

    Die Äquivalenzziffernrechnung ist ein Kalkulationsverfahren für eng verwandte Leistungen.
    Die Äquivalenzziffern sollen das Kostenverhältnis zwischen den einzelnen Leistungen ausdrücken. Mit der Bildung von Äquivalenzziffern im Friedhofsbereich soll ermöglicht werden, die Vorteile, die einem Nutzungsberechtigen im Vergleich zu einer anderen Nutzungsart erwachsen, darzustellen, um so eine gerechte Gebührenfestsetzung zu ermöglichen.
     

  4. Ergebnis der Gebührenkalkulation für 2010

    In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung werden die voraussichtlichen Kosten des Jahres 2010 sowie aus der Betriebsabrechnung 2008 abgeleitete Fallzahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100 %- iger Kostendeckung zugrunde gelegt.

 

Erwerbsgebühren

Gebührentarif

2009

Ergebnis der Kalkulation für

2010

Steigerung

 

Wahlgrab

1.430,00 €

1.431,00 €

+   0,07 %

Wahlgrab im Rasenfeld

1.300,00 €

1.303,00 €

+   0,23 %

Reihengrab

855,00 €

856,00 €

+   0,12 %

Urnenwahlgrab

1.090,00 €

1.087.00 €

-   0,28 %

Urnenreihengrab

510,00 €

512,00 €

+   0,39 %

Urnenwahlgrab im Rasenfeld

960,00 €

959,00 €

-   0,11 %

Kindergrab

640,00 €

644,00 €

+   0,62 %

Reihenrasen und anonym

790,00 €

792,00 €

+   0,25 %

Urnenrasen und anonym

450,00 €

448,00 €

-   0,45 %

Streufeld

255,00 €

256,00 €

+   0,39 %

Urnenbaumgrab

            510,00 €

512,00 €

          +   0,39 %

Kindergrab im Rasenfeld

           580,00 €

580,00 €

          +   0,00 %

Schmetterlingsfeld

          310,00 €

312,00 €

          +   0,64 %

Urnenfamiliengrab

       1.215,00 €

1.217,00 €

          +   0,16 %

 

 

 

 

 

Bestattungsgebühren

Gebühren-tarif

2009

Ergebnis der Kalkulation für

2010

Rundung

Steigerung

 

Wahlgrab

760,00 €

807,00 €

805,00 €

+  5,92 %

Reihengrab

580,00 €

611,00 €

610,00 €

+  5,17 %

Urnengrab

115,00 €

122,00 €

        120,00 €

      +  4,35 %

Kindergrab

255,00 €

269,00 €

        270,00 €

      +  5,88 %

Urnenbaumgrab

        160,00 €

171,00 €

        170,00 €

      +  6,25 %

Schmetterlingsfeld

       115,00 €

122,00 €

120,00 €

+  4,35 %

 

   Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der Geringfügigkeit der notwendigen Änderungen die Erwerbsgebühren nicht zu erhöhen. 

Die Bestattungsgebühren sollten für das Jahr 2010 in der kalkulierten Höhe – abgerundet bzw. aufgerundet - erhoben werden. Die Erhöhung bei den Bestattungsgebühren resultiert aus dem neuen Stundenverrechnungssatz des Baubetriebshofes ab dem 01.01.2010.

 

             

5.              Kalkulation 2010


5.1              Kalkulationszeitraum

              Der Kalkulationszeitraum für die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.


5.2              Ermittlung des Gebührenbedarfes


5.2.1     Personalkosten 85.450,00 €

Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt, die für die   Friedhöfe ganz oder teilweise tätig sind. Diese Personalkosten werden prozentual, nach Tätigkeit für den Bereich Friedhöfe, aufgeteilt.

Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für geringfügig Beschäftigte, die auf den Friedhöfen einen Schließ- und Wachdienst durchführen.


Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres 2010 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen


5.2.2 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.000,00 €

Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Anlagen (z. B. Wasserstellen) wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die Verteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.


5.2.3 Unterhaltung der sonstigen unbebauten Grundstücke 70.200,00 €

Dieses Konto beinhaltet Kosten für die Unterhaltung und Ersatzbeschaffung sowie Bergschadensbeseitigung der Friedhofsanlagen. 
                
Diese Kosten werden dem Erwerb zugeordnet.

5.000,00 € sind der Unterhaltung der Kriegsgräber zugewiesen.

             

5.2.4          Erstattungen an Sondervermögen          66.825,00 €

Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Als Aufwand werden 59.325,00 € für die Entsorgung folgender Mengen berücksichtigt:

Deponierung Grünschnitt:          210 t
Deponierung Sonstiges          115 t
Verbrennung          160 t

Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 7.500,00 € für maschinelle Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.

 

5.2.5 Bewirtschaftung der Grundstücke 10.750,00 €

Hierunter zusammengefasst sind Kosten für Strom, Wasser, Grundbesitzabgaben, Reinigungsmittel und Versicherungen für die Friedhofsanlagen sowie Reinigungskosten für den angemieteten Sozialtrakt.


5.2.6  Mieten und Pachten 12.174,00 €

Nach dem Verkauf der Gebäude am Hauptfriedhof ist für die Beschäftigten, die auf dem Hauptfriedhof arbeiten, der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die erwarteten Kosten beinhalten die Kaltmiete sowie Betriebskosten.


5.2.7 Geschäftsaufwendungen 330,00 €

Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen, die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.

 

5.2.8 Übrige sonstige Aufwendungen 250,00 €

Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge beglichen.


5.2.9 Aufwendungen BBH 211.840,00 €
       

Der Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.

Für die zu erwartenden Bestattungen werden 863,75 Std. berücksichtigt.

Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std. ausgegangen.

Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 3.250 Std. beschränkt.

An Fahrzeugkosten werden voraussichtlich 45.000,00 € entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.

Zu berücksichtigen ist die Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes von 36,00 €/Std. auf 37,80 €/Std. ab dem 01.01.2010.

 

5.2.10              Interne Leistungsbeziehung              12.376,00 €

              Verwaltungskostenbeitrag
             

Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den  Fachämtern für die Beschäftigung mit den Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln auf Basis der Betriebsabrechnung 2008.

 


 

5.2.11  Kalkulatorische Kosten

-

Abschreibungen

14.272,00 €

-

Zinsen

82.466,00 €

 

              Basis für die Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert; als Verzinsung wird ein Zinssatz von 5 % berücksichtigt.


5.2.12 Ermittlung der Kostenstellenumlage Verwaltung 87.049,00 €

Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung durchschnittlich zu bearbeitenden Fallzahlen.

 

5.2.13  Öffentlicher Anteil 177. 874,00 €

Mit Ratsbeschluss vom 07.11.2007 wurde der öffentliche Anteil aufgrund des Parkcharakters des Parkfriedhofes auf 40 % angehoben.


5.2.14 Gewinnvortrag 2008 8.063,00 €

Wie bereits erwähnt, sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen Gebühren mindernd einzusetzen.


6.              Gebührenkalkulation

6.1 Kriegsgräber

Kosten: 28.624,00 €

Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen einen Zuschuss in Höhe von 10.479,26 €. Der Differenzbetrag von 18.144,74 € kann durch die Erhöhung des öffentlichen Anteils erreicht werden, da die Pflege der Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt.


6.2 Erwerbsgebühren

Kosten: 260.507,00 €

Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern.

Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird von Erfahrungswerten ausgegangen.

Die Kalkulation 2010 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden Gebühren:

 

Anzahl

Erwerbe

 Ergebnis nach Kalkulation 2010

Wahlgrab

67

1.431,00 €

Wahlgrab im Rasen

2

1.303,00 €

Reihengrab

15

856,00 €

Urnenwahlgrab

50

1.087,00 €

Urnenreihengrab, Baumgrab

20

512,00 €

Urnenwahlgrab im Rasen

30

959,00 €

Kindergrab

1

644,00 €

Reihenrasen und anonym

15

792,00 €

Urnenrasen und anonym

90

448,00 €

Streufeld

2

256,00 €

Kindergrab im Rasenfeld

1

580,00 €

Schmetterlingsfeld

2

312,00 €

Urnenfamiliengrab

1

1.217,00 €



6.3 Bestattungsgebühren

Kosten: 84.502,00 €

Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,25 Std.

Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu berücksichtigen, werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand entsprechen.

Die Kalkulation ergibt auf- bzw. abgerundet folgende kostendeckende Gebühren:

 

Ergebnis nach Kalkulation 2010

Wahlgrab

         807,00 €

Reihengrab

         611,00 €

Urnengrab

         122,00 €

Kindergrab

         269,00 €

Baumgrab

         171,00 €

Schmetterlingsfeld

         122,00 €



6.4 Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen

              Kosten: 10.863,00 €



Im Durchschnitt ist von 190 Fällen von sonstigen Verwaltungsleistungen auszugehen:

Art der

Leistung

Anzahl

Äquivalenz-ziffer

Rechnungs-einheit

Betrag

Ergebnis nach Kalk.

Grabmäler

170

4

680,00

15,299 €

61,20 €

Gewerbe

20

1,5

30,00

15,299 €

22,95 €

 

 

 

710,00

 

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der Geringfügigkeit der notwendigen Änderungen die Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen nicht zu vermindern.   

 

 

6.5            Gebühren für die Pflege einer Grabstelle im Rasenquartier sowie der anonymen Gräber

 

Zur Festsetzung der Gebühr für die Pflegekosten wird ein Pflegekostenbetrag in Höhe von 3,00 € je qm Grabfläche/Jahr angesetzt. Weiterhin wurde die Größe von Erdreihengräbern und Urnenreihengräbern ermittelt.

Bei den Pflegekosten ergeben sich keine Änderungen der Gebühren.



Pflegekosten                                                                        Gebührentarif 2010       
 

Rasenreihengräber/anonyme

Reihengräber (für 30 Jahre)                                                  280,00 €

Rasenurnenreihengräber/

anonyme Urnenreihengräber                                                       45,00 €

(für 20 Jahre)

 

 

6.6            Einmalige Gebühren für die vorzeitige Einebnung einer Grabstelle vor Ablauf der Ruhezeit bzw. Nutzungszeit

Zur Festsetzung der Gebühr wird der ermittelte Stundenwert für die entsprechenden Einebnungen mit dem neuen Stundenverrechnungssatz des Baubetriebshofes in Höhe von 37,80 € multipliziert.


 

Stundenwert

Gebührentarif

     2009

Kalkulation

     2010

Gebühr für                                                                            

     2010

Kindergrab

1,5 Std.

60,00 €

56,70 €

60,00 €

Reihengrab/

Wahlgrab

 

2,5 Std.

 

90,00 €

 

94,50 €

 

95,00 €

Urnengrab

1,5 Std.

60,00 €

56,70 €

60,00 €

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr für die Einebnung von Kindergräbern und Urnengräbern nicht zu verändern. Die Gebühr für die Einebnung von Reihen- und Wahlgräbern sollte auf 95,00 € festgesetzt werden. 

 

 

           

                       

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3.  3  Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

I. V.  Boden

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Kupfer                Gläser 

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger