Betreff
Kreisseniorenkonferenz
hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters
Vorlage
10/0042
Aktenzeichen
hr-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen wählt folgende Vertreterin bzw. folgenden Vertreter und folgende Stellvertreterin bzw. folgenden Stellvertreter für die Kreisseniorenkonferenz:

 

Vertreterin bzw.                                                    Stellvertreterin bzw.

Vertreter:                                                                     Stellvertreter:

 

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Sachdarstellung:

 

Im September 2001 wurde die Kreisseniorenkonferenz gegründet, mit dem Ziel, den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Möglichkeit einer kreisweiten Seniorenvertretung zu eröffnen. Aufgaben dieses Gremiums sind, den allgemeinen Erfahrungsaustausch auf dem Sektor der Seniorenarbeit kreisweit zu stärken, das vorhandene Ehrenamt zu unterstützen bzw. auszuweiten und die Beratung des Kreises in Fragen zur Altenarbeit. Hierzu gehören die Anhörung und Beteiligung bei seniorenrelevanten Aufgaben, z. B. Planung der Gesundheitsfürsorge, des öffentlichen Personennahverkehres oder die Erörterung relevanter Fragen der Pflege. Die Gestaltung der mittlerweile zweijährig stattfindenden Kreisseniorentage gehört ebenso zum Aufgabenfeld dieses Gremiums. Als Geschäftsstelle fungiert die Koordinierungsstelle „Altenarbeit“ der Kreisverwaltung Unna.

 

Der Kreisseniorenkonferenz gehören ständige Mitglieder aus dem gesamten Landkreis Unna an. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist in der Regel ein Alter von mindestens 55 Jahren oder der berufliche Ruhestand sowie die Zugehörigkeit zu einer Seniorengruppierung, einem Wohlfahrtsverband, einem Altenarbeitskreis (z. B. Seniorenbeirat) oder einer Seniorenorganisation einer politischen Partei.

 

Die Koordinierungsstelle „Altenarbeit“ des Kreises Unna bat in der Folge die Stadt Bergkamen, bei der Benennung einer geeigneten Vertreterin bzw. eines geeigneten Vertreters für Bergkamen mitzuwirken.

 

Vom Rat der Stadt Bergkamen ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter für die Kreisseniorenkonferenz und eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu benennen.

 

Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer