Betreff
Verabschiedung einer Zuständigkeitsordnung
Vorlage
10/0010
Aktenzeichen
hr-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen.

Sachdarstellung:

 

Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen sind § 41 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 57 Abs. 4 S. 1 und § 58 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung sowie spezialgesetzliche Vorschriften. Darüber hinaus legt die Hauptsatzung der Stadt Bergkamen im § 10 Abs. 1 und 2 fest, dass der Rat für die Arbeit der Ausschüsse eine Zuständigkeitsordnung aufstellt.

 

Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben. Hierbei ist  § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen zu beachten, der festlegt, dass die Anzahl der Ausschussmitglieder ungerade sein soll.

 

Der Vorteil des Erlasses einer Zuständigkeitsordnung liegt darin, dass die Zuständigkeiten der Ausschüsse außerhalb der Hauptsatzung geregelt sind und bei einer Änderung – sei es im Hinblick auf die Zahl oder die Größe der Ausschüsse oder die einzelnen Zuständigkeiten – nicht das formelle Verfahren zur Änderung der Hauptsatzung erforderlich ist.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 11.11.2004 eine Zuständigkeitsordnung erlassen, die zuletzt durch die 1. Änderung vom 15.12.2005 aktualisiert wurde.

 

Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Entwurf der „Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen“ orientiert sich an der für die 9. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen beschlossene Zuständigkeitsordnung inkl. der 1. Änderung.

 

Aufgrund der Zusammenlegung des Ausschusses für Umweltfragen und des Ausschusses für Bauen und Verkehr zum Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr wurden in dem Entwurf der Zuständigkeitsordnung die bisherigen Zuständigkeiten unter Punkt 3.8.1 bis 3.8.4 zusammengefasst und ergänzt um den Punkt 3.8.5 „Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr ist ferner zuständig für Friedhofsangelegenheiten.“

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger