hier:
1. Billigung des Bebauungskonzeptes
2. Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
billigt das in Anlage 2 dargestellte Bebauungskonzept für die Neubauflächen
westlich der Straße “Zum Oberdorf”.
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan OA 110 “Zum
Oberdorf” im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für den in der Anlage 1
gekennzeichneten Bereich.
Weiter wird die Verwaltung
beauftragt, auf Grundlage des in der Anlage 2 dargestellten Bebauungskonzeptes
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB in Form einer
Bürgerversammlung durchzuführen.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift
Sachdarstellung:
Entsprechend den Zielen des
gültigen Flächennutzungsplanes sowie den Ergebnissen der Abstimmung mit dem
Grundstückseigentümer sowie potentiellen Erschließungsträger (WBG Lünen) soll
im Stadtteil Bergkamen-Oberaden für den ca. 3,8 ha großen Bereich zwischen den
Straßen “Zum Oberdorf””, “Am Alkenbach”, “Am Hagen” und “Auf der Lette” in
Bergkamen-Oberaden ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich
befindet sich in der Anlage 1.
Ziel der Bebauungsplanaufstellung
soll sein, die innerhalb des Bereiches liegende Brachfläche einer Wohnbebauung
zuzuführen. Die Fläche ist vollständig von bebauten Grundstücken umgeben, ihre
bauliche Entwicklung schont den Außenbereich und stellt darüber hinaus eine
städtebaulich sinnvolle Umnutzung der aufgegebenen landwirtschaftlichen Nutzung
dar.
Durch den potentiellen
Erschließungsträger, die WBG Lünen, wurde für die Brachfläche ein
Bebauungskonzept in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet. Das Konzept
befindet sich in der Anlage 2.
Das Konzept sieht für die
Neubauflächen Wohnbebauung als Einzel- und Doppelhäuser mit einem Vollgeschoss
in aufgelockerter Bauweise vor. Die Grundstücksgrößen liegen in der Regel bei
mehr als 300m². Die neuen Erschließungsstraßen sollen an die Straßen “Zum
Oberdorf” und “Am Hagen” angebunden werden. Im östlichen Bereich ist ein
Spielplatz vorgesehen, der gemäß Spielflächenbedarfsplan des Jugendamtes die
Versorgungslücke der Wohngebiete südlich der Lünener Straße abdecken soll.
Die Fläche liegt innerhalb
des Siedlungsgefüges, aufgrund dessen soll das Bebauungsplanverfahren als
Verfahren der “Innenentwicklung” gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt werden. Die hierfür notwendigen Verfahrensvoraussetzungen gemäß §
13a Abs.1 BauGB liegen vor.
Der Flächennutzungsplan der
Stadt Bergkamen stellt für den Bereich bereits “Wohnbaufläche” dar. Ein
Umweltbericht ist nicht erforderlich.
Bereits bebaute Grundstücke,
die direkt an die Neubaufläche angrenzen, sollen in den Geltungsbereich zum
Bebauungsplan einbezogen werden.
Die Verwaltung schlägt vor,
kurzfristig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
auf Grundlage des Bebauungskonzeptes durchzuführen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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stv. Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Kellermann |
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