Betreff
Übernahme eines Anteils an den Gesamtbetriebskosten der Kindertageseinrichtungen in Bergkamen bei den konfessionellen Trägern und der AWO
Vorlage
9/1606
Aktenzeichen
la-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Verträge mit den freien Trägern bezüglich der freiwilligen Übernahme der Trägeranteile analog der bisherigen Regelung um ein Kindergartenjahr zu verlängern.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 12.06.2008 die Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 111.000 € bei der Buchungsstelle 06.36.13.5310 für das Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung der Übernahme des Trägeranteils für die konfessionellen Tageseinrichtungen in Höhe von 4 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten sowie die Übernahme der vollständigen Trägerkosten für die Tageseinrichtungen der AWO - Unterbezirk Unna beschlossen. Auf die Ratsvorlage Nr. 9/1307 vom 27.05.2008 wird Bezug genommen.

 

Aufgrund der nach dem Ratsbeschluss Mitte 2008 einsetzenden Diskussionen in den Nachbarkommunen über die Höhe der zu übernehmenden Trägeranteile und nach nochmaligen Gesprächen mit Vertretern der beiden Kirchen wurde in den Verträgen mit den konfessionellen Trägern zunächst nur die Übernahme von 3 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2008/2009 zugesagt. Für die Einrichtungen der AWO wurden die Trägerkosten für das Kindergartenjahr 2008/2009 vollständig übernommen. Die Übernahme der Trägeranteile war laut Ratsbeschluss auf das Kindergartenjahr 2008/2009 beschränkt. Die Zahlung erfolgte für das Kindergartenjahr 2008/2009 im Haushaltsjahr 2008 durch die Inanspruchnahme überplanmäßiger Mittel und in der ersten Hälfte des Haushaltsjahres 2009 aus laufenden Haushaltsmitteln

 

Mit Schreiben vom 26.05. bzw. 27.05.2009 beantragen nun beide konfessionellen Träger die Weiterführung der freiwilligen Übernahme von 3 % der Trägerkosten analog zum Kindergartenjahr 2008/2009. Die AWO hatte bereits mit Schreiben vom 28.01.2009 um schriftliche Bestätigung gebeten, dass die Stadt Bergkamen die Finanzierung des Trägeranteils auch nach dem 31.07.2009  übernimmt.

 

Bereits im Jahr 2008 hatten Vertreter der beiden Kirchen in Gesprächen mit dem Jugendamt deutlich gemacht, dass der durch die Einführung des KiBiz bedingte Anstieg der Gesamtbetriebskosten auch zu einer deutlichen Mehrbelastung der kirchlichen Träger führt. Beide Kirchen sahen sich nicht in der Lage, diesen Anstieg innerhalb der ihnen zur Verfügung stehenden Budgets aufzufangen. Die Vertreter der Kirchen führten weiterhin aus, dass bei unveränderter Finanzierung die Schließung von Gruppen und Einrichtungen in einer Größenordnung von

250 Plätzen unvermeidbar sei.

 

Da sich an diesem Sachverhalt nichts geändert und das Jugendamt als örtlicher Träger der Jugendhilfe den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sicherzustellen hat, wird vorgeschlagen, die Verträge mit den freien Trägern um ein Kindergartenjahr zu verlängern.

 

Finanzielle Auswirkungen 2009:

 

Aufgrund der aktuellen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2009/2010 ergibt sich im Verhältnis zu den Gesamtbetriebskosten zurzeit folgende Verteilung der Trägerkosten/Trägeranteile bezogen auf dieses und das folgende Kindergartenjahr:

 

KiBiz-Jahr

2008/2009

2009/2010

Kirchen, Trägeranteil 12 %

470.080,00

479.700,00

AWO, Trägeranteil 9 %

226.630,00

247.100,00

Stadt

320.840,00

334.500,00

Gesamt

1.017.550,00

1.061.000,00

 

Durch die freiwillige Übernahme der Trägerkosten durch die Stadt ergeben sich folgende zusätzliche Aufwendungen pro KiBiz-Jahr:

 

KiBiz-Jahr

2008/2009

2009/2010

Kirchen (3 % der 12 %)

117.520,00

120.000,00

AWO (9 % der 9%)

226.630,00

247.100,00

Gesamt

344.150,00

367.100,00

 

 

Bezogen auf das Haushaltsjahr 2009 ergeben sich folgende Beträge:

 

Betrag bis 31.07.2009

7/12 von 344.150

200.754

Betrag vom 01.08. – 31.12.2009

5/12 von 367.100

152.958

Gesamt 2009

 

353.712

Mittelanmeldung 2009

 

123.000

Mehrbedarf

 

230.712

 

 

Ob der Mehrbedarf durch Mehreinnahmen im Produktbereich Kindertageseinrichtungen aufgefangen werden kann, kann zz. noch nicht definitiv gesagt werden. Gegebenenfalls muss ein Restbetrag zum Jahresende überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 230.712,--  

Produkt-/Sachkonto:              06.36.13.5310

                                               Trägerkosten für nichtstädtische Tageseinrichtungen für Kinder

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     214.142,--  

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Larmann