Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt:
„Herr Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters wird als
Technischer Beigeordneter wiedergewählt und mit Wirkung vom 01. November 2009
unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Beigeordneten der Stadt
Bergkamen gemäß § 71 GO ernannt“.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen
hat am 21.06.2001, Drucksache Nr. 8/782, Herrn Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters zum
Techn. Beigeordneten wiedergewählt. Herr Dr.-Ing. Peters wurde mit Wirkung vom
01.11.2001 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer vom 8
Jahren zum Beigeordneten ernannt. Die 8-jährige Wahlzeit endet am 31.10.2009.
Die Regelungen über die leitenden Kommunalbeamten auf Zeit (Wahlbeamte) bestimmen sich nicht nach den Vorschriften des einschlägigen Beamten- und Laufbahnrechts des Landes (§ 15 Abs. 2 LBG), sondern nach den Vorschriften des Gemeindeverfassungsrechts.
Rechtsgrundlage für die Wahl der
Beigeordneten (Beamte auf Zeit) ist § 71 GO vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514). § 71 GO NW
sieht u.a. vor, dass bei Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers von einer
Ausschreibung abgesehen werden kann.
Mit den Vorsitzenden der im Rat vertretenen
Fraktionen ist Einvernehmen dahingehend erzielt worden, Herrn Dr.-Ing. Peters
zur Wiederwahl vorzuschlagen. Die neue 8-jährige Wahlzeit als Technischer
Beigeordneter beläuft sich für Herrn Dr.-Ing. Peters auf den Zeitraum vom
01.11.2009 bis 31.10.2017.
Die Aushändigung der Ernennungsurkunde soll
gemäß § 10 Abs. 2 Landesbeamtengesetz NRW nach der Bestätigung der Wiederwahl
durch den Landrat erfolgen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hampel |
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