Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die Informationen bezüglich der Kalkulation der Abwassergebühren zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Ausgangslage
Im Zuge der Beratungen und der Beschlussfassung des Rates über die Abwassergebühren des Jahres 2009 wurde von der Betriebsleitung des SEB mitgeteilt, dass kontinuierlich Möglichkeiten diskutiert werden, die Einfluss auf die Höhe der Abwassergebühren haben können.
Die Abwassergebühren (Schmutzwassergebühr, Regenwassergebühr) sind 2009, wie in den vergangenen Jahren auch, entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes kostendeckend kalkuliert. Im kreisweiten Vergleich hat die Stadt Bergkamen, wie bei der Beschlussfassung über die Abwassergebühren des Haushaltsjahres 2009 als Statistik vorgelegt, die zweithöchsten Gebühren.
In den Diskussionen wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es, ebenso wie bei den Baulandpreisen, in allen NRW-Kommunen keine gleich hohen Abwassergebühren geben kann, weil es keine „geklonten“ Gemeinden gibt und die Ausgangslage in den einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich ist, z. B.
§ Länge des Kanalnetzes,
§ höhere Anforderungen an die Abwasserableitung/-reinigung in Trinkwasserschutzgebieten,
§ Anzahl und kilometermäßige Entfernung der Ortsteile,
§ unterschiedliche Anforderungen im Flachland bzw. in Berg- und Talregionen,
§ deutlich höherer Sanierungsbedarf in Gebieten des Steinkohlebergbaus sowie damit einhergehend vergleichsweise mehr kostenintensivere und technisch aufwändigere Pumpwerke,
§ Anzahl der Regenwasserklärbecken, Alter und Sanierungsbedürftigkeit der Kanäle usw.
Von besonderer Wichtigkeit ist auch, dass die öffentlichen Kanäle seit dem 01.01.1996 auf der Grundlage der Selbstüberwachungs-Verordnung Kanäle NRW (SüwV Kan) fristgerecht auf Schäden überprüft und saniert werden. Aus dem jährlich dem Betriebsausschuss vorgelegten Bericht des Gewässerschutzbeauftragten geht hervor, dass in Bergkamen ein Sanierungsstau nicht vorliegt. Im Gegenteil: Insgesamt zeigt das Ergebnis, dass die städtische Abwasserentsorgung in Bergkamen und die des Lippeverbandes, der zuständig ist für den Betrieb der Kläranlagen in Lünen und Werne als auch für die Seseke, den Kuhbach, den Heidegraben, den Spulbach und die Bever, auch nach regelmäßiger Prüfung durch die Unteren und Oberen Wasserbehörden dem hohem Qualitätsanspruch nachkommen und damit dem Gewässerschutz durch Abwasserableitungs/-reinigung voll genügen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat über die öffentliche Abwasserbeseitigung ein erstes landesweites Projekt „Benchmarking Abwasser in Nordrhein-Westfalen“ durchgeführt. Das erste „Benchmarking Abwasser NRW“ ist eine Standortbestimmung durch Abfrage von Eckdaten in den öffentlichen Abwasserbetrieben, bezogen auf das Erhebungsjahr 2006. Das Projekt wurde durch den Städtetag NRW, den Städte- und Gemeindebund NRW, die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall sowie die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW im Jahr 2008 gestartet und durch die Aquabench GmbH sowie die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH durchgeführt. Das Ergebnis lautet u. a., dass mit einem Anschlussgrad von 97,6 % an das öffentliche Kanalnetz Nordrhein-Westfalen einen Spitzenplatz in Deutschland und Europa einnimmt. Die europäischen Vorgaben werden damit erfüllt.
In Bergkamen sind zum Stichtag 30.06.2008 99 % der Einwohner an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Die verbleibenden Einwohner betreiben zugelassene und regelmäßig überprüfte Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Gruben.
Die Höhe der Abwassergebühren in Bergkamen ist aber wie erwähnt Ansporn, weitere Verbesserungspotenziale zu erschließen. Dazu gehören konkret verschiedene Maßnahmen, die zurzeit überprüft werden:
1. Ergänzung
des technischen Equipments
Der SEB wird noch in 2009 eine mobile TV-Videokameraeinheit (Kosten ca. 70
T€) anschaffen. Mit der Anschaffung und dem Einsatz dieser Kamera verfolgt der
SEB mehrere Ziele. Es sollen einerseits bis zu ca. 20 % der Kosten für
Fremdunternehmerleistungen eingespart werden. Darüber hinaus ist die Kamera an
365 Tagen im Jahr, zu jeder Tages- und Nachtzeit, einsetzbar. Probleme beim
Netzbetrieb können so schnellstens lokalisiert und beseitigt werden, was von
Entwässerungsmissständen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sofort und
unmittelbar zugute kommt.
Weitere Vorteile ergeben sich z. B. auch dadurch, dass der SEB u. a. für
stadteigene Gebäude zukünftig Dichtheitsprüfungen, die gemäß LWG NRW bis Ende
2015 vorzunehmen sind, durchführen kann, ohne ein Fremdunternehmen beauftragen
zu müssen. Bei effizientem Einsatz wird sich das Kamerasystem in spätestens 5
Jahren bezahlt gemacht haben. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt
hingegen ca. 8 bis 12 Jahre.
2.
Einsatz von modernen, innovativen Rohrmaterialien für
Schmutz- und Mischwasserkanäle
Das Abwassernetz, das vom SEB betrieben wird, besteht hinsichtlich der in
der Vergangenheit verwendeten Rohrmaterialien aus einem Materialmix, wie z. B.
aus Beton-, Stahlbeton-, Steinzeug-, Kunststoff-, GFG- und duktilen Gussrohren.
Zukünftig sollen einheitlich nur noch Rohre aus Stahlbeton gemäß DIN EN 1916 für
Regenwasserkanäle zum Einsatz kommen, für Schmutzwasser- und Mischwasserkanäle
hingegen einheitlich PE-HD-Rohre gemäß DIN 8074/8075. Rohre aus PE-HD haben
insbesondere in Bergsenkungsgebieten große Vorteile, weil sie biegeweicher sind
als z. B. Rohre aus Beton und daher bis zu einem gewissen Grad Verformungen
mitmachen, ohne bauliche Schäden davonzutragen, d. h. sie bleiben dauerhaft
dicht. Darüber hinaus haben sie wurzelfeste verschweißte Rohrverbindungen. Die
glatte Rohrinnenfläche bietet nahezu keine Angriffspunkte für etwaigen Abrieb.
Die Ermittlung der Lebensdauer für PE-HD-Rohre erfolgt nach der
Standardextrapolationsmethode gemäß der ISO/TR 9080 und beträgt 100 Jahre;
damit ist die Lebensdauer von 100 Jahren wissenschaftlich abgesichert. In der Praxis
wird die Lebensdauer noch höher sein, da die verwendeten Sicherheitsfaktoren
und das Delta zwischen Auslegungs- und Praxisbeanspruchung die Lebensdauer
zusätzlich erhöhen.
Die 220 km Kanalleitungen sind der elementare und wichtigste
Vermögensgegenstand des Netzbetreibers SEB. Bei den Gesamtinvestitionskosten
beträgt der „Rohranteil“ in etwa nur 12 bis 14 %, aber über den hohen Anteil
der kalkulatorischen Kosten wird der wirtschaftliche Erfolg des Netzbetreibers
SEB ganz maßgeblich gesteuert.
Deswegen kommt der richtigen Auswahl eines innovativen Rohrwerkstoffes, der
äußere Einflüsse bestmöglich verkraftet und damit sehr langlebig ist,
außerordentlich hohe Bedeutung zu.
3.
Reduzierung der Investitionen
Die vom Rat der Stadt Bergkamen im November 2007 beschlossene
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2007 bis 2012
sah für den Zeitabschnitt ab 2009 Gesamtinvestitionen in einer Größenordnung
von ca. 18 Mio. € vor, durchschnittlich jährlich somit rund 4,5 Mio. €.
Vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Stabilisierung der Abwassergebühren hat
der SEB die für die Jahre ab 2009 geplanten Investitionen unter Beratung durch
ein anerkanntes externes Fachingenieurbüro hinsichtlich der vorgesehenen zeitlichen
Umsetzung überprüft.
Es wurden die Anlagen höhenmäßig vermessen, per TV-Videoinspektion untersucht
und die gemachten Feststellungen technisch ausgewertet.
Als Ergebnis konnten festgestellte Schäden anderen Schadensklassen zugeordnet
werden, was dazu geführt hat, dass diese Anlagen erst in späteren Jahren
saniert werden müssen. Ergänzend dazu hat der SEB geprüft, inwieweit bauliche
Sanierungsmaßnahmen in Anbetracht der hiesigen Bergbauaktivitäten und der damit
einhergehenden prognostizierten Bergsenkungen ebenfalls auf später verschoben
werden sollten.
Vor diesem Hintergrund hat der SEB das derzeit gültige
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) überarbeitet und den Entwurf dazu mit den
Aufsichtsbehörden inhaltlich am 02.03.2009 abgestimmt.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat dem überarbeiteten Entwurf des ABK
vorbehaltlos zugestimmt. Demzufolge wird der SEB in den Jahren bis 2012 statt
der o. a. 18 Mio. € nur noch 14 Mio. €, immerhin 4 Mio. € weniger in das
kommunale Abwassernetz zu investieren haben.
Das entspricht einer jährlichen Investitionsrate von rund 3,5 Mio. €, 1 Mio. €
weniger als geplant, aber immer noch pro Einwohner rd. 70,00 € pro Jahr. Im
Vergleich: jährliche Investitionen kommunaler Netzbetreiber in NRW = 55,00
€/Einwohner.
Die konkreten Investitionen werden in den Wirtschaftsplänen 2010 bis 2012
veranschlagt.
Die finanziellen Auswirkungen auf die Gebührenbedarfsberechnung für das
Haushaltsjahr 2010 werden bis zur Erstellung der dem Rat im November/Dezember
2009 vorzulegenden Satzung ermittelt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Mecklenbrauck Betriebsleiter |
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Staschat Stellv. Betriebsleiter |
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