Betreff
Kalkulation der Abwassergebühren
Vorlage
9/1548
Aktenzeichen
sta-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Informationen bezüglich der Kalkulation der Abwassergebühren zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

 

Ausgangslage

 

Im Zuge der Beratungen und der Beschlussfassung des Rates über die Abwassergebühren des Jahres 2009 wurde von der Betriebsleitung des SEB mitgeteilt, dass kontinuierlich Möglichkeiten diskutiert werden, die Einfluss auf die Höhe der Abwassergebühren haben können.

 

Die Abwassergebühren (Schmutzwassergebühr, Regenwassergebühr) sind 2009, wie in den vergangenen Jahren auch, entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes kostendeckend kalkuliert. Im kreisweiten Vergleich hat die Stadt Bergkamen, wie bei der Beschlussfassung über die Abwassergebühren des Haushaltsjahres 2009 als Statistik vorgelegt, die zweithöchsten Gebühren.

 

In den Diskussionen wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es, ebenso wie bei den Baulandpreisen, in allen NRW-Kommunen keine gleich hohen Abwassergebühren geben kann, weil es keine „geklonten“ Gemeinden gibt und die Ausgangslage in den einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich ist, z. B.

 

§         Länge des Kanalnetzes,

§         höhere Anforderungen an die Abwasserableitung/-reinigung in Trinkwasserschutzgebieten,

§         Anzahl und kilometermäßige Entfernung der Ortsteile,

§         unterschiedliche Anforderungen im Flachland bzw. in Berg- und Talregionen,

§         deutlich höherer Sanierungsbedarf in Gebieten des Steinkohlebergbaus sowie damit einhergehend vergleichsweise mehr kostenintensivere und technisch aufwändigere Pumpwerke,

§         Anzahl der Regenwasserklärbecken, Alter und Sanierungsbedürftigkeit der Kanäle usw.

 

Von besonderer Wichtigkeit ist auch, dass die öffentlichen Kanäle seit dem 01.01.1996 auf der Grundlage der Selbstüberwachungs-Verordnung Kanäle NRW (SüwV Kan) fristgerecht auf Schäden überprüft und saniert werden. Aus dem jährlich dem Betriebsausschuss vorgelegten Bericht des Gewässerschutzbeauftragten geht hervor, dass in Bergkamen ein Sanierungsstau nicht vorliegt. Im Gegenteil: Insgesamt zeigt das Ergebnis, dass die städtische  Abwasserentsorgung in Bergkamen und die des Lippeverbandes, der zuständig ist für den Betrieb der Kläranlagen in Lünen und Werne als auch für die Seseke, den Kuhbach, den Heidegraben, den Spulbach und die Bever, auch nach regelmäßiger Prüfung durch die Unteren und Oberen Wasserbehörden dem hohem Qualitätsanspruch nachkommen und damit dem Gewässerschutz durch Abwasserableitungs/-reinigung voll genügen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat über die öffentliche Abwasserbeseitigung ein erstes landesweites Projekt „Benchmarking Abwasser in Nordrhein-Westfalen“ durchgeführt. Das erste „Benchmarking Abwasser NRW“ ist eine Standortbestimmung durch Abfrage von Eckdaten in den öffentlichen Abwasserbetrieben, bezogen auf das Erhebungsjahr 2006. Das Projekt wurde durch den Städtetag NRW, den Städte- und Gemeindebund NRW, die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall sowie die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW im Jahr 2008 gestartet und durch die Aquabench GmbH sowie die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH durchgeführt. Das Ergebnis lautet u. a., dass mit einem Anschlussgrad von 97,6 % an das öffentliche Kanalnetz Nordrhein-Westfalen einen Spitzenplatz in Deutschland und Europa einnimmt. Die europäischen Vorgaben werden damit erfüllt.

 


In Bergkamen sind zum Stichtag 30.06.2008 99 % der Einwohner an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Die verbleibenden Einwohner betreiben zugelassene und regelmäßig überprüfte Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Gruben.

 

Die Höhe der Abwassergebühren in Bergkamen ist aber wie erwähnt Ansporn, weitere Verbesserungspotenziale zu erschließen. Dazu gehören konkret verschiedene Maßnahmen, die zurzeit überprüft werden:

 

1.      Ergänzung des technischen Equipments

Der SEB wird noch in 2009 eine mobile TV-Videokameraeinheit (Kosten ca. 70 T€) anschaffen. Mit der Anschaffung und dem Einsatz dieser Kamera verfolgt der SEB mehrere Ziele. Es sollen einerseits bis zu ca. 20 % der Kosten für Fremdunternehmerleistungen eingespart werden. Darüber hinaus ist die Kamera an 365 Tagen im Jahr, zu jeder Tages- und Nachtzeit, einsetzbar. Probleme beim Netzbetrieb können so schnellstens lokalisiert und beseitigt werden, was von Entwässerungsmissständen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sofort und unmittelbar zugute kommt.

Weitere Vorteile ergeben sich z. B. auch dadurch, dass der SEB u. a. für stadteigene Gebäude zukünftig Dichtheitsprüfungen, die gemäß LWG NRW bis Ende 2015 vorzunehmen sind, durchführen kann, ohne ein Fremdunternehmen beauftragen zu müssen. Bei effizientem Einsatz wird sich das Kamerasystem in spätestens 5 Jahren bezahlt gemacht haben. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt hingegen ca. 8 bis 12 Jahre.

2.      Einsatz von modernen, innovativen Rohrmaterialien für Schmutz- und Mischwasserkanäle

Das Abwassernetz, das vom SEB betrieben wird, besteht hinsichtlich der in der Vergangenheit verwendeten Rohrmaterialien aus einem Materialmix, wie z. B. aus Beton-, Stahlbeton-, Steinzeug-, Kunststoff-, GFG- und duktilen Gussrohren.

Zukünftig sollen einheitlich nur noch Rohre aus Stahlbeton gemäß DIN EN 1916 für Regenwasserkanäle zum Einsatz kommen, für Schmutzwasser- und Mischwasserkanäle hingegen einheitlich PE-HD-Rohre gemäß DIN 8074/8075. Rohre aus PE-HD haben insbesondere in Bergsenkungsgebieten große Vorteile, weil sie biegeweicher sind als z. B. Rohre aus Beton und daher bis zu einem gewissen Grad Verformungen mitmachen, ohne bauliche Schäden davonzutragen, d. h. sie bleiben dauerhaft dicht. Darüber hinaus haben sie wurzelfeste verschweißte Rohrverbindungen. Die glatte Rohrinnenfläche bietet nahezu keine Angriffspunkte für etwaigen Abrieb. Die Ermittlung der Lebensdauer für PE-HD-Rohre erfolgt nach der Standardextrapolationsmethode gemäß der ISO/TR 9080 und beträgt 100 Jahre; damit ist die Lebensdauer von 100 Jahren wissenschaftlich abgesichert. In der Praxis wird die Lebensdauer noch höher sein, da die verwendeten Sicherheitsfaktoren und das Delta zwischen Auslegungs- und Praxisbeanspruchung die Lebensdauer zusätzlich erhöhen.

Die 220 km Kanalleitungen sind der elementare und wichtigste Vermögensgegenstand des Netzbetreibers SEB. Bei den Gesamtinvestitionskosten beträgt der „Rohranteil“ in etwa nur 12 bis 14 %, aber über den hohen Anteil der kalkulatorischen Kosten wird der wirtschaftliche Erfolg des Netzbetreibers SEB ganz maßgeblich gesteuert.

Deswegen kommt der richtigen Auswahl eines innovativen Rohrwerkstoffes, der äußere Einflüsse bestmöglich verkraftet und damit sehr langlebig ist, außerordentlich hohe Bedeutung zu.

3.      Reduzierung der Investitionen

Die vom Rat der Stadt Bergkamen im November 2007 beschlossene Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2007 bis 2012 sah für den Zeitabschnitt ab 2009 Gesamtinvestitionen in einer Größenordnung von ca. 18 Mio. € vor, durchschnittlich jährlich somit rund 4,5 Mio. €.

Vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Stabilisierung der Abwassergebühren hat der SEB die für die Jahre ab 2009 geplanten Investitionen unter Beratung durch ein anerkanntes externes Fachingenieurbüro hinsichtlich der vorgesehenen zeitlichen Umsetzung überprüft.

Es wurden die Anlagen höhenmäßig vermessen, per TV-Videoinspektion untersucht und die gemachten Feststellungen technisch ausgewertet.

Als Ergebnis konnten festgestellte Schäden anderen Schadensklassen zugeordnet werden, was dazu geführt hat, dass diese Anlagen erst in späteren Jahren saniert werden müssen. Ergänzend dazu hat der SEB geprüft, inwieweit bauliche Sanierungsmaßnahmen in Anbetracht der hiesigen Bergbauaktivitäten und der damit einhergehenden prognostizierten Bergsenkungen ebenfalls auf später verschoben werden sollten.

Vor diesem Hintergrund hat der SEB das derzeit gültige Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) überarbeitet und den Entwurf dazu mit den Aufsichtsbehörden inhaltlich am 02.03.2009 abgestimmt.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat dem überarbeiteten Entwurf des ABK vorbehaltlos zugestimmt. Demzufolge wird der SEB in den Jahren bis 2012 statt der o. a. 18 Mio. € nur noch 14 Mio. €, immerhin 4 Mio. € weniger in das kommunale Abwassernetz zu investieren haben.

Das entspricht einer jährlichen Investitionsrate von rund 3,5 Mio. €, 1 Mio. € weniger als geplant, aber immer noch pro Einwohner rd. 70,00 € pro Jahr. Im Vergleich: jährliche Investitionen kommunaler Netzbetreiber in NRW = 55,00 €/Einwohner.

Die konkreten Investitionen werden in den Wirtschaftsplänen 2010 bis 2012 veranschlagt.

Die finanziellen Auswirkungen auf die Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010 werden bis zur Erstellung der dem Rat im November/Dezember 2009 vorzulegenden Satzung ermittelt.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Betriebsleiter

 

 

 

 

 

 

Staschat

Stellv. Betriebsleiter