Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Ausgangslage
Der Ausschuss für Schule, Sport und
Weiterbildung der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 23.01.2008
einstimmig beschlossen, dass bei der oberen Schulaufsichtsbehörde ein Antrag
auf Umwandlung der Albert-Schweitzer-Schule im Verbund in ein Kompetenzzentrum gestellt werden
soll. Siehe hierzu die Drucksache Nr. 9/1151. Die Schule ist zurzeit eine
städtische Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale
und soziale Entwicklung sowie Sprache.
In der Sitzung des Ausschusses für Schule,
Sport und Weiterbildung am 05.06.08 ist dann berichtet worden, dass das
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW mitgeteilt hat, dass
die Albert-Schweitzer-Schule zu den 20 Projektschulen gehört, die an der
Pilotphase "Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung (KsF)"
teilnehmen können.
Im Dezember 2008 ist die entsprechende
Genehmigung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Teilnahme an der Pilotphase beim Schulträger
eingegangen. Diese Verfügung ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
Im Regierungsbezirk Arnsberg sind noch
drei weitere Kompetenzzentren in Dortmund, im östlichen Hochsauerlandkreis und
in Volmetal genehmigt worden.
Vorgaben gemäß Einzelerlass
Da es sich um eine Pilotphase handelt ist
selbstverständlich, dass die Genehmigung befristet erteilt worden ist. Sie hat
im laufenden Schuljahr begonnen und endet mit Ablauf des Schuljahres 2010/11.
Die Schulen haben also drei Jahre lang die Möglichkeit, im Rahmen des
Schulversuches Erfahrungen zu sammeln und für eine spätere flächendeckende
Umsetzung die Voraussetzungen zu schaffen.
Der Auftrag, der mit dem Kompetenzzentrum
verbunden ist, ist klar formuliert. Demnach sollen Kinder und Jugendliche durch
Vernetzung der Handlungsfelder Diagnostik, Beratung, Prävention und Unterricht
früher und gezielter als es bisher möglich war gefördert werden. Durch eine
enge Kooperation aller Schulen in Bergkamen und auch sonstiger Institutionen
wie z.B. Kindertagesstätten, sollen sich Lern- und Entwicklungsstörungen
seltener zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf verfestigen. Nach
Möglichkeit soll eine wohnortnahe, integrative sonderpädagogische Förderung außerhalb
der eigentlichen Förderschule erfolgen.
Bereits vor der Antragstellung im Januar
2008 hatten alle Schulen in Bergkamen ihre Bereitschaft signalisiert, an der
Pilotphase teilnehmen zu wollen. Dies war im Übrigen auch Voraussetzung für den
Antrag.
Aus diesen Prämissen ergibt sich als
eindeutige Zielvorgabe, dass die Anzahl
der Kinder in der Förderschule sinken soll.
Dies ist in der Vergangenheit trotz des
demographischen Wandels nicht der Fall gewesen. Obwohl die Schülerzahlen an
allen Bergkamener Schulen in den letzten 7 Jahren um 10,57 % zurückgegangen
sind, ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler an der A.-Schweitzer-Schule nur
um 7,86 % gefallen. Absolut gesehen schwankt die Schülerzahl an der Schule in
den letzten Jahren immer zwischen 229 und 211.
Umsetzung in Bergkamen
Obwohl die eigentliche Genehmigung erst im Dezember erteilt worden ist, hat die Schule zusammen mit dem Schulamt bereits zu Beginn des Schuljahres die ersten Schritte in Richtung eines Kompetenzzentrums eingeleitet.
Auf der Grundlage der AO-SF
(Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) werden bei einem begründeten
Verdacht auf sonderpädagogischen Förderbedarf von den Schulen oder Eltern
Feststellungsverfahren für betroffene Kinder eingeleitet. Die Feststellungsverfahren
werden von den Förderschulen in Kooperation mit den abgebenden Schulen
durchgeführt. Ergebnis des Feststellungsverfahrens ist die gutachterliche
Einschätzung des Förderbedarfs. Bei Feststellung von sonderpädagogischem
Förderbedarf enthält das Gutachten eine Empfehlung für den möglichen Förderort.
Die Entscheidung über den vorrangigen Förderschwerpunkt und den Förderort
trifft die untere Schulaufsichtsbehörde.
Während der Pilotphase des
Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung werden im Förderbereich
Lernen in der Primarstufe von den Schulen in Bergkamen zunächst keine
Feststellungsverfahren ausgelöst, sondern für die gemeldeten Kinder wird eine
max. 1/2jährige Diagnosephase eingerichtet. In dieser Zeit bleiben die
Schülerinnen und Schüler in ihrer Regelschule.
Die
Albert-Schweitzer-Schule stellt für die Diagnosephase ein Beratungs- und
Diagnoseteam im Umfang von 24 Stunden pro Woche zur Verfügung. 6 Kolleginnen
und Kollegen leisten diese Arbeit in enger Kooperation mit den ihnen zugeordneten
Grundschulen. 1/2 Stelle hat das Land NRW extra für diesen Zweck in jedem
Kompetenzzentrum zur Verfügung gestellt.
Für Schülerinnen und
Schüler mit vermutetem Förderbedarf im Bereich Sprache und soziale und
emotionale Entwicklung werden zunächst weiterhin sofort Feststellungsverfahren
ausgelöst. Dies gilt ebenfalls für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, bei
denen die Eltern die Auslöser des Verfahrens sind.
In den zurückliegenden Jahren wurden zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres in Bergkamen etwa 50 – 60 Feststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Jahr unter den Bedingungen der Pilotphase sind zurzeit 19 Feststellungsverfahren ausgelöst. 51 Kinder befinden sich in der Förderung im Rahmen der Diagnose- und Beratungsphase in den allgemeinen Schulen. Für drei noch nicht schulpflichtige Kinder, die in der Einschulungsuntersuchung im November 2008 auffällig waren, beginnt die Diagnosephase mit der Einschulung zu Beginn des Schuljahres 2009/2010.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Kray |
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