Betreff
Sachstandsbericht zur Umwandlung der Albert-Schweitzer-Schule in ein Kompetenzzentrum
Vorlage
9/1539
Aktenzeichen
kry-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

 

Ausgangslage

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 23.01.2008 einstimmig beschlossen, dass bei der oberen Schulaufsichtsbehörde ein Antrag auf Umwandlung der Albert-Schweitzer-Schule im Verbund  in ein Kompetenzzentrum gestellt werden soll. Siehe hierzu die Drucksache Nr. 9/1151. Die Schule ist zurzeit eine städtische Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung am 05.06.08 ist dann berichtet worden, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW mitgeteilt hat, dass die Albert-Schweitzer-Schule zu den 20 Projektschulen gehört, die an der Pilotphase "Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung (KsF)" teilnehmen können.

 

Im Dezember 2008 ist die entsprechende Genehmigung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Teilnahme an der Pilotphase beim Schulträger eingegangen. Diese Verfügung ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

Im Regierungsbezirk Arnsberg sind noch drei weitere Kompetenzzentren in Dortmund, im östlichen Hochsauerlandkreis und in Volmetal genehmigt worden.

 

 

Vorgaben gemäß Einzelerlass

 

Da es sich um eine Pilotphase handelt ist selbstverständlich, dass die Genehmigung befristet erteilt worden ist. Sie hat im laufenden Schuljahr begonnen und endet mit Ablauf des Schuljahres 2010/11. Die Schulen haben also drei Jahre lang die Möglichkeit, im Rahmen des Schulversuches Erfahrungen zu sammeln und für eine spätere flächendeckende Umsetzung die Voraussetzungen zu schaffen.

 

Der Auftrag, der mit dem Kompetenzzentrum verbunden ist, ist klar formuliert. Demnach sollen Kinder und Jugendliche durch Vernetzung der Handlungsfelder Diagnostik, Beratung, Prävention und Unterricht früher und gezielter als es bisher möglich war gefördert werden. Durch eine enge Kooperation aller Schulen in Bergkamen und auch sonstiger Institutionen wie z.B. Kindertagesstätten, sollen sich Lern- und Entwicklungsstörungen seltener zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf verfestigen. Nach Möglichkeit soll eine wohnortnahe, integrative sonderpädagogische Förderung außerhalb der eigentlichen Förderschule erfolgen.

 

Bereits vor der Antragstellung im Januar 2008 hatten alle Schulen in Bergkamen ihre Bereitschaft signalisiert, an der Pilotphase teilnehmen zu wollen. Dies war im Übrigen auch Voraussetzung für den Antrag.

 

Aus diesen Prämissen ergibt sich als eindeutige Zielvorgabe, dass die  Anzahl der Kinder in der Förderschule sinken soll.

 

Dies ist in der Vergangenheit trotz des demographischen Wandels nicht der Fall gewesen. Obwohl die Schülerzahlen an allen Bergkamener Schulen in den letzten 7 Jahren um 10,57 % zurückgegangen sind, ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler an der A.-Schweitzer-Schule nur um 7,86 % gefallen. Absolut gesehen schwankt die Schülerzahl an der Schule in den letzten Jahren immer zwischen 229 und 211.

 

 

Umsetzung in Bergkamen

 

 

Obwohl die eigentliche Genehmigung erst im Dezember erteilt worden ist, hat die Schule zusammen mit dem Schulamt bereits zu Beginn des Schuljahres die ersten Schritte in Richtung eines Kompetenzzentrums eingeleitet.

 

Auf der Grundlage der AO-SF (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) werden bei einem begründeten Verdacht auf sonderpädagogischen Förderbedarf von den Schulen oder Eltern Feststellungsverfahren für betroffene Kinder eingeleitet. Die Feststellungsverfahren werden von den Förderschulen in Kooperation mit den abgebenden Schulen durchgeführt. Ergebnis des Feststellungsverfahrens ist die gutachterliche Einschätzung des Förderbedarfs. Bei Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf enthält das Gutachten eine Empfehlung für den möglichen Förderort. Die Entscheidung über den vorrangigen Förderschwerpunkt und den Förderort trifft die untere Schulaufsichtsbehörde.

 

Während der Pilotphase des Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung werden im Förderbereich Lernen in der Primarstufe von den Schulen in Bergkamen zunächst keine Feststellungsverfahren ausgelöst, sondern für die gemeldeten Kinder wird eine max. 1/2jährige Diagnosephase eingerichtet. In dieser Zeit bleiben die Schülerinnen und Schüler in ihrer Regelschule.

 

Die Albert-Schweitzer-Schule stellt für die Diagnosephase ein Beratungs- und Diagnoseteam im Umfang von 24 Stunden pro Woche zur Verfügung. 6 Kolleginnen und Kollegen leisten diese Arbeit in enger Kooperation mit den ihnen zugeordneten Grundschulen. 1/2 Stelle hat das Land NRW extra für diesen Zweck in jedem Kompetenzzentrum zur Verfügung gestellt.

 

Für Schülerinnen und Schüler mit vermutetem Förderbedarf im Bereich Sprache und soziale und emotionale Entwicklung werden zunächst weiterhin sofort Feststellungsverfahren ausgelöst. Dies gilt ebenfalls für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, bei denen die Eltern die Auslöser des Verfahrens sind.

 

In den zurückliegenden Jahren wurden zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres in Bergkamen etwa 50 – 60 Feststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Jahr unter den Bedingungen der Pilotphase sind zurzeit 19 Feststellungsverfahren ausgelöst. 51 Kinder befinden sich in der Förderung im Rahmen der Diagnose- und Beratungsphase in den allgemeinen Schulen. Für drei noch nicht schulpflichtige Kinder, die in der Einschulungsuntersuchung im November 2008 auffällig waren, beginnt die Diagnosephase mit der Einschulung zu Beginn des Schuljahres 2009/2010.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray