Betreff
Stromlieferungsverträge für die Stadt Bergkamen
Vorlage
9/1509
Aktenzeichen
be-mitt
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umweltfragen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt den Bürgermeister, Verträge über die Stromlieferung mit einer Stromerzeugung aus 100 % Wasserkraft für

 

a)                 die städtischen Liegenschaften und

b)                 die Straßenbeleuchtung

 

mit der Gemeinschaftsstadtwerke GmbH  Kamen – Bönen – Bergkamen , Kamen, Poststr. 4, abzuschließen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) bietet der Stadt Bergkamen für die Lieferjahre 2009 – 2011 neue Strompreisregelungen in Verbindung mit einem neuen 3-jährigen Stromlieferungsvertrag an.

 

Ein Stromlieferungsvertrag zwischen der GSW und einer ihrer Gesellschafterinnen (Kamen, Bönen, Bergkamen) unterliegt nicht der Ausschreibungspflicht gemäß den §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), weil

 

·         die GSW zu 100 % von kommunalen Gesellschafterinnen gehalten wird,

·         keinerlei privatrechtliche Beteiligung besteht,

·         als Rechtsform die GmbH gewählt worden ist und

·         die GSW im Wesentlichen (über 90 %) für ihre Gesellschafterinnen bzw. die Gemeindebewohner tätig wird.

 

Die Voraussetzungen für ein Inhouse-Geschäft sind daher mit der Folge erfüllt, dass keine Ausschreibung gemäß §§ 97 ff. (GWB) zu erfolgen hat, wenn mit einer der Anteilskommunen ein Stromlieferungsvertrag geschlossen wird.

 

Neu ist, dass die Stadt Bergkamen hinsichtlich der Lieferungen zwischen einer “konventionellen” Stromlieferung oder einer Stromerzeugung aus 100% Wasserkraft wählen kann. Für die Stromlieferung in 2009 an städtische Liegenschaften entstehen für:

 

a)                 konventionelle Stromlieferungen Kosten in Höhe von ca.                         565.000,00 €

b)                 Stromerzeugung aus 100 % Wasserkraft Kosten in Höhe von ca.            586.000,00 €

 

Für die Straßenbeleuchtung gibt es einen separaten Straßenbeleuchtungsvertrag, der neben den Lichtmengenpreisen auch die Wartungs- und Instandhaltungsentgelte beinhaltet. Auch für die Straßenbeleuchtung kann der “Ökostrom” gewählt werden. Für die Stromlieferung in 2009 im Bereich Straßenbeleuchtung entstehen bei:

 

a)            konventioneller Stromlieferung Kosten in Höhe von ca.               182.000,00 €

b)            Stromerzeugung aus 100 % Wasserkraft Kosten in Höhe von ca.            195.300,00 €

 

Die genannten Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer (derzeit 19 %) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Der aus 100% Wasserkraft erzeugte Strom wird seitens der GSW als “GSW StromNaturPlus” bezeichnet und von der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-AG mit Sitz in Wien bezogen. Mehr als 160 Kraftwerke der Austrian Hydro Power (AHP) erzeugen den Strom, den die GSW physikalisch über das deutsche Stromnetz an die Endverbraucher liefern. Die Stromherkunft wird vom TÜV-Süd zertifiziert. Der GSW liegt ein Zertifikat vor, in dem die Zertifizierstelle “klima und energie” Tüv-Süd Industrie Service GmbH dem Lieferanten (Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG, Verbund) bescheinigt, dass die Voraussetzungen – entsprechend dem CMS Standarderzeugung EE (01/04) – erfüllt sind, Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen.   Das von der GSW gesicherte Einkaufskontingent beträgt 5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr und kann im Bedarfsfall aufgestockt werden.

 

Der von der GSW angebotene “Ökostrom” zeichnet sich neben der umweltschonenden Erzeugung dadurch aus, dass aus jeder abgenommenen Kilowattstunde 0,5 Cent in einen GSW Fonds fließen, aus denen kommunale Begrünungsmaßnahmen finanziert werden. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch des kommunalen Gebäudebestandes von 3,31 Mio. kWh würde ein Betrag in Höhe von 16.550 € pro Jahr für Begrünungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

 

Für den Straßenbeleuchtungsvertrag der Stadt Bergkamen gilt entsprechendes. Bei einem Jahresverbrauch von 1,92 Mio. kWh im Jahr für die kommunale Straßenbeleuchtung fließt ein Betrag von 9.600 € in den Begrünungsfond der GSW. Insgesamt stehen somit 26.150 € für kommunale Begrünungsmaßnahmen zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Verträge über die Stromlieferungen mit der GSW auf der Basis “Ökostrom” abzuschließen.

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 929.747,00  

Produkt-/Sachkonto:              StA 23 Deckungskreis 125; StA 61  12.54.02.5279

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     nein

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

nicht erforderlich

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Heermann

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Becker