Betreff
4. Änderungssatzung vom......... zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 20.02.2006
Vorlage
9/1452
Aktenzeichen
wo-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 4. Änderungssatzung vom .......... zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 20.02.2006, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 20.02.2006 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2007 bedarf aus folgenden Gründen einer Änderung:

 

Änderung der Tarifstelle 14.1 (Archiv)

Änderung der Tarifstelle 24 (Bürgerbüro/EntsorgungsBetriebBergkamen)

 

 

1.            Änderung der Tarifstelle 14.1 Archiv

 

Das ab dem 01.01.2009 geltende Personenstandsgesetz (PStG) kennt keine unbefristete Fortführung der Personenstandsregister nebst Sammelakten. Dies bedeutet, dass die vom Standesamt geführten Personenstandsregister nebst Sammelakten nach Ablauf der Fortführungsfrist dem zuständigen Archiv anzubieten sind. Zuständiges Archiv ist – soweit vorhanden – das kommunale Archiv.

 

Die Übergabe an das Archiv bedingt, dass das Standesamt sowohl keine Folgebeurkundungen noch Hinweise vornehmen darf, als auch, dass keine Personenstandsbeurkundungen oder Auskünfte mehr aus diesen Registern durch das Standesamt erstellt / gegeben werden dürfen. Aus diesen Registern dürfen dann nur noch beglaubigte Abschriften / Auszüge und Informationen nach archivrechtlichen Vorschriften erstellt / gegeben werden. Gebühren sind dann gemäß Verwaltungsgebührensatzung zu erheben. Die derzeitige Verwaltungsgebührensatzung weist jedoch keine spezielle Tarifstelle hierfür aus. Da die Tarifstelle 14.1 mit ihrem Zusatz ”nicht nach § 68 Abs. 1 Ziff. 14 der Ausführungs-VO zum Personenstandsgesetz” zwingend entfallen muss, weil die PstVO zum 01.01.2009 in neuer Fassung in-Kraft-tritt, und hier keine Gebühren mehr für personenstandsrechtlicher Auskünfte / Arbeiten gesetzlich manifestiert sind, ist an dieser Stelle die bisher noch nicht vorhandene Verwaltungsgebühr in Höhe von 19,00 € je angefangene halbe Stunde wie folgt: “Für familiengeschichtliche Auskünfte und für die Anfertigung beglaubigter Abschriften / Auszüge aus einschlägigen genealogischen Quellen”, einzufügen.

 

 

2.            Änderung der Tarifstelle 24 Bürgerbüro/EntsorgungsBetriebBergkamen

 

Um falsche Interpretationsmöglichkeiten bei der Tarifstelle 24 zu unterbinden, ist die Tarifstelle wie folgt zu ergänzen: anstatt “je weitere drei cbm Sperrmüll” soll sie dahingehend geändert werden in “je weitere angefangene drei cbm Sperrmüll”.

 

 

Die Änderungen sind in den Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergkamen aufzunehmen.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Wolter

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger