Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 12.06.2008
Vorlage
9/1447
Aktenzeichen
ha-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderungssatzung vom .... zur Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 12.06.2008, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 12.06.2008 eine neue Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege beschlossen, die aus sozialen Gründen erstmals eine lineare Staffelung der Beiträge beinhaltete. Nach Beginn des Kindergartenjahrs 2008/2009 stellte sich im Zuge der praktischen Umsetzung der Beitragssatzung heraus, dass einige Formulierungen nicht eindeutig genug gefasst waren und unterschiedliche Interpretationen zuließen.

 

Nach Rücksprache mit dem StA 30 schlägt das Jugendamt vor, § 4 Abs. 2 und 3 der Elternbeitragssatzung zu ändern und den bisherigen Abs. 4 zu streichen:

 

Bisherige Fassung:

 

 

§ 4

Ermittlung der Beitragshöhe

 

 

(2)   Der monatlich zu entrichtende Elternbeitrag wird vom Jugendamt für jedes Kalenderjahr neu ermittelt. Grundlage der Berechnung ist das aktuelle Jahreseinkommen in Verbindung mit einem vom-Hundert-Satz, der sich aus der Zugehörigkeit zu einer Einkommensstufe in Verbindung mit der gewählten Betreuungszeit aus den Tabellen der Anlage 1 ergibt. Maßgeblich ist das Alter des Kindes am Stichtag 01.11. des jeweiligen Kindergartenjahrs.

 

(3)   Der Elternbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt. Eine Änderung im laufenden Jahr erfolgt nur, wenn sich das bisher festgestellte Einkommen dauerhaft um mehr als 20 Prozent erhöht oder verringert. In diesem Fall wird der Elternbeitrag ab dem Kalendermonat, in dem die Änderung eintritt, neu festgesetzt.

 

(4)   Wird bei der jährlichen Überprüfung festgestellt, dass sich Änderungen der Einkommensverhältnisse ergeben haben, die zur Zugrundelegung einer anderen Einkommensstufe führen, so ist der Beitrag rückwirkend neu festzusetzen.

 

 

Neue Fassung (Änderungen fett):

 

§ 4

Ermittlung der Beitragshöhe

 

 

(2)   Der monatlich zu entrichtende Elternbeitrag wird vom Jugendamt für jedes Kindergartenjahr neu ermittelt. Grundlage der Berechnung ist das aktuelle Jahreseinkommen in Verbindung mit einem vom-Hundert-Satz, der sich aus der Zugehörigkeit zu einer Einkommensstufe in Verbindung mit der gewählten Betreuungszeit aus den Tabellen der Anlage 1 ergibt. Maßgeblich ist das Alter des Kindes am Stichtag 01.11. des jeweiligen Kindergartenjahrs.

 

(3)   Der Elternbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt. Eine Änderung im laufenden Jahr erfolgt nur, wenn sich das bisher festgestellte Einkommen dauerhaft um mehr als 20 Prozent erhöht oder verringert. In diesem Fall wird der Elternbeitrag ab dem Kalendermonat, in dem die Änderung eintritt  - auch rückwirkend - neu festgesetzt.

 

Durch die Änderung des Abs. 2 soll deutlich gemacht werden, dass der Elternbeitrag jeweils für ein Kindergartenjahr festgesetzt wird. Vor Beginn des nächsten Kindergartenjahrs wird das Einkommen erneut überprüft und der Elternbeitrag wird ggf. neu festgesetzt. Aus der Formulierung Kalenderjahr könnte abgeleitet werden, dass eine zusätzliche Überprüfung der Einkommen (zu Jahresbeginn) erfolgen muss. 

 

Die Streichung des Abs. 4 wird vorgeschlagen, weil die Formulierung eine nicht beabsichtigte  Benachteiligung der Beitragszahler beinhaltet. Nach bisherigem Satzungstext würde ein verändertes Einkommen rückwirkend nur dann neu festgesetzt, wenn eine Einkommensstufe überschritten wird.

 

Das Jugendamt schlägt vor, auch rückwirkend eine Abweichung von mehr als 20 Prozent zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob eine Einkommensstufe unter- oder überschritten wird oder nicht. Abs. 3 der alten Satzung wird deshalb um diesen Zusatz ergänzt.


 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger