hier: 14. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügte 14. Änderungssatzung vom .......... zur Satzung über die Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Bergkamen vom 20.12.1993
Sachdarstellung:
Gemäß Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 02. September 2008 ist für die Aufstellung der Gebührenkalkulation Abfall für das Jahr 2009 und die Folgejahre der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) zuständig.
Diese wurde in enger Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Beck (Disponent) – aufgestellt.
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit dem 03. Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind
inzwischen die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern. Im
Ergebnis ist festzustellen, dass im Laufe des Jahres 2009 keine wesentlichen
Abweichungen auftreten werden.
Im Vergleich zum Vorjahr werden die Kosten des Sammelns und Transportierens mit
rd. 84.000 € höher angenommen. Wesentliche Einflussfaktoren sind hier die
gestiegenen Personalkosten aufgrund tariflicher Mehrkosten sowie eine
Preisanpassung bei den Voll-Service-Verträgen (Wartungsvertrag für Fahrzeuge
und Reparatur, Ende der Gewährleistung).
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
Mit rund 74 % [A1] stellen
die Gebühren, die an den Kreis Unna zu entrichten sind, den größten Anteil an
den Gesamtkosten der Abfallentsorgung dar.
In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2009 folgende Gebührensätze
beschlossen:
Restmüll 225,33 € + 2,72 %
Biomüll 109,49 € ./. 1,16 %
Grünabfall 50,58 € ./. 5,55 %
Altpapierverwertung 2,97 € + 4,21 %
Sperrmüll
- je Einwohner 3,56 € + 14,84
%
- je Tonne 73,59 € + 6,34 %
Unter Berücksichtigung von Mengenveränderungen ist davon auszugehen, dass an
den Kreis Unna für 2009 rd. 40.000 €
weniger als 2008 [A2] zu
zahlen sein werden.
3.
Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen
3.1
Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW
Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2007 liegt noch nicht vor. Die Entscheidung
des Rates über einen möglichen Gewinn- und Verlustvertrag wird innerhalb der
vom Gesetz vorgesehenen drei Jahre – nach Möglichkeit schon bei der Vorlage
der Kalkulation für 2010 – erfolgen
müssen.
3.2
Kalkulationszeitraum
Als
Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.
3.3
Ergebnis
3.3.1 Gesamtveränderung 2009
Bedingt
durch die oben genannten Einflussfaktoren und unter besonderer Berücksichtigung
höherer Altpapierverwertungserlöse werden im Vergleich zum Vorjahr keine
Mehrbelastungen erwartet. Im Restmüllbereich wird eine leichte Kosten- bzw.
Gebührenentlastung vorgeschlagen.
3.3.2 Gebühren für die
Beseitigung von Biomüll
Die Mengenentwicklung der Jahre 2007/08 deutet
darauf hin, dass in 2009 rd. 2.670 t Biomüll zur Entsorgung anfallen werden.
Bei Zugrundelegung dieser Menge ergibt sich ein Betrag von 1,8181 € je
Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte mit
1,82 €/l unverändert bleiben. Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen
ergeben sich für das Jahr 2008 im Vergleich zu 2007 folgende Gebührensätze:
|
2009 |
2008 |
60 l |
54,60 € |
54,60 € |
120 l |
109,20 € |
109,20 € |
240 l |
218,40 € |
218,40 € |
3.3.3 Gebühren für die Beseitigung von Restmüll
Aus der Kalkulation ergibt sich ein
Betrag von 3,1945 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der
Gebührensatz sollte auf 3,19 €/l festgesetzt werden[A3] .
Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2008 folgende Änderungen:
|
2009 |
2008 |
Differenz: ./. 1,54 % |
60 l |
95,70 € |
97,20 € |
|
120 l |
191,40 € |
194,40 € |
|
240 l |
382,80 € |
388,80 € |
|
1,1 cbm 14tägig |
1.754,50 € |
1.782,00 € |
|
1,1 cbm 1 x wöchentl. |
3.509,00 € |
3.564,00 € |
|
1,1 cbm 2 x wöchentl. |
7.018,00 € |
7.128,00 € |
|
3.4
Gebührenbedarfsermittlung
3.4.1
Kosten des Einsammelns und Transportierens
3.4.1.1
Personalkosten
3.4.1.1.1 Personalkosten der Einsatzplanung 63.471,00 €
Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von
Restmüll, Biomüll, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von auszutauschenden
Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden
über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.
3.4.1.1.2 Kosten
des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 17.940,00
€
Gemäß KGSt-Bericht 6/2005 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 5.400,00 €
Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc. |
- Allgemeine
informationstechnische Unterstützung 10.200,00
€
Hiermit werden abgedeckt Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. |
3.4.1.1.3 Personalkosten Fahrer/Lader 347.417 €
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von acht Mitarbeitern, die Aufteilung
erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten
Arbeitsstunden.
3.4.1.1.4 Kosten
des Arbeitsplatzes 34.742,00 €
Laut KGSt-Bericht 6/2005 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung,
Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.
3.4.1.1.5 Vertretung Urlaub/Krankheit 18.720,00 €
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem neuen Personaleinsatzplan rd. 15.280 Personalstunden benötigt, die
nicht mit den acht Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können. Es wird davon
ausgegangen, dass ca. 520 Personalstunden zu einem Verrechnungssatz von
36,00 €/Std. vom Baubetriebshof eingekauft werden müssen.
3.4.1.2 Kalkulatorische Abschreibungen
Als Basis der Abschreibungen
dient der Wiederbeschaffungszeitwert, gerechnet nach den indizierten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
3.4.1.2.1 Fahrzeuge 165.453,00
€
3.4.1.2.2 Halle 1.898,00 €
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen
Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
3.4.1.2.3 EDV-Programm 6.513,00 €
Für die Planung und Überwachung des optimalen Personal- und Fahrzeugeinsatzes
wird ein spezielles EDV-Programm eingesetzt.
3.4.1.2.4/
3.4.1.2.5 Abfallgefäße 41.593,00 €
Der von REMONDIS übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum vom 8 Jahren
abgeschrieben. Der Nachkauf wird mit einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren
berücksichtigt.
3.4.1.3 Kalkulatorische Zinsen 70.277,00 €
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals
nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 %.
3.4.1.4 Unterhaltung der Fahrzeuge 289.380,00 €
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Voll-Service-Verträge. Die Verteilung erfolgt
anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
3.4.1.5 Leitungskosten
EBB 102.159,00 €
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung,
Rechnungsprüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie
Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
3.4.2
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
3.4.2.1 Kosten der Verbrennung und
Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna
Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.
Es wird davon ausgegangen,
dass für 2009 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:
a) Restmüll
- aus Restmüllgefäßen
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2007 bis September 2008 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2009 rd. 8.250 t über Restmüllgefäße zu entsorgen sind. |
- Sperrmüll
Gemäß der Gebührensatzung des Kreises Unna werden Restabfälle aus Sperrmüllmengen, die über die Wertstoffhöfe einer Entsorgung zugeführt werden, zum Restmülltarif abgerechnet.
|
- Wilder Müll
Es wird von einer Tonnage von 230 t wildem Müll ausgegangen. |
b) Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 3,56 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 73,59 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis
Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden.
Für 2009 wird von einer Menge von 1.400 t ausgegangen.
c) Biomüll
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2007 bis September 2008 kann
für 2009 von einer Sammelmenge von 2.670 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden
1.400 t und als Entsorgungsmengen aus der
Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 120 t zugrunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
a) Grünschnitt |
1.400 t |
à |
60,42 €/t |
b) Holz |
580 t |
à |
90,59 €/t |
c) Bauschutt |
1.250 t |
à |
19,54 €/t |
d) Restabfall aus Sperrmüll |
680 t |
à |
77,96 €/t |
e) Elektronikschrott als Selbstverwertung |
151 t |
à |
135,66 €/t |
f) Styropor/Eisen |
pauschal |
|
2.346,00 € |
3.4.2.2 Betreiberkosten Wertstoffhof 100.500,00 €
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch-
und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Es wird davon ausgegangen, dass zur
Jahresmitte 2009 die Betreiberkosten um ca. 15.000 € ansteigen werden, da
die GWA zu diesem Zeitpunkt den neuen Wertstoffhof an der
Justus-von-Liebig-Straße in Betrieb und notwendige Investitionskosten auf das
Betreiberentgelt umlegen wird.
3.4.2.3 Kalkulatorische Abschreibungen Wertstoffhof
(Bambergstr. 66a) 4.927,00 €
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
3.4.2.4 Kalkulatorische Zinsen Wertstoffhof
(Bambergstr. 66a) 2.532,00 €
Die kalkulatorischen Zinsen ermitteln sich anhand der Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen. Als Zinssatz werden 6,5 % zugrunde gelegt.
3.4.2.5 Entsorgung Sondermüll 10.000,00 €
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten
Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
3.4.2.6 Containergestellung 14.000,00 €
Der Müll von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung
aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über
einen Presscontainer zu entsorgen.
3.4.2.7 Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 5.000,00 €
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der o. g. Betrag benötigt.
3.4.2.8 Kosten für Gebührenmarken 1.000,00 €
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
3.4.2.9 Erstellung, Fortführung und Verteilung der
Abfallkalender 10.430,00 €
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
3.4.2.10 Leistungen des Baubetriebshofes 77.500,00 €
Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung
der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant
ist eine Inanspruchnahme von ca. 1.100 Personalstunden zuzüglich
Fahrzeugeinsatz.
3.4.2.11 Inanspruchnahme von Leistungen der
Verwaltung - Personal - 138.171,00 €
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
3.4.2.12 Inanspruchnahme
von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 25.983,00
€
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
3.4.3
Zu erwartende Erlöse
3.4.3.1 Erlöse Papierverwertung 273.000,00 €
Der
Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge ab 2009 eine Vergütung von
84,00 € je Tonne. Als Sammelmenge werden 3.860 t zugrunde gelegt.
3.4.3.2 Beteiligung
dualer Systeme an der Papiersammlung 47.110,00
€
Im Rahmen der Papiersammlung werden sowohl Druckerzeugnisse als auch
Verpackungsmaterialien über die Papiertonne gesammelt. Durch die
Verpackungsverordnung sind duale Systeme verpflichtet sich an den Kosten für
die Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems zu beteiligen.
3.4.3.3 Erlöse
Sperrmüllkarten 75.000,00 €
3.4.3.4 Erlöse
Grünschnittkarten 2.500,00 €
3.4.3.5 Erlöse
Wertstoffhof 160.000,00 €
3.4.3.6 Mieteinnahmen
Wertstoffhof (bis 30.06.2009) 6.808,00
€
3.4.3.7 Erlöse
Restmüllsäcke 1.000,00 €
3.4.3.8 Erlöse
Elektronikschrott 5.239,00 €
3.4.3.9 Erlöse
Behältertausch 6.250,00 €
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird seit 2008 eine Tauschgebühr erhoben.
3.4.4 Durch
Gebühren zu deckende Kosten
Nach
der Umlage der Kosten für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll
sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restmüll ergeben sich
Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restmüll 3.410.301,00 €
- Biomüll 529.626,00 €
3.4.5 Ermittlung
des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt
anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand
an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Die Betriebsleitung EBB: Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter u. Techn. Beigeordneter |
|
Vertreter der Betriebsleitung EBB: Polplatz Stellv. Betriebsleiter |
Sachbearbeiter Grotefels |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |