Betreff
Abfallbeseitigung
hier: 14. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
9/1437
Aktenzeichen
70.09.01 pol-gro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügte 14. Änderungssatzung vom .......... zur Satzung über die Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Bergkamen vom 20.12.1993

Sachdarstellung:

 

Gemäß Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 02. September 2008 ist für die Aufstellung der Gebührenkalkulation Abfall für das Jahr 2009 und die Folgejahre der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) zuständig.

Diese wurde in enger Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Beck (Disponent) – aufgestellt.

 

 

 

 

1.                                Sammel- und Transportleistung des EBB

Der EBB führt seit dem 03. Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind inzwischen die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern. Im Ergebnis ist festzustellen, dass im Laufe des Jahres 2009 keine wesentlichen Abweichungen auftreten werden.

Im Vergleich zum Vorjahr werden die Kosten des Sammelns und Transportierens mit rd. 84.000 € höher angenommen. Wesentliche Einflussfaktoren sind hier die gestiegenen Personalkosten aufgrund tariflicher Mehrkosten sowie eine Preisanpassung bei den Voll-Service-Verträgen (Wartungsvertrag für Fahrzeuge und Reparatur, Ende der Gewährleistung).


2.                                Gebührenfestsetzung des Kreises Unna

Mit rund 74 % [A1] stellen die Gebühren, die an den Kreis Unna zu entrichten sind, den größten Anteil an den Gesamtkosten der Abfallentsorgung dar.

In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2009 folgende Gebührensätze beschlossen:

Restmüll 225,33 €   + 2,72 %
Biomüll 109,49 €  ./. 1,16 %
Grünabfall 50,58 € ./. 5,55 %
Altpapierverwertung 2,97 €   + 4,21 %
Sperrmüll
- je Einwohner 3,56 €    + 14,84 %
- je Tonne 73,59 € + 6,34 %

Unter Berücksichtigung von Mengenveränderungen ist davon auszugehen, dass an den Kreis Unna für 2009 rd. 40.000 € weniger als 2008 [A2] zu zahlen sein werden.




3.                                Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen

3.1                            Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW

Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2007 liegt noch nicht vor. Die Entscheidung des Rates über einen möglichen Gewinn- und Verlustvertrag wird innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen drei Jahre – nach Möglichkeit schon bei der Vorlage der  Kalkulation für 2010 – erfolgen müssen.

3.2                            Kalkulationszeitraum

Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.

3.3                            Ergebnis

3.3.1                   Gesamtveränderung 2009

Bedingt durch die oben genannten Einflussfaktoren und unter besonderer Berücksichtigung höherer Altpapierverwertungserlöse werden im Vergleich zum Vorjahr keine Mehrbelastungen erwartet. Im Restmüllbereich wird eine leichte Kosten- bzw. Gebührenentlastung vorgeschlagen.

3.3.2                   Gebühren für die Beseitigung von Biomüll

Die Mengenentwicklung der Jahre 2007/08 deutet darauf hin, dass in 2009 rd. 2.670 t Biomüll zur Entsorgung anfallen werden.

Bei Zugrundelegung dieser Menge ergibt sich ein Betrag von 1,8181 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte mit 1,82 €/l unverändert bleiben. Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2008 im Vergleich zu 2007 folgende Gebührensätze:

 

2009

2008

60 l

54,60 €

54,60 €

120 l

109,20 €

109,20 €

240 l

218,40 €

218,40 €

 


3.3.3 Gebühren für die Beseitigung von Restmüll

Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 3,1945 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 3,19 €/l festgesetzt werden[A3] .


Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2008 folgende Änderungen:

 

2009

2008

Differenz: ./. 1,54 %

60 l

95,70 €

97,20 €

 

120 l

191,40 €

194,40 €

 

240 l

382,80 €

388,80 €

 

1,1 cbm 14tägig

1.754,50 €

1.782,00 €

 

1,1 cbm 1 x wöchentl.

3.509,00 €

3.564,00 €

 

1,1 cbm 2 x wöchentl.

7.018,00 €

7.128,00 €

 

 

 

3.4                            Gebührenbedarfsermittlung

3.4.1                      Kosten des Einsammelns und Transportierens

3.4.1.1                Personalkosten

3.4.1.1.1 Personalkosten der Einsatzplanung 63.471,00 €

Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von Restmüll, Biomüll, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von auszutauschenden Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.

3.4.1.1.2     Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung     17.940,00 €

Gemäß KGSt-Bericht 6/2005 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:

-      Sachkostenpauschale     5.400,00 €

Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc.

 
-      Allgemeine informationstechnische Unterstützung     10.200,00 €

Hiermit werden abgedeckt Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc.

 


3.4.1.1.3     Personalkosten Fahrer/Lader     347.417 €

Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von acht Mitarbeitern, die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten Arbeitsstunden.

3.4.1.1.4     Kosten des Arbeitsplatzes     34.742,00 €

Laut KGSt-Bericht 6/2005 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.

3.4.1.1.5     Vertretung Urlaub/Krankheit     18.720,00 €

Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem neuen Personaleinsatzplan rd. 15.280 Personalstunden benötigt, die nicht mit den acht Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 520 Personalstunden zu einem Verrechnungssatz von 36,00 €/Std. vom Baubetriebshof eingekauft werden müssen.

3.4.1.2     Kalkulatorische Abschreibungen

 

                   Als Basis der Abschreibungen dient der Wiederbeschaffungszeitwert, gerechnet nach den indizierten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

3.4.1.2.1     Fahrzeuge     165.453,00 €

3.4.1.2.2     Halle     1.898,00 €

Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

3.4.1.2.3     EDV-Programm     6.513,00 €

Für die Planung und Überwachung des optimalen Personal- und Fahrzeugeinsatzes wird ein spezielles EDV-Programm eingesetzt.

3.4.1.2.4/

3.4.1.2.5     Abfallgefäße     41.593,00 €

Der von REMONDIS übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum vom 8 Jahren abgeschrieben. Der Nachkauf wird mit einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren berücksichtigt.

3.4.1.3     Kalkulatorische Zinsen     70.277,00 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Ka­pi­tals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 %.

3.4.1.4     Unterhaltung der Fahrzeuge     289.380,00 €

In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung und Kraftstoffverbrauch sowie für Voll-Service-Verträge. Die Verteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

3.4.1.5     Leitungskosten EBB     102.159,00 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.

Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

3.4.2                      Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung

3.4.2.1     Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna

Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.

                   Es wird davon ausgegangen, dass für 2009 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:

a)      Restmüll

-      aus Restmüllgefäßen

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2007 bis September 2008 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2009 rd. 8.250 t über Restmüllgefäße zu entsorgen sind.

                  
-      Sperrmüll

Gemäß der Gebührensatzung des Kreises Unna werden Restabfälle aus Sperrmüllmengen, die über die Wertstoffhöfe einer Entsorgung zugeführt werden, zum Restmülltarif abgerechnet.


Die Sammelergebnisse der Monate Oktober 2007 bis September 2008 lassen darauf schließen, dass über den Wertstoffhof 680 t Restabfall aus Sperrmüll zu entsorgen sein werden.

 

                   -     Wilder Müll

Es wird von einer Tonnage von 230 t wildem Müll ausgegangen.

 


 

                   b)      Sperrmüll

Neben einer Grundgebühr von 3,56 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 73,59 € zu zahlen.

Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden.

Für 2009 wird von einer Menge von 1.400 t ausgegangen.

                   c)      Biomüll

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2007 bis September 2008 kann für 2009 von einer Sammelmenge von 2.670 t ausgegangen werden.

                   d)     Grünschnitt

Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden 1.400 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 120 t zugrunde gelegt.


Kosten des Wertstoffhofes

An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.

Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:

a) Grünschnitt

1.400 t

à

60,42 €/t

b) Holz

580 t

à

90,59 €/t

c) Bauschutt

1.250 t

à

19,54 €/t

d) Restabfall aus Sperrmüll

680 t

à

77,96 €/t

e) Elektronikschrott als Selbstverwertung

151 t

à

135,66 €/t

f)  Styropor/Eisen

pauschal

 

2.346,00 €

                  

3.4.2.2     Betreiberkosten Wertstoffhof     100.500,00 €

Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Es wird davon ausgegangen, dass zur Jahresmitte 2009 die Betreiberkosten um ca. 15.000 € ansteigen werden, da die GWA zu diesem Zeitpunkt den neuen Wertstoffhof an der Justus-von-Liebig-Straße in Betrieb und notwendige Investitionskosten auf das Betreiberentgelt umlegen wird.

3.4.2.3     Kalkulatorische Abschreibungen Wertstoffhof (Bambergstr. 66a)     4.927,00 €

Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

3.4.2.4     Kalkulatorische Zinsen Wertstoffhof (Bambergstr. 66a)     2.532,00 €

Die kalkulatorischen Zinsen ermitteln sich anhand der Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen. Als Zinssatz werden 6,5 % zugrunde gelegt.

3.4.2.5     Entsorgung Sondermüll     10.000,00 €

Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.

3.4.2.6     Containergestellung     14.000,00 €

Der Müll von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen Presscontainer zu entsorgen.

3.4.2.7     Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe     5.000,00 €

Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der o. g. Betrag benötigt.

3.4.2.8     Kosten für Gebührenmarken     1.000,00 €

Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.

 

3.4.2.9     Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender     10.430,00 €

Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt verteilt.

3.4.2.10     Leistungen des Baubetriebshofes     77.500,00 €

Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant ist eine Inanspruchnahme von ca. 1.100 Personalstunden zuzüglich Fahrzeugeinsatz.

3.4.2.11     Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal -      138.171,00 €

Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

3.4.2.12     Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich -     25.983,00 €

Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.


 

3.4.3                      Zu erwartende Erlöse

3.4.3.1                   Erlöse Papierverwertung                   273.000,00 €

                   Der Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge ab 2009 eine Vergütung von 84,00 € je Tonne. Als Sammelmenge werden 3.860 t zugrunde gelegt.

3.4.3.2     Beteiligung dualer Systeme an der Papiersammlung     47.110,00 €

Im Rahmen der Papiersammlung werden sowohl Druckerzeugnisse als auch Verpackungsmaterialien über die Papiertonne gesammelt. Durch die Verpackungsverordnung sind duale Systeme verpflichtet sich an den Kosten für die Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems zu beteiligen.

3.4.3.3     Erlöse Sperrmüllkarten     75.000,00 €

3.4.3.4     Erlöse Grünschnittkarten     2.500,00 €

3.4.3.5     Erlöse Wertstoffhof     160.000,00 €

3.4.3.6     Mieteinnahmen Wertstoffhof (bis 30.06.2009)     6.808,00 €

3.4.3.7     Erlöse Restmüllsäcke     1.000,00 €

3.4.3.8     Erlöse Elektronikschrott     5.239,00 €

3.4.3.9     Erlöse Behältertausch     6.250,00 €

Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird seit 2008 eine Tauschgebühr erhoben.

3.4.4     Durch Gebühren zu deckende Kosten

                   Nach der Umlage der Kosten für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restmüll ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von

-      Restmüll     3.410.301,00 €
-     Biomüll     529.626,00 €

3.4.5     Ermittlung des Gebührensatzes

Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.

 

 


 [A1] Rund 2,9 Mio. €/a gegenüber 3,9 Mio. €/a (inkl. Verwerungs- u. anderen Erlösen)

 [A2] Keine Berücksichtigung von PPK-Verwertungserlösen in diesem Differenzbetrag

 [A3] Gebührensenkung auf Grund höheren Abfallvolumens

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Die Betriebsleitung EBB:

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter u. Techn. Beigeordneter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung EBB:

 

 

 

 

Polplatz

Stellv. Betriebsleiter

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Grotefels

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

 

Roreger