Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 11. Änderungsatzung vom .......... zur Friedhofs-gebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Situation
der kommunalen Friedhöfe und deren Einrichtungen
In diesem Jahr wurden mit den Urnenbaumgräbern, Urnenfamiliengräbern,
Kindergräbern im Rasenfeld und dem Schmetterlingsfeld vier neue Begräbnisformen
in die Friedhofssatzung aufgenommen.
Um doppelte Ausführungen zu vermeiden, wird hierzu auf die Erläuterungen der
Drucksache 9/1054 für die Ratssitzung am 07.11.2007 und die Drucksache 9/1255
für die Ratssitzung am 12.06.2008 verwiesen; die Beschlussfassung erfolgte
einstimmig.
2.
Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2007
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG sind Gewinne innerhalb von drei
Jahren Gebühren mindernd einzusetzen, Verluste dagegen sollen Gebühren erhöhend
berücksichtigt werden.
In der Kalkulation der Gebühren 2007 wurden die Gebühren nicht mit einem 100
%-igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Als Beurteilungskriterium gilt daher in
der Betriebsabrechnung der festgesetzte Kostendeckungsgrad als Anteil an den
jeweiligen Kosten. Diesem Anteil werden die Erträge gegenübergestellt. Für das
Jahr 2007 wurden somit folgende Ergebnisse erzielt:
Erwerbsgebühren: Verlust 32.838,00 €
Bestattungsgebühren: Gewinn 2.005,00 €
Verwaltungsgebühren Gewinn 861,00 €
Der Gewinn bei den Erwerbsgebühren und bei den Verwaltungsgebühren ist gemäß
den Bestimmungen des KAG NRW Gebühren mindernd einzusetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gewinn voll nach 2009 vorzutragen.
Bei den Verlusten besteht eine Wahlmöglichkeit. Die Verwaltung schlägt vor,
den Verlust bei den Erwerbsgebühren nicht in die Kalkulation einzustellen.
Bei den Erwerbsgebühren wird nicht eine jährlich wiederkehrende Gebühr erhoben.
Soweit dabei eine Unterdeckung entsteht, kann derjenige, zu dessen Gunsten sich
diese ausgewirkt hat, nicht mehr herangezogen werden. Vielmehr müssen die
Pflichtigen, die in den Folgejahren die Leistung in Anspruch nehmen, die
Verluste ausgleichen. Damit würde eine Ungleichbehandlung entstehen.
3.
Festlegung von Äquivalenzziffern
Für die Bestattungsgebühr im Schmetterlingsfeld ist eine neue
Äquivalenzziffer zu ermitteln. Für die 10. Änderung der Gebührensatzung vom
13.12.2007 wurde für eine Bestattung im Schmetterlingsfeld ein Arbeitsaufwand
von 1 Stunde angenommen. Nachdem nun die ersten Bestattungen im Schmetterlingsfeld
erfolgten, stellte sich heraus, dass für die Grabbereitung ein Arbeitsaufwand von 1,25 Std. realistisch
ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die aus der Anlage 3 zu entnehmende neue
Äquivalenzziffer für das Schmetterlingsfeld bei der Gebührenermittlung zugrunde
zu legen.
4.
Ergebnis der Gebührenkalkulation für 2009
In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung werden die voraussichtlichen
Kosten des Jahres 2008 sowie aus der Betriebsabrechnung 2007 abgeleitete
Fallzahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100 %-iger
Kostendeckung zugrunde gelegt.
Erwerbsgebühren |
Gebührentarif 2008 |
Ergebnis der Kalkulation für 2009 |
Steigerung |
Wahlgrab |
1.430,00 € |
1.433,00 € |
+ 0,21 % |
Wahlgrab im Rasenfeld |
1.300,00 € |
1.303,00 € |
+ 0,23 % |
Reihengrab |
855,00 € |
857,00 € |
+ 0,23 % |
Urnenwahlgrab |
1.090,00 € |
1.092.00 € |
+ 0,18 % |
Urnenreihengrab |
510,00 € |
511,00 € |
+ 0,19 % |
Urnenwahlgrab im Rasenfeld |
960,00 € |
962,00 € |
+ 0,21 % |
Kindergrab |
640,00 € |
642,00 € |
+ 0,31 % |
Reihenrasen und anonym |
790,00 € |
792,00 € |
+ 0,25 % |
Urnenrasen und anonym |
450,00 € |
451,00 € |
+ 0,22 % |
Streufeld |
255,00 € |
255,00 € |
+ 0,00 % |
Urnenbaumgrab |
510,00 € |
511,00 € |
+ 0,19 % |
Kindergrab im Rasenfeld |
580,00 € |
581,00 € |
+ 0,17 % |
Schmetterlingsfeld |
310,00 € |
310,00 € |
+ 0,00 % |
Urnenfamiliengrab |
1.215,00 € |
1.218,00 € |
+ 0,25 % |
|
|
Bestattungsgebühren |
Gebührentarif 2008 |
Ergebnis der Kalkulation für 2009 |
Minderung |
Wahlgrab |
760,00 € |
758,00 € |
- 0,26 % |
Reihengrab |
580,00 € |
578,00 € |
- 0,35 % |
Urnengrab |
115,00 € |
114,00 € |
- 0,87 % |
Kindergrab |
255,00 € |
254,00 € |
- 0,39 % |
Urnenbaumgrab |
160,00 € |
159,00 € |
- 0,62 % |
Schmetterlingsfeld |
90,00 € |
113,00 € |
+ 25,6 % |
Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der Geringfügigkeit der notwendigen Änderungen die Erwerbsgebühren nicht zu erhöhen und die Bestattungsgebühren, mit Ausnahme der Gebühr für das Schmetterlingsfeld, nicht zu vermindern.
Als Bestattungsgebühr im Schmetterlingsfeld sollte für das Jahr 2009 die kalkulierte Gebühr in Höhe von aufgerundet 115,00 € erhoben werden.
5. Kalkulation 2009
5.1 Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für
die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.
5.2 Ermittlung des Gebührenbedarfes
5.2.1 Allgemeines
Im Rahmen des NKF sind viele Ausgabehaushaltsstellen zu so genannten Konten zusammengefasst worden.
Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe
mit dem Betrag des NKF-Kontos übereinstimmt, so sind diese mit der Kontonummer
und der Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.
Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.
Die kalkulatorischen Kosten können keinem NKF-Konto zugeordnet werden.
5.2.2 Personalkosten 85.540,00 €
Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt,
die für die Friedhöfe ganz oder teilweise tätig sind.
Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für
geringfügig Beschäftigte, die auf den Friedhöfen einen Schließ- und Wachdienst
durchführen.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres
2009 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen
5.2.3 Unterhaltung
der Grundstücke und baulichen Anlagen 2.500,00
€
Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Gebäude und Anlagen
wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die Verteilung erfolgt
anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
5.2.4 Unterhaltung
der sonstigen unbebauten Grundstücke 70.200,00
€
Dieses Konto beinhaltet folgende Kosten:
- Unterhaltung der Friedhofsanlagen 49.000,00 €
- Ersatzbeschaffung Anlagen 7.700,00 €
- Bergschadensbeseitigung 8.500,00 €
Diese Kosten werden dem Erwerb zugeordnet.
- Unterhaltung der Kriegsgräber 5.000,00 €
5.2.5 Erstattungen an Sondervermögen 67.075,00 €
Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung
von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Als Aufwand
werden 59.575,00 € für die Entsorgung folgender Mengen berücksichtigt:
Deponierung Grünschnitt: 215 t
Deponierung Sonstiges 80 t
Verbrennung 165 t
Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 7.500,00 € für maschinelle
Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.
5.2.6 Bewirtschaftung
der Grundstücke 15.015,00 €
Hierunter zusammengefasst sind Kosten für Strom, Wasser und Versicherungen
für die Friedhofsanlagen sowie Reinigungskosten für den angemieteten
Sozialtrakt.
5.2.7 Besondere
Aufwendungen für Beschäftigte 750,00 €
Die Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung werden nach den
voraussichtlichen Arbeitsstunden auf die Kostenträger verteilt.
5.2.8 Mieten
und Pachten 7.054,00 €
Nach dem Verkauf der Gebäude am Hauptfriedhof ist für die Beschäftigten, die
auf dem Hauptfriedhof arbeiten, der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die
erwarteten Kosten beinhalten die Kaltmiete sowie Nebenkosten.
5.2.9 Geschäftsaufwendungen 900,00 €
Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen,
die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.
5.2.10 Übrige
sonstige Aufwendungen 250,00 €
Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge
beglichen.
5.2.11 Aufwendungen
BBH 203.724,00 €
Der Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der
Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.
Für die zu erwartenden Bestattungen werden 859,00 Std. berücksichtigt.
Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std.
ausgegangen.
Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 3.250 Std. beschränkt.
An Fahrzeugkosten werden voraussichtlich 45.000,00 €
entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
5.3.12 Interne Leistungsbeziehung 3.945,00 €
Verwaltungskostenbeitrag
Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit den Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln auf Basis der Betriebsabrechnung 2007.
5.2.13 Kalkulatorische
Kosten
- |
Abschreibungen |
18.941,00 € |
- |
Zinsen |
83.246,00 € |
Basis
für die Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert; als
Verzinsung wird ein Zinssatz von 5 % berücksichtigt.
5.2.14 Ermittlung der Kostenstellenumlage Verwaltung 82.067,00 €
Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung zu
bearbeitenden Fallzahlen.
5.2.15 Öffentlicher Anteil 175.
694,00 €
Mit Ratsbeschluss vom 07.11.2007 wurde der öffentliche Anteil aufgrund des
Parkcharakters des Parkfriedhofes auf 40 % angehoben.
5.2.16 Gewinnvortrag 2007 2.866,00
€
Wie schon erwähnt, sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen Gebühren mindernd
einzusetzen.
6. Gebührenkalkulation
6.1 Kriegsgräber
Kosten: 27.622,00 €
Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen
einen Zuschuss in Höhe von 10.479,26 €. Der Differenzbetrag von 17.142,74 €
kann durch die Erhöhung des öffentlichen Anteils erreicht werden, da die Pflege
der Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt.
6.2 Erwerbsgebühren
Kosten: 263.541,00 €
Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern (Anlage
3).
Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird von Erfahrungswerten
ausgegangen.
Die Kalkulation 2009 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden
Gebühren:
|
Anzahl Erwerbe |
Ergebnis nach Kalkulation 2009 |
Wahlgrab |
55 |
1.433,00 € |
Wahlgrab im Rasen |
2 |
1.303,00 € |
Reihengrab |
20 |
857,00 € |
Urnenwahlgrab |
70 |
1.092,00 € |
Urnenreihengrab, Baumgrab |
25 |
511,00 € |
Urnenwahlgrab im Rasen |
15 |
962,00 € |
Kindergrab |
1 |
642,00 € |
Reihenrasen und anonym |
25 |
792,00 € |
Urnenrasen und anonym |
80 |
451,00 € |
Streufeld |
2 |
255,00 € |
Kindergrab im Rasenfeld |
1 |
581,00 € |
Schmetterlingsfeld |
5 |
310,00 € |
Urnenfamiliengrab |
2 |
1.218,00 € |
6.3 Bestattungsgebühren
Kosten: 79.245,00 €
Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im
Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im
Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,25 Std.
Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu
berücksichtigen, werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand
entsprechen.
Die Kalkulation ergibt folgende kostendeckende Gebühren:
|
Ergebnis nach Kalkulation 2009 |
Wahlgrab |
758,00 € |
Reihengrab |
578,00 € |
Urnengrab |
114,00 € |
Kindergrab |
254,00 € |
Baumgrab |
159,00 € |
Schmetterlingsfeld |
113,00 € |
6.4 Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen
Kosten: 10.288,00 €
Im Durchschnitt ist von 180 Fällen von sonstigen Verwaltungsleistungen
auszugehen:
Art
der Leistung |
Anzahl |
Äquivalenz-ziffer |
Rechnungs-einheit |
Betrag |
Ergebnis nach Kalk. |
Grabmäler |
160 |
4 |
640,00 |
15,3552 € |
61,42 € |
Gewerbe |
20 |
1,5 |
30,00 |
15,3552 € |
23,03 € |
|
|
|
670,00 |
|
|
Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der Geringfügigkeit der notwendigen Änderungen die Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen nicht zu vermindern.
6.5
Gebühren für die Pflege einer Grabstelle im Rasenquartier
sowie der anonymen Gräber
Zur Festsetzung der Gebühr für die Pflegekosten wird ein Pflegekostenbetrag in Höhe von 3,00 € je qm Grabfläche/Jahr angesetzt. Weiterhin wurde die Größe von Erdreihengräbern und Urnenreihengräbern ermittelt.
Pflegekosten Gebührentarif 2008 Gebührentarif 2009
Rasenreihengräber/anonyme
Reihengräber (für 30 Jahre) 248,00 € 280,00 €
Rasenurnenreihengräber/
anonyme Urnenreihengräber 68,00 € 45,00 €
(für 20 Jahre)
Die Erhöhung der Pflegekosten für ein Rasenreihengrab bzw. ein anonymes Reihengrab um 11,43 % ergibt sich aus der Erhöhung des jährlichen Pflegebetrages von 2,00 € auf 3,00 € je qm.
Umgerechnet auf 30 Jahre ergibt sich ein Pflegebetrag pro Jahr und Grabstelle in Höhe von 9,33 €.
Die Senkung der Gebühren für die Pflege eines Rasenurnenreihengrabes bzw. anonymen Urnenreihengrabes um 33,82 % ergibt sich aus der Ruhezeit von nur noch
20 Jahren. Die Gebühr in Höhe von 45,00 € ergibt einen jährlichen Pflegekostenbeitrag in Höhe von 2,25 €.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
|
Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiterin Kupfer Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |