Betreff
11. Änderungssatzung vom .......... zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991
Vorlage
9/1430
Aktenzeichen
67.31.02 ku-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 11. Änderungsatzung vom .......... zur Friedhofs-gebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

 

1. Situation der kommunalen Friedhöfe und deren Einrichtungen

In diesem Jahr wurden mit den Urnenbaumgräbern, Urnenfamiliengräbern, Kindergräbern im Rasenfeld und dem Schmetterlingsfeld vier neue Begräbnisformen in die Friedhofssatzung aufgenommen.

 
Um doppelte Ausführungen zu vermeiden, wird hierzu auf die Erläuterungen der Drucksache 9/1054 für die Ratssitzung am 07.11.2007 und die Drucksache 9/1255 für die Ratssitzung am 12.06.2008 verwiesen; die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

       

2.                       Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2007

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG sind Gewinne innerhalb von drei Jahren Gebühren mindernd einzusetzen, Verluste dagegen sollen Gebühren erhöhend berücksichtigt werden.

In der Kalkulation der Gebühren 2007 wurden die Gebühren nicht mit einem 100 %-igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Als Beurteilungskriterium gilt daher in der Betriebsabrechnung der festgesetzte Kostendeckungsgrad als Anteil an den jeweiligen Kosten. Diesem Anteil werden die Erträge gegenübergestellt. Für das Jahr 2007 wurden somit folgende Ergebnisse erzielt:

Erwerbsgebühren:          Verlust       32.838,00 €
Bestattungsgebühren:          Gewinn      2.005,00 €
Verwaltungsgebühren          Gewinn          861,00 €

Der Gewinn bei den Erwerbsgebühren und bei den Verwaltungsgebühren ist gemäß den Bestimmungen des KAG NRW Gebühren mindernd einzusetzen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Gewinn voll nach 2009 vorzutragen.

Bei den Verlusten besteht eine Wahlmöglichkeit. Die Verwaltung schlägt vor, den Verlust bei den Erwerbsgebühren nicht in die Kalkulation einzustellen.

Bei den Erwerbsgebühren wird nicht eine jährlich wiederkehrende Gebühr erhoben. Soweit dabei eine Unterdeckung entsteht, kann derjenige, zu dessen Gunsten sich diese ausgewirkt hat, nicht mehr herangezogen werden. Vielmehr müssen die Pflichtigen, die in den Folgejahren die Leistung in Anspruch nehmen, die Verluste ausgleichen. Damit würde eine Ungleichbehandlung entstehen.


3.                       Festlegung von Äquivalenzziffern

Für die Bestattungsgebühr im Schmetterlingsfeld ist eine neue Äquivalenzziffer zu ermitteln. Für die 10. Änderung der Gebührensatzung vom 13.12.2007 wurde für eine Bestattung im Schmetterlingsfeld ein Arbeitsaufwand von 1 Stunde angenommen. Nachdem nun die ersten Bestattungen im Schmetterlingsfeld erfolgten, stellte sich heraus, dass für die Grabbereitung  ein Arbeitsaufwand von 1,25 Std. realistisch ist.

Die Verwaltung schlägt vor, die aus der Anlage 3 zu entnehmende neue Äquivalenzziffer für das Schmetterlingsfeld bei der Gebührenermittlung zugrunde zu legen.
 

4.                       Ergebnis der Gebührenkalkulation für 2009

In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung werden die voraussichtlichen Kosten des Jahres 2008 sowie aus der Betriebsabrechnung 2007 abgeleitete Fallzahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100 %-iger Kostendeckung zugrunde gelegt.

 

Erwerbsgebühren

Gebührentarif

2008

Ergebnis der Kalkulation für

2009

Steigerung

Wahlgrab

1.430,00 €

1.433,00 €

+   0,21 %

Wahlgrab im Rasenfeld

1.300,00 €

1.303,00 €

+   0,23 %

Reihengrab

855,00 €

857,00 €

+   0,23 %

Urnenwahlgrab

1.090,00 €

1.092.00 €

+   0,18 %

Urnenreihengrab

510,00 €

511,00 €

+   0,19 %

Urnenwahlgrab im Rasenfeld

960,00 €

962,00 €

+   0,21 %

Kindergrab

640,00 €

642,00 €

+   0,31 %

Reihenrasen und anonym

790,00 €

792,00 €

+   0,25 %

Urnenrasen und anonym

450,00 €

451,00 €

+   0,22 %

Streufeld

255,00 €

255,00 €

+   0,00 %

Urnenbaumgrab

            510,00 €

511,00 €

          +   0,19 %

Kindergrab im Rasenfeld

           580,00 €

581,00 €

          +   0,17 %

Schmetterlingsfeld

          310,00 €

310,00 €

          +   0,00 %

Urnenfamiliengrab

       1.215,00 €

1.218,00 €

          +   0,25 %

 

 

 

 

 

Bestattungsgebühren

Gebührentarif

2008

Ergebnis der Kalkulation für

2009

Minderung

Wahlgrab

760,00 €

758,00 €

-  0,26 %

Reihengrab

580,00 €

578,00 €

-  0,35 %

Urnengrab

115,00 €

114,00 €

           -  0,87 %

Kindergrab

255,00 €

254,00 €

           -  0,39 %

Urnenbaumgrab

            160,00 €

159,00 €

           -  0,62 %

Schmetterlingsfeld

              90,00 €

113,00 €

+  25,6 %

 

   Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der Geringfügigkeit der notwendigen Änderungen die Erwerbsgebühren nicht zu erhöhen und die Bestattungsgebühren, mit Ausnahme der Gebühr für das Schmetterlingsfeld, nicht zu vermindern.

    Als Bestattungsgebühr im Schmetterlingsfeld sollte für das Jahr 2009 die kalkulierte Gebühr in Höhe von aufgerundet 115,00 € erhoben werden.

 

             

5.              Kalkulation 2009

5.1              Kalkulationszeitraum

              Der Kalkulationszeitraum für die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.

5.2              Ermittlung des Gebührenbedarfes

5.2.1              Allgemeines

Im Rahmen des NKF sind viele Ausgabehaushaltsstellen zu so genannten Konten zusammengefasst worden.

 

Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe mit dem Betrag des NKF-Kontos übereinstimmt, so sind diese mit der Kontonummer und der Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.

Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.


Die kalkulatorischen Kosten können keinem NKF-Konto zugeordnet werden.


5.2.2              Personalkosten               85.540,00 €


Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt, die für die Friedhöfe ganz oder teilweise tätig sind.

Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für geringfügig Beschäftigte, die auf den Friedhöfen einen Schließ- und Wachdienst durchführen.


Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres 2009 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen

 

5.2.3 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2.500,00 €

Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Gebäude und Anlagen wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die Verteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.


5.2.4 Unterhaltung der sonstigen unbebauten Grundstücke 70.200,00 €

Dieses Konto beinhaltet folgende Kosten:

-     Unterhaltung der Friedhofsanlagen     49.000,00 €

-     Ersatzbeschaffung Anlagen     7.700,00 €

-     Bergschadensbeseitigung     8.500,00 €

                    
Diese Kosten werden dem Erwerb zugeordnet.

-     Unterhaltung der Kriegsgräber     5.000,00 €

             

5.2.5          Erstattungen an Sondervermögen          67.075,00 €

Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Als Aufwand werden 59.575,00 € für die Entsorgung folgender Mengen berücksichtigt:

Deponierung Grünschnitt:          215 t
Deponierung Sonstiges     80 t
Verbrennung          165 t

Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 7.500,00 € für maschinelle Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.

 

5.2.6 Bewirtschaftung der Grundstücke 15.015,00 €

Hierunter zusammengefasst sind Kosten für Strom, Wasser und Versicherungen für die Friedhofsanlagen sowie Reinigungskosten für den angemieteten Sozialtrakt.


5.2.7 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 750,00 €

Die Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung werden nach den voraussichtlichen Arbeitsstunden auf die Kostenträger verteilt.


5.2.8  Mieten und Pachten 7.054,00 €

Nach dem Verkauf der Gebäude am Hauptfriedhof ist für die Beschäftigten, die auf dem Hauptfriedhof arbeiten, der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die erwarteten Kosten beinhalten die Kaltmiete sowie Nebenkosten.


5.2.9 Geschäftsaufwendungen 900,00 €

Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen, die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.


 

5.2.10 Übrige sonstige Aufwendungen 250,00 €

Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge beglichen.


5.2.11 Aufwendungen BBH 203.724,00 €
       

Der Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.

Für die zu erwartenden Bestattungen werden 859,00 Std. berücksichtigt.

Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std. ausgegangen.

Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 3.250 Std. beschränkt.

An Fahrzeugkosten werden voraussichtlich 45.000,00 € entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.


5.3.12              Interne Leistungsbeziehung              3.945,00 €

              Verwaltungskostenbeitrag
             

Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den  Fachämtern für die Beschäftigung mit den Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln auf Basis der Betriebsabrechnung 2007.

 

 

5.2.13  Kalkulatorische Kosten

-

Abschreibungen

18.941,00 €

-

Zinsen

83.246,00 €

 

              Basis für die Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert; als Verzinsung wird ein Zinssatz von 5 % berücksichtigt.


5.2.14 Ermittlung der Kostenstellenumlage Verwaltung 82.067,00 €

Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung zu bearbeitenden Fallzahlen.

 

5.2.15  Öffentlicher Anteil 175. 694,00 €
Mit Ratsbeschluss vom 07.11.2007 wurde der öffentliche Anteil aufgrund des Parkcharakters des Parkfriedhofes auf 40 % angehoben.


5.2.16 Gewinnvortrag 2007 2.866,00 €

Wie schon erwähnt, sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen Gebühren mindernd einzusetzen.


6.              Gebührenkalkulation

6.1 Kriegsgräber

Kosten: 27.622,00 €

Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen einen Zuschuss in Höhe von 10.479,26 €. Der Differenzbetrag von 17.142,74 € kann durch die Erhöhung des öffentlichen Anteils erreicht werden, da die Pflege der Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt.


6.2 Erwerbsgebühren

Kosten: 263.541,00 €

Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern (Anlage 3).

Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird von Erfahrungswerten ausgegangen.

Die Kalkulation 2009 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden Gebühren:

 

Anzahl

Erwerbe

 Ergebnis nach Kalkulation 2009

Wahlgrab

55

1.433,00 €

Wahlgrab im Rasen

2

1.303,00 €

Reihengrab

20

857,00 €

Urnenwahlgrab

70

1.092,00 €

Urnenreihengrab, Baumgrab

25

511,00 €

Urnenwahlgrab im Rasen

15

962,00 €

Kindergrab

1

642,00 €

Reihenrasen und anonym

25

792,00 €

Urnenrasen und anonym

80

451,00 €

Streufeld

2

255,00 €

Kindergrab im Rasenfeld

1

581,00 €

Schmetterlingsfeld

5

310,00 €

Urnenfamiliengrab

2

1.218,00 €




6.3 Bestattungsgebühren

Kosten: 79.245,00 €

Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,25 Std.

Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu berücksichtigen, werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand entsprechen.

Die Kalkulation ergibt folgende kostendeckende Gebühren:

 

Ergebnis nach Kalkulation 2009

Wahlgrab

         758,00 €

Reihengrab

         578,00 €

Urnengrab

         114,00 €

Kindergrab

         254,00 €

Baumgrab

         159,00 €

Schmetterlingsfeld

         113,00 €



6.4 Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen

              Kosten: 10.288,00 €

Im Durchschnitt ist von 180 Fällen von sonstigen Verwaltungsleistungen auszugehen:

Art der

Leistung

Anzahl

Äquivalenz-ziffer

Rechnungs-einheit

Betrag

Ergebnis nach Kalk.

Grabmäler

160

4

640,00

15,3552 €

61,42 €

Gewerbe

20

1,5

30,00

15,3552 €

23,03 €

 

 

 

670,00

 

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der Geringfügigkeit der notwendigen Änderungen die Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen nicht zu vermindern.   

 

 

6.5              Gebühren für die Pflege einer Grabstelle im Rasenquartier sowie der anonymen Gräber

 

Zur Festsetzung der Gebühr für die Pflegekosten wird ein Pflegekostenbetrag in Höhe von 3,00 € je qm Grabfläche/Jahr angesetzt. Weiterhin wurde die Größe von Erdreihengräbern und Urnenreihengräbern ermittelt.

 

 

Pflegekosten                               Gebührentarif 2008           Gebührentarif 2009         

Rasenreihengräber/anonyme

Reihengräber (für 30 Jahre)                      248,00 €                                 280,00 €

Rasenurnenreihengräber/

anonyme Urnenreihengräber                           68,00 €                                             45,00 €

(für 20 Jahre)

 

Die Erhöhung der Pflegekosten für ein Rasenreihengrab bzw. ein anonymes Reihengrab um 11,43 % ergibt sich aus der Erhöhung des jährlichen Pflegebetrages von 2,00 € auf 3,00 € je qm.

Umgerechnet auf 30 Jahre ergibt sich ein Pflegebetrag pro Jahr und Grabstelle in Höhe von 9,33 €.

Die Senkung der Gebühren für die Pflege eines Rasenurnenreihengrabes bzw. anonymen Urnenreihengrabes um 33,82 % ergibt sich aus der Ruhezeit von nur noch

20 Jahren. Die Gebühr in Höhe von 45,00 € ergibt einen jährlichen Pflegekostenbeitrag in Höhe von 2,25 €.

 

                                                                                               

                       

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Kupfer               Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger