Betreff
Änderung des § 27 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
9/1423
Aktenzeichen
ar-cl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

In zwei Gesprächen im Innenministerium, zuletzt am 15.04.2008 wurde zwischen dem Integrationsministerium, dem Innenministerium, einer Vertreterin des Integrationsbeauftragten der Landesregierung, den Vertretern der kommunalen Spitzenverbänden und der LAGA NRW  über die Thematik diskutiert.

 

Die möglichen Eckpunkte einer zukünftigen gesetzlichen Regelung, die in den Gremien der Spitzenverbände besprochen wurden (das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes tagte am 16.04.2008, der Vorstand des Städtetages tagte am 21.05.2008), sehen so aus, dass es auch zukünftig ein kommunales Gremium geben soll, das in einem geänderten § 27 GO NRW festgeschrieben wird.

 

Auf eine Festschreibung von Mindest- und Höchstzahl von Mitgliedern soll zukünftig verzichtet werden.

 

Angedacht ist es, ein Grundmodell für eine zukünftige Migrantenvertretung in der GO NRW zu verankern, das ein Gremium vorsieht, welches zu 2/3 aus gewählten Migrantenvertretern und 1/3 aus vom Rat entsandten stimmberechtigten Ratsmitgliedern besteht. Daneben soll es die Möglichkeit geben, eine andere Form des Gremiums zu wählen (abgewandelter Ausschuss, eventuell Ausländerbeirat in bisheriger Form). Als einheitlicher Name soll „Integrationsrat“ bzw. „Integrationsausschuss“ eingeführt werden.

 

Eine Vertreterregelung, wie sie in manchen „Experimentiergremien“ derzeit besteht, soll es in der zukünftigen Migrantenvertretung nicht geben.

 

Das aktive Wahlrecht soll neben den Ausländern auf Antrag auch weiteren Menschen mit Migrationshintergrund (z.B. Eingebürgerte und Spätaussiedler) eingeräumt werden.

 

Hinsichtlich der Durchführung der Wahl sollen die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes gelten (Briefwahl, Wahlprüfung etc.).

 

In Hinblick auf die Aufgabenstellung ist daran gedacht, die Formulierung des § 27 Abs. 8 GO NRW „Das Gremium kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen“ beizubehalten, weitere Rechte wären in der Hauptsatzung zu regeln. Dies sollte auch für Fragen der Entschädigung gelten.

 

 

  • Hinsichtlich des Wahltermins erfolgte bereits eine Änderung des § 27 Abs. 2 GO NRW am 24. 06.2008. Dort heißt es: „Die Wahl findet spätestens zehn Wochen nach dem Beginn der Wahlzeit des Rates statt.“

 

Die Wahlzeit des neu gewählten Rates beginnt am 21.10.2009. Spätester Wahltermin wäre demnach der 30.12.2009.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Vögeding

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Ari