Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
beschließt:
1. Für eine überschaubare Zukunft besteht keine Möglichkeit, eine Verbindungsstraße zwischen der Schulstraße und der L 821n mit Verknüpfung am Pantenweg zu bauen.
2. Die Anbindung der heute vorhandenen Gebäude östlich der L 821n ans Straßennetz soll über eine T-Einmündung erfolgen.
3. Der Trassenkorridor soll wie bisher bei allen sonstigen Planungen freigehalten bzw. berücksichtigt werden.
4. Die Entscheidung, ob die Trasse im
Flächennutzungsplan dargestellt wird, soll zu einem späteren Zeitpunkt im
Kontext mit dem Flächennutzungsplan für die Gesamtstadt erfolgen.
Sachdarstellung:
Die
bisherigen Verfahrensschritte zur Planfeststellung der L 821n sehen im Bereich
des Pantenweges den Bau eines Kreisverkehrsplatzes vor, über den zukünftig die
Gebäude im Baugebiet Grimberg 3/4 (Bildungseinrichtung,
Dienstleistungsbetriebe, neue Wohngebiete) über eine Verbindungsspange zwischen
Schulstraße / Kleiweg und L 821n angeschlossen werden können. Er soll darüber
hinaus die Erschließung der Häuser Pantenweg 28, 38 und 39 sichern.
Die
Bezirksregierung Arnsberg als Planfeststellungsbehörde prüft zurzeit die vom
Landesbetrieb Straßen NRW entworfenen Planunterlagen. Dabei hat die
Bezirksregierung mit dem Ziel, den Planfeststellungsbeschluss noch in 2008 zu
fassen, die Realisierungsabsichten der Stadt Bergkamen zur Errichtung der
Verbindungsspange als Gemeindestraße und der Notwendigkeit des
Kreisverkehrsplatzes Pantenweg hinterfragt. Insbesondere fehle es bisher am
dazu notwendigen Planungsrecht und an einer belegbaren Finanzplanung sowohl für
den Kostenanteil der Stadt für den Kreisverkehrsplatz selbst gemäß der noch
abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung als auch für den Bau der Spange.
Zu
den von der Bezirksregierung aufgeworfenen Fragen nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
Stellungnahme der Verwaltung
Für
den Kreisverkehrsplatz Pantenweg sind bisher keine Mittel im Haushalt
bereitgestellt worden. Die Investitionssumme von rund 2,0 Mio € für die
Verbindungsspange und von 0,25 Mio. € anteilig für den Kreisverkehrsplatz sind
bislang aufgrund der Haushaltssituation nicht darstellbar gewesen.
Der
Trassenkorridor für die Verbindungsspange ist in allen Planungen berücksichtigt
worden, so auch bei den Bebauungsplänen WD 103 „Grimberg 3/4“ und WD 103/I
„Grimberg 3/4“. Die für die Straße notwendigen Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sind jedoch
bisher nicht eingeleitet worden.
Vor
diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, aufgrund der derzeit nicht
darstellbaren Finanzierung der Verbindungsspange als Gemeindestraße den
Kreisverkehrsplatz Pantenweg im Zuge des laufenden Verfahrens nicht
planfestzustellen und den Kreisverkehr im Zuge des Baus der L 821n nicht
mitzubauen. Die Sicherung der Erschließung der Häuser Pantenweg 28, 38 und 39
muss über eine T-Einmündung gewährleistet werden.
Ein
späterer Ausbau als Kreisverkehrsplatz oder T-Einmündung bei Realisierung der
Verbindungsspange wäre in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger in einem
Bebauungsplan zu regeln.
Die
Frage, ob die Spange L 821n / Kreisverkehrsplatz Kleiweg / Schulstraße im neuen
Flächennutzungsplan als Hauptverkehrsstraße dargestellt wird, soll im
Flächennutzungsplanverfahren für die Gesamtstadt entschieden werden. Die
Freihaltung des Trassenkorridors soll, wie in der Vergangenheit geschehen,
vorerst fortgesetzt werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiter Freimund |
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