Betreff
Planfeststellung der L 821n, hier: Entscheidung über die Verbindungsspange "Pantenweg" zwischen der Schulstraße / Kleiweg und der L 821n
Vorlage
9/1414
Aktenzeichen
61 frei-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beschließt:

1.      Für eine überschaubare Zukunft besteht keine Möglichkeit, eine Verbindungsstraße zwischen der Schulstraße und der L 821n mit Verknüpfung am Pantenweg zu bauen.

2.      Die Anbindung der heute vorhandenen Gebäude östlich der L 821n ans Straßennetz soll über eine T-Einmündung erfolgen.

3.      Der Trassenkorridor soll wie bisher bei allen sonstigen Planungen freigehalten bzw. berücksichtigt werden.

4.      Die Entscheidung, ob die Trasse im Flächennutzungsplan dargestellt wird, soll zu einem späteren Zeitpunkt im Kontext mit dem Flächennutzungsplan für die Gesamtstadt erfolgen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die bisherigen Verfahrensschritte zur Planfeststellung der L 821n sehen im Bereich des Pantenweges den Bau eines Kreisverkehrsplatzes vor, über den zukünftig die Gebäude im Baugebiet Grimberg 3/4 (Bildungseinrichtung, Dienstleistungsbetriebe, neue Wohngebiete) über eine Verbindungsspange zwischen Schulstraße / Kleiweg und L 821n angeschlossen werden können. Er soll darüber hinaus die Erschließung der Häuser Pantenweg 28, 38 und 39 sichern.

Die Bezirksregierung Arnsberg als Planfeststellungsbehörde prüft zurzeit die vom Landesbetrieb Straßen NRW entworfenen Planunterlagen. Dabei hat die Bezirksregierung mit dem Ziel, den Planfeststellungsbeschluss noch in 2008 zu fassen, die Realisierungsabsichten der Stadt Bergkamen zur Errichtung der Verbindungsspange als Gemeindestraße und der Notwendigkeit des Kreisverkehrsplatzes Pantenweg hinterfragt. Insbesondere fehle es bisher am dazu notwendigen Planungsrecht und an einer belegbaren Finanzplanung sowohl für den Kostenanteil der Stadt für den Kreisverkehrsplatz selbst gemäß der noch abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung als auch für den Bau der Spange.

Zu den von der Bezirksregierung aufgeworfenen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Stellungnahme der Verwaltung

Für den Kreisverkehrsplatz Pantenweg sind bisher keine Mittel im Haushalt bereitgestellt worden. Die Investitionssumme von rund 2,0 Mio € für die Verbindungsspange und von 0,25 Mio. € anteilig für den Kreisverkehrsplatz sind bislang aufgrund der Haushaltssituation nicht darstellbar gewesen.

Der Trassenkorridor für die Verbindungsspange ist in allen Planungen berücksichtigt worden, so auch bei den Bebauungsplänen WD 103 „Grimberg 3/4“ und WD 103/I „Grimberg 3/4“. Die für die Straße notwendigen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sind jedoch bisher nicht eingeleitet worden.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, aufgrund der derzeit nicht darstellbaren Finanzierung der Verbindungsspange als Gemeindestraße den Kreisverkehrsplatz Pantenweg im Zuge des laufenden Verfahrens nicht planfestzustellen und den Kreisverkehr im Zuge des Baus der L 821n nicht mitzubauen. Die Sicherung der Erschließung der Häuser Pantenweg 28, 38 und 39 muss über eine T-Einmündung gewährleistet werden.

Ein späterer Ausbau als Kreisverkehrsplatz oder T-Einmündung bei Realisierung der Verbindungsspange wäre in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger in einem Bebauungsplan zu regeln.

Die Frage, ob die Spange L 821n / Kreisverkehrsplatz Kleiweg / Schulstraße im neuen Flächennutzungsplan als Hauptverkehrsstraße dargestellt wird, soll im Flächennutzungsplanverfahren für die Gesamtstadt entschieden werden. Die Freihaltung des Trassenkorridors soll, wie in der Vergangenheit geschehen, vorerst fortgesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Freimund