Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt, dem Antrag der HANSA Baubetreuungs GmbH, Dortmund, zu folgen und die Abwasserbeseitigungseinrichtung, ca. 230 m Mischwasserkanäle DN 300, wie in der beigefügten Anlage dargestellt, ins städtische Eigentum zu übernehmen.
Sachdarstellung:
Gemäß dem Erschließungsvertrag vom 22. April
2002 zwischen der HANSA Baubetreuungs- GmbH und der Stadt Bergkamen
verpflichtete sich der Erschließungsträger in § 4 Nr. 5 des vg. Vertrages „die
öffentlichen Flächen nach Herstellung und Abnahme der Erschließungsanlagen
diese Kosten-, Lasten-, mängelfrei sowie unentgeltlich in das Eigentum der
Stadt Bergkamen zu übertragen.
Die Stadt Bergkamen verpflichtete sich im
Rahmen des Erschließungsvertrages „die Erschließungsanlagen mit der endgültigen
Abnahme in ihr Eigentum und ihre Unterhaltung zu übernehmen und zu widmen“.
Seitens der HANSA GmbH sind die
Voraussetzungen aus dem Vertrag inzwischen erfüllt worden.
Dem SEB wurden auf Anforderung alle für die
Übernahme notwendigen Unterlagen und technischen Nachweise vorgelegt und
eingehend geprüft.
Hiernach wurden im Auftrage der HANSA GmbH insgesamt rd. 210 m Mischwasserkanäle aus Betonrohren in der Dimension DN 300 fachgerecht errichtet.
Die Planungs- u. Baukosten für die Abwasserbeseitigungsanlage belaufen sich auf 179.733,77 €, die nun - kostenfrei für die Stadt Bergkamen - in das Vermögen des SEB übertragen werden sollen.
Die Sammelkanäle DN 300 in
den drei Stichstraßen werden nicht übernommen und verbleiben, ebenso wie die
Stichstraßen selbst, in privatem Eigentum.
Auch verbleiben sämtliche
Grundstücksanschlussleitungen, die ebenfalls im Auftrage der HANSA GmbH
errichtet wurden und ausschließlich zur individuellen Entwässerung der
einzelnen Privatgrundstücke genutzt werden, im privaten Eigentum der jeweiligen
Grundstückseigentümer.
Der SEB hat keine Bedenken
gegen die Übernahme der Abwasserbeseitigungsanlage in öffentliches Eigentum und
empfiehlt hinsichtlich der Abwasserbeseitigungseinrichtung die Erfüllung der vertraglichen
Vereinbarungen aus dem o. a. Erschließungsvertrag vom 22. April 2002.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Die Betriebsleitung Mecklenbrauck Kaufm. Betriebsleiter |
Mühlhause Techn. Betriebsleiter |
Sachbearbeiter Staschat |
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