Betreff
Antrag auf Übernahme einer privaten Erschließungsanlage - Mischwasserkanal - in öffentliches Eigentum der Stadt Bergkamen, Rotdornweg, Bergkamen-Weddinghofen
Vorlage
9/1343
Aktenzeichen
st-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt, dem Antrag der HANSA Baubetreuungs GmbH, Dortmund, zu folgen und die Abwasserbeseitigungseinrichtung, ca. 230 m Mischwasserkanäle DN 300, wie in der beigefügten Anlage dargestellt, ins städtische Eigentum zu übernehmen.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß dem Erschließungsvertrag vom 22. April 2002 zwischen der HANSA Baubetreuungs- GmbH und der Stadt Bergkamen verpflichtete sich der Erschließungsträger in § 4 Nr. 5 des vg. Vertrages „die öffentlichen Flächen nach Herstellung und Abnahme der Erschließungsanlagen diese Kosten-, Lasten-, mängelfrei sowie unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Bergkamen zu übertragen.

 

Die Stadt Bergkamen verpflichtete sich im Rahmen des Erschließungsvertrages „die Erschließungsanlagen mit der endgültigen Abnahme in ihr Eigentum und ihre Unterhaltung zu übernehmen und zu widmen“.

 

Seitens der HANSA GmbH sind die Voraussetzungen aus dem Vertrag inzwischen erfüllt worden.

Dem SEB wurden auf Anforderung alle für die Übernahme notwendigen Unterlagen und technischen Nachweise vorgelegt und eingehend geprüft.

 

Hiernach wurden im Auftrage der HANSA GmbH insgesamt rd. 210 m Mischwasserkanäle aus Betonrohren in der Dimension DN 300 fachgerecht errichtet.

Die Planungs- u. Baukosten für die Abwasserbeseitigungsanlage belaufen sich auf 179.733,77 €, die nun - kostenfrei für die Stadt Bergkamen - in das Vermögen des SEB übertragen werden sollen.

 

Die Sammelkanäle DN 300 in den drei Stichstraßen werden nicht übernommen und verbleiben, ebenso wie die Stichstraßen selbst, in privatem Eigentum.

Auch verbleiben sämtliche Grundstücksanschlussleitungen, die ebenfalls im Auftrage der HANSA GmbH errichtet wurden und ausschließlich zur individuellen Entwässerung der einzelnen Privatgrundstücke genutzt werden, im privaten Eigentum der jeweiligen Grundstückseigentümer.

 

Der SEB hat keine Bedenken gegen die Übernahme der Abwasserbeseitigungsanlage in öffentliches Eigentum und empfiehlt hinsichtlich der Abwasserbeseitigungseinrichtung die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen aus dem o. a. Erschließungsvertrag vom 22. April 2002.

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 179.733,77

Produkt-/Sachkonto:                   

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                          

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Die Betriebsleitung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Kaufm. Betriebsleiter

 

 

 

 

 

Mühlhause

Techn. Betriebsleiter

 

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Staschat