Betreff
Antrag der CDU-Fraktion "Verbesserung des Erscheinungsbildes der Stadt Bergkamen in Bezug auf Pflege und Sauberkeit"
Vorlage
9/1312
Aktenzeichen
36.03.00.05
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umweltfragen des Rates der Stadt Bergkamen unterstützt grundsätzlich jede Bemühung zur Förderung der Pflege und der Sauberkeit in der Stadt Bergkamen und erkennt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger um das Erscheinungsbild der Stadt Bergkamen dankend an. Gleichzeitig nimmt er die von der Verwaltung dargestellten Maßnahmen zur Stadtreinigung zur Kenntnis, die weitestgehend mit den im Antrag der CDU-Fraktion geforderten Maßnahmen übereinstimmen. Da die Inhalte des geforderten Konzeptes bereits in weiten Teilen von der Stadt Bergkamen umgesetzt werden, stimmt der Ausschuss dem Antrag der CDU-Fraktion nicht zu. Vielmehr beauftragt der Ausschuss für Umweltfragen die Verwaltung, die bisherigen Maßnahmen zum Erscheinungsbild der Stadt Bergkamen fortzuführen und, entsprechend der bestehenden Möglichkeiten, auszubauen.

 

Sachdarstellung:

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen hat den in der Anlage beigefügten Antrag  eingereicht, nach dem die Verwaltung beauftragt werden soll, ein Konzept zur Verbesserung des Erscheinungsbildes Bergkamens in Bezug auf Pflege und Sauberkeit zu erstellen. Die Bestandteile des Konzeptes sind dem beigefügten Antrag zu entnehmen. Nach Abstimmung mit den beiden Vorsitzenden des Stadtentwicklungs- und des Umweltausschusses wird der Antrag zuständigkeitshalber im Umweltausschuss verhandelt. Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Antragspunkten wie folgt Stellung.

 

 

 

Zu:

1. Die Überprüfung aller Grünflächen auf Pflegeintensität

 

Im Zuge der Einführung des NKF wurden in den Jahren 2005/2006 sämtliche im städtischen Besitz befindlichen Grünflächen auf ihre Pflegeintensität überprüft und einer Pflegestufe zugeordnet.

Innerstädtische Flächen wie der Stadtpark, Wasserpark, Landwehrpark und die Grünanlage

Wieckenbusch sind nicht zuletzt wegen der stadtbildprägenden Funktion aufwendiger gestaltet und dadurch auch pflegeintensiver. Diese Bereiche werden, wie o.g., entsprechend häufiger vom Baubetriebshof (BBH) zur Pflege und Reinigung angefahren. Allerdings ist in diesen Bereichen weniger die verbotswidrige Abfallentsorgung in Form sog. Wilder Müllkippen als vielmehr das achtlose Wegwerfen von Einzelabfällen durch die Nutzer dieser Grünanlagen zu beobachten.

 

Bei den Extensivflächen des Außenbereichs sind die Rad- und Wanderwege durch die fortgeworfenen Abfälle, frei einsehbare und v.a. bewachsene Grundstücke von der verbotswidrigen Ablagerung von Abfällen betroffen und werden regelmäßig vom BBH angefahren. Insbesondere bei den wiederkehrenden Müllablagerungsplätzen im Außenbereich sind in der Vergangenheit entsprechende Hinweis- und Verbotsschilder installiert worden  und es finden wiederkehrende Kontrollen durch den BBH statt. Bei entsprechenden Nachweisen der Verursacher ordnungswidriger Abfallentsorgungen erfolgen Ahndungen und die Verhängung von Bußgeldern, allerdings sind Verursacher v.a. nächtlicher Abfallablagerungen nur selten nachweisbar.

 

Ferner wurden bereits an verschiedenen schlecht einsehbaren Örtlichkeiten, an denen wiederholte Abfalllagerungen vorgekommen sind, zur Optimierung der sozialen Kontrolle die vorhandenen Sträucher erheblich heruntergeschnitten (Wanderparkplätze wie z.B. Am Alkenbach, Hansastraße) oder eine Betretbarkeit der Fläche durch geeignete Bepflanzung (Dornensträucher) erschwert (z.B. im Bereich von Altglas-Containern).

 

In Abhängigkeit des stadtbildprägenden Charakters der öffentlichen Grünflächen ist eine Überprüfung und Bewertung der erforderlichen Pflegeintensität wie o.g. erfolgt und wird im Bedarfsfall, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der dem BBH zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Mittel sowie der Entwicklung der Grünflächen kontinuierlich fortgeführt.

 

 

 

 

 

Zu:

2. Verfahrensabläufe überprüfen und optimieren  sowie

 

3. Verstärkung der Kontrollen

 

Zu den Hauptaufgaben des städtischen Baubetriebshofes gehört die Pflege und Instandhaltung der öffentlichen Flächen innerhalb des Stadtgebietes. Zu diesen Flächen gehören sowohl die im Besitz der Stadt befindlichen Flächen als auch die der Allgemeinheit zugänglichen Flächen, die im Besitz Dritter, aber wegen entsprechender rechtlicher oder vertraglicher Grundlagen öffentlich nutzbar zu halten sind. Dazu zählen z.B. im Privatbesitz befindliche Wälder, Rad- und Wanderwege, die Treidelpfade entlang des Datteln-Hamm-Kanals sowie das Wegenetz im Bereich der Bergehalden.

 

Nach Landesabfallgesetz hat die Stadt für diese Flächen die Pflicht, die fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle einzusammeln und für eine ordnungsgemäße Entsorgung zu sorgen. Diese Aufgabe erfüllt der Baubetriebshof im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel, seit Bestehen des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) in dessen Auftrag. Dabei sind die vom Rat über den Stellenplan zur Verfügung gestellten personellen Ressourcen trotz erheblicher Einsparungen zielgerecht und leistungsoptimiert eingesetzt worden; gleiches gilt für den Maschinen- und Geräteeinsatz.

 

So stehen beim BBH zwei Kolonnen mit entsprechender Fahrzeugausstattung im permanenten Einsatz, die turnusmäßig die öffentlichen Bereiche Bergkamens anfahren, kontrollieren und vorgefundene Abfälle entsorgen. Den beiden Kolonnen sind schwerpunktmäßige Einsatzbereiche im Stadtgebiet  zugeordnet. Ferner werden von diesen Kolonnen die gemeldeten “wilden Müllkippen” direkt angefahren und entsorgt.

Zur Verstärkung des Personals wird seit mehreren Jahren auf die Möglichkeit zurück gegriffen, Personen nach den ehem. Grundlagen des Bundessozialhilfegesetzes, jetzt im Rahmen der Hartz IV Vorgaben zu beschäftigen.

 

Regelmäßig angefahren werden neben den stärker von der Öffentlichkeit frequentierten Bereichen vor allem auch die Flächen, bei denen in der Vergangenheit eine wiederholte verbotswidrige Abfalllagerung beobachtet worden ist. An mehreren dieser Orte sind entsprechende Hinweisschilder auf das Verbot der Abfallablagerung installiert worden.

 

Während des Sommerhalbjahres (April – Oktober) sind in den vergangenen Jahren bis zu drei sog. “radelnde Müllmänner” des BBH im täglichen Einsatz gewesen, die v.a. die innerstädtischen Bereiche angefahren haben, dort die fortgeworfenen Einzelabfälle einsammelten und so für die Sauberhaltung dieser Fußgängerbereiche und des Straßenbegleitgrüns sorgten. Aktuell ist der BBH bemüht, auch für diese Jahr Personal in Kooperation mit der Agentur für Arbeit für diese Aufgabe zu erhalten.

Darüber hinaus bestehen Verträge z.B. mit dem Perthes-Werk zur Pflege und Reinigung städtischer Grünflächen.  

 

Neben den o.g. eingesetzten Gruppen sind sämtliche, auch mit Pflege oder Instandhaltung öffentlicher Flächen beauftragten Kolonnen des BBH gehalten, bei ihren Arbeiten im Stadtgebiet festgestellte Abfallablagerungen zu entsorgen oder, wenn dies nicht direkt möglich ist, diese dem BBH zu melden.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die ständige Prüfung und Optimierung der Verfahrensabläufe zum Selbstverständnis des Verwaltungshandelns gehört und die Kontrolldichte ausreicht.

 

 

Zu:

4. Reinigung aller Stadtteile an einem Tag

 

In allen Stadtteilen finden traditionell Müllsammelaktionen durch engagierte Bürgerinnen und Bürger statt. Ins Leben gerufen und organisiert werden diese Aktionen z.B. durch die in den Stadtteilen beheimateten politischen Ortsvereine, Sport- und Traditionsvereine oder auch Siedlergemeinschaften.

Aufgerufen zu diesen Aktionen werden durch die Organisatoren die Vereinsgemeinschaften und die Bevölkerung der Stadtteile, z.B. durch direkte schriftliche Einladungen an die Vereine und öffentliche Bekanntmachungen durch die lokale Presse. Diesen unverzichtbaren Bestandteil der jährlichen Grünflächenpflege unterstützt die Stadt durch die Bereitstellung der erforderlichen Materialien wie Handschuhe, Greifzangen, Sammelsäcke, Containerbereitstellung, Abfuhr der gesammelten Abfälle durch den BBH. Sowohl durch die jeweils organisierenden Vereine bzw. Institutionen als auch durch den Bürgermeister erhalten die Teilnehmer dieser Aktionen entsprechende Würdigungen ihres Engagements.

 

Die Termine dieser Müllsammelaktionen sind, unter Berücksichtigung der Vegetations- und vor allem der Brutperiode, zumeist angelehnt an z.B. Frühlings- oder Herbstbeginn und haben sich auf diese Weise als feste Termine der Vereinsgemeinschaften etabliert. Aus diesem Grunde haben sich im November 2006 im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung alle Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gegen die Zusammenlegung aller Reinigungsaktionen auf einen einheitlichen Termin ausgesprochen.

 

 

 

Zu:

5. Bürgerschaftliche Beteiligung wecken sowie

 

6. Bestehendes bürgerschaftliches Engagement anerkennen

 

 

Wie im Betriebsausschuss für den EBB vom 21.06.06 vorgestellt, sollen die bei den Abfallsammelfahrzeugen des EBB zur Verfügung stehenden Flächen für eine Eigenwerbung der Stadt und eine firmen- und möglichst umweltbezogene Werbung genutzt werden. Durch eine Privatfirma als auch durch die Betriebsleitung des EBB werden derzeit Verhandlungen für die Vergabe dieser Werbeflächen mit geeigneten Ökosponsoren geführt.

 

Trotz der vom BBH durchgeführten Kontrollen und des in den vergangenen Jahren verstärkten Personaleinsatzes sind die Meldungen über Müllablagerungen aus der Öffentlichkeit ein wichtiger Beitrag zur städtischen Pflege und Reinigung öffentlicher Flächen.

Bei der Verwaltung eingehende Informationen, z.B. beim Bürgertelefon, dem Ordnungsamt oder dem Umweltbereich, werden an den BBH weitergeleitet, der eine zeitnahe Entsorgung des gemeldeten “wilden Mülls” sicher stellt. Die kurzfristige Entsorgung ist auch aus dem Aspekt der “nächtlichen Vermehrung” solcher Müllhaufen dringend erforderlich. Hinweise an die Öffentlichkeit mit der Bitte, entsprechende Beobachtungen zu “wildem Müll” der Stadt zu melden, werden über Presse, Internetseiten und Broschüren der Stadt (z.B. Flyer “Sauberkeit und Ordnung in unserer Stadt” des Ordnungsamtes) veröffentlicht.

Neben den Meldungen über Abfallablagerungen auf öffentlichen Grundstücken gehen auch Informationen über Abfalllagerungen auf privaten Grundstückenein ein, so dass die jeweiligen Grundstückseigentümer von der Stadt aufgefordert werden, die Abfälle entsprechend zu entsorgen.

 

Hervorzuheben ist im Rahmen der bürgerschaftlichen Beteiligung an der Stadtreinigung auch der Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger, die in ihrem direkten Wohnumfeld freiwillig Verantwortung für die Pflege und Sauberkeit öffentlicher Grün- und Pflanzflächen übernehmen. Die in den vergangenen Jahren entstandenen Patenschaften oder Betreuungen öffentlicher Flächen wie Spielplätze, Kreisverkehre, Waldstücke, Grünanlagen und Pflanzflächen im Straßenbegleitgrün erhalten eine materielle Unterstützung durch die Stadt, in dem z.B. Arbeitsmittel oder Pflanzmaterial zur Verfügung gestellt und gesammelte Abfälle vom BBH abgefahren und entsorgt werden. Zur Förderung des patenschaftlichen Gedankens für öffentliche Grün- und Spielflächen werden z.B. in Neubaugebieten Anwohner angesprochen und gebeten, im Rahmen des Möglichen z.B. auf die Sauberkeit auf Spielflächen oder Spielplätzen zu achten und die Verwaltung über Missstände zu informieren. Ebenso werden z.B. Vereine und Siedlergemeinschaften um ihre Mithilfe bei der Pflege öffentlicher Flächen, oftmals im sog. Straßenbegleitgrün oder öffentlicher Gemeinschaftsflächen innerhalb der Wohnquartiere gebeten. Die Anerkennung vieler dieser freiwilligen Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen erfolgt z.B. direkt durch die politischen Vertreter in den Ortsteilen und die Ortsvorsteher. Für Verdienste und langjähriges Engagement Bergkamener Bürgerinnen und Bürger, sowohl in ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen, aber auch für deren individuellen Einsatz im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, verleiht der Bürgermeister die Ehrennadel des Rates der Stadt Bergkamen. Ferner werden durch den Bürgermeister auch bestehende Patenschaften unterstützt, wie z.B. die Pflege des Waldes im Bereich der Töddinghauser Straße durch die “Kräh-Kids” des Kleingartenverein “Krähenwinkel”, die Reinigung der Bergehalde “Großes Holz” durch den Dt. Amateur Radio Club und Patenschaften für die Radwegetrassen.

 

 

Um auch die Möglichkeit zu nutzen, sowohl das achtlose Fortwerfen als auch die ordnungswidrige Abfallentsorgung im Vorfeld zu vermeiden, führt die GWA Kreis Unna mbH auch in Bergkamen jährlich wiederkehrende Informationsveranstaltungen, vor allem aber umwelt- und abfallpädagogische Projekte durch. Zielgruppen sind neben Kindergärten und Schulen auch Vereine und Institutionen, die direkt von der GWA angesprochen und mit Lehr- und Informationsmaterial versorgt werden.

Ebenso stellt die GWA diverse Broschüren und Flyer zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung und Abfallvermeidung zur Verfügung, die auch über die Stadt z.B. an Haushalte direkt weiter gegeben werden.  

Gemeinsam mit der Stadt und dem EBB gehen auf diesem Wege Informationen an die Bergkamener Haushalte über die in Bergkamen zur Verfügung stehenden ordnungsgemäßen Entsorgungsmöglichkeiten der verschiedensten Abfälle in der Hoffnung, dadurch wenigstens einen Teil der ordnungswidrigen Abfallentsorgung durch entsprechende Informationen vermeiden zu können.

 

Als Fazit kann fest gehalten werden, dass in der Stadt Bergkamen ein vielschichtiges Konzept für die Reinigung und Pflege des Stadtgebietes besteht und gemeinsam getragen wird durch die Zusammenarbeit der Stadt mit den ortsansässigen Organisationen und Vereinen sowie durch das individuelle Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen der vom Rat der Stadt Bergkamen haushaltsrechtlich und personell zur Verfügung gestellten Ressourcen erfüllt die Stadt Bergkamen ihre Aufgabe zur Pflege und Sauberkeit der öffentlichen Flächen optimiert und wird diese Optimierung auch weiterhin verfolgen.   

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Busch

Mitunterzeichnung

 

 

gez.

 

Polplatz