Betreff
Kommunalwahl im Jahr 2009
hier: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
Vorlage
9/1310
Aktenzeichen
ht-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) beschließt der Wahlausschuss für die Kommunalwahl im Jahr 2009, das Wahlgebiet der Stadt Bergkamen entsprechend dem Vorschlag in 22 Wahlbezirke einzuteilen.

 

Gegen die durch den Bürgermeister gemäß § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommene Einteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke erhebt der Ausschuss keine Bedenken.

 

Eine Ausfertigung des Vorschlages der Einteilung der Wahlbezirke ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) hat der Wahlausschuss spätestens acht Monate vor Ablauf der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen sind.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 08.05.2008 gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG die Satzung zur Reduzierung der Anzahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der Stadt Bergkamen anlässlich der Durchführung von Kommunalwahlen beschlossen. Danach wird die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen auf 44 Vertreter, davon 22 in Wahlbezirken zu wählen, festgelegt (§ 2 der vg. Satzung).

 

Abweichungen von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet dürfen gemäß § 4 Abs. 2 KWahlG nicht mehr als 25 v. H. nach oben oder unten betragen. Grundlage für diese Berechnung ist die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) veröffentlichte Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist (also am 20.04.2008). Für die Kommunalwahlen 2009 sind die Bevölkerungszahlen nach dem Stand 30. Juni 2007, veröffentlicht vom LDS im Januar 2008, maßgeblich. Die Zahl ist vom LDS mit 51.884 Einwohnern angegeben worden.

 

Teilt man nunmehr die Einwohnerzahl durch die Anzahl der zu bildenden Wahlbezirke, ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl pro Wahlbezirk:

 

51.884 Einwohner : 22 Wahlbezirke = 2.358 Einwohner/Wahlbezirk

2.358 + 25 v. H. = 2.948 Einwohner/Wahlbezirk = obere Grenze

2.358 – 25 v. H. = 1.769 Einwohner/Wahlbezirk = untere Grenze

 

Diese Einwohnerzahlen sind bei der Bildung der Wahlbezirke einzuhalten.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 KWahlG teilt der Bürgermeister, soweit erforderlich, die Wahlbezirke in Stimmbezirke ein.

 

Die Verwaltung hat einen Vorschlag für die Einteilung des Wahlgebietes in 22 Wahlbezirke erarbeitet. Der Vorschlag ist als Anlage beigefügt. Der Vorschlag enthält gleichzeitig eine Einteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke.

 

Änderungen gegenüber der Wahlbezirkseinteilung zur Kommunalwahl 2004 ergeben sich lediglich für die Ortsteile Mitte und Oberaden. Aufgrund gesunkener Einwohnerzahlen erhält der Ortsteil Oberaden einen Wahlbezirk weniger, der Ortsteil Mitte erhält wieder acht Wahlbezirke. Die Veränderungen im Einzelnen werden in der Sitzung mündlich vorgetragen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hartl