hier: Übernahme eines Anteils an den Gesamtbetriebskosten der Kindertageseinrichtungen in Bergkamen bei den konfessionellen Trägern und der AWO
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung einer
erheblichen überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in
Höhe von 111.000 € bei der Buchungsstelle 06.36.13.5310 für das Haushaltsjahr
2008 zur Finanzierung der Übernahme des Trägeranteils für die evangelischen und
katholischen Tageseinrichtungen in Höhe von
4 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten sowie die Übernahme der
vollständigen Trägerkosten für die Tageseinrichtungen der AWO - Unterbezirk
Unna. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der
Sachdarstellung.
2. Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung kann zurzeit nicht erfolgen. Im Haushaltsvollzug 2008 sind entsprechende Deckungsmöglichkeiten zwingend einzusetzen.
3. Für die sich zurzeit ergebende rechnerische Unterdeckung für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 155.399 € ist gegebenenfalls eine Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 nach Überprüfung am Jahresende zu leisten.
Sachdarstellung:
1. Kindertageseinrichtungen
der konfessionellen Träger
Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat der Landtag NRW am 25.10.2007 auch
eine Veränderung der Trägeranteile an den Gesamtbetriebskosten beschlossen. Der
Anteil der kirchlichen Träger an den Gesamtbetriebskosten verringert sich ab
dem Kindergartenjahr 2008/2009 von 20 % auf 12 %, wogegen der Anteil des Landes
sich von 30,5 % auf 36,5 % bei den konfessionellen Trägern erhöht.
In Verträgen über die Übernahme von Trägerkosten zwischen der evangelischen und
katholischen Kirche und der Stadt Bergkamen vom 27.03.2006 war vereinbart
worden, dass die Stadt Bergkamen nach GTK 50 % des kirchlichen Trägeranteils,
also 10 % der Gesamtbetriebskosten, als freiwillige Leistung übernimmt. Durch
die Übernahme von 10 % der Gesamtbetriebskosten entstanden der Stadt Bergkamen
im Kindergartenjahr 2007/2008 Mehrkosten in Höhe von rund 315.000 €. Nach
Bekanntmachung des KiBiz wurden diese Verträge mit Schreiben vom 20.12.2007 zum
31.07.2008 fristgerecht durch die Stadt Bergkamen gekündigt.
Mit Schreiben vom 11.04.2008 beantragt der Kirchenkreis Unna nun die Übernahme
von 4 % des gemäß KiBiz verbleibenden Trägeranteils für die 8 evangelischen
Tageseinrichtungen in Bergkamen. Der Gemeindeverband Katholischer
Kirchengemeinden Ruhr-Mark hat mit Schreiben vom 14.05.2008 ebenfalls die
Übernahme von 4 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten für seine 4
katholischen Tageseinrichtungen beantragt.
In einem Gespräch mit dem Jugendamt am 02.04.2008 hatten die Vertreter der
beiden Kirchen deutlich gemacht, dass der durch die Einführung des KiBiz
bedingte Anstieg der Gesamtbetriebskosten auch zu einer deutlichen
Mehrbelastung der kirchlichen Träger führt. Beide Kirchen sehen sich nicht in
der Lage, diesen Anstieg innerhalb der ihnen zur Verfügung stehenden Budgets
aufzufangen.
Die Vertreter beider Kirchen führten weiterhin aus, dass bei unveränderter
Finanzierung die Schließung von Gruppen und Einrichtungen „in der in den
bisherigen Anträgen dargestellten Größenordnung“ (bei der ev. Kirche von 150
Plätzen und bei der kath. Kirche von 100 Plätzen) unvermeidbar sei.
2. Kindertageseinrichtungen
der Arbeiterwohlfahrt-Unterbezirk Unna (AWO)
Gemäß KiBiz beträgt der Trägeranteil bei „anderen freien Trägern“ 9 %. Die
Trägeranteile der AWO als sogenannter „armer Träger“ wurden bisher von den
Jugendämtern übernommen.
Nach Bekanntmachung des KiBiz wurden die bestehenden Verträge mit der AWO ebenfalls
durch die Stadt Bergkamen gekündigt. Es wurden Gespräche mit der AWO geführt,
die freiwilligen Zuwendungen um 50 % (auf 4,5 % der Betriebskosten) zu
reduzieren. Im Zuge dieser Gespräche stellte sich allerdings heraus, dass die
AWO auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen dauerhaft nicht in der
Lage ist, einen Eigenanteil an den Gesamtbetriebskosten aufzubringen. Mit
Schreiben vom 03.04.2008 hat die AWO beantragt, die vollständige Übernahme des
Trägeranteils in Höhe von 9 % sicherzustellen.
3. Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz
Das Jugendamt als örtlicher Träger der Jugendhilfe ist gemäß § 24 Abs. 1 SGB
VIII in Verbindung mit § 11 Abs. 3 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des
Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts verpflichtet, den
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sicherzustellen. Die freien Träger
tragen mit den Plätzen in ihren Tageseinrichtungen mit zur Erfüllung des
Rechtsanspruchs bei.
In Bergkamen hat es trotz rückläufiger Kinderzahlen bisher keine größere Zahl
freier Plätze in Tageseinrichtungen gegeben, so dass aus Sicht der
Jugendhilfeplanung der jetzige Platzbestand zur Abdeckung des Rechtsanspruchs
benötigt wird. Auf keinen Fall ist das Jugendamt in der Lage, kurzfristig
Ersatz für 250 Plätze in Tageseinrichtungen zu schaffen, für die die
konfessionellen Träger die Übernahme des Trägeranteils beantragt haben.
Abgesehen davon, dass eine kurzfristige Übernahme von 250 Plätzen zu einer
Reihe von organisatorischen und rechtlichen Problemen führen würde, wäre nach
internen Berechnungen des Jugendamts die Überleitung in kommunale Trägerschaft
auch betriebswirtschaftlich für die Stadt Bergkamen von Nachteil.
Da das neue Kindergartenjahr in zwei Monaten beginnt, ist eine Übernahme der
Trägeranteile in der beantragten Höhe aus Sicht des Jugendamts zwingend
geboten.
4. Finanzielle
Auswirkungen
Bei der Mittelanmeldung für das Budget 2008 und 2009 wurde davon ausgegangen,
dass die beiden konfessionellen Träger entsprechend der Entwicklung auf Landesebene
in der Lage sind ihren Trägeranteil vollständig aufzubringen, bei der AWO wurde
die freiwillige Übernahme eines Trägeranteils von 4,5 % kalkuliert. Die
Übernahme von 4 % Trägeranteil bei der evangelischen und katholischen Kirche
und die Übernahme von weiteren 4,5 % Trägeranteilen bei der AWO würde sich
bezogen auf ein Kindergartenjahr wie folgt auswirken:
Träger |
Gesamt- betriebskosten |
Anteil Land |
Trägeranteil |
4% vom Trägeranteil |
Ev. Kirche |
2.468.367 |
900.954 (36,5%) |
296.204 (12%) |
98.735 (4,0%) |
Kath. Kirche |
1.383.636 |
505.027 (36,5 %) |
166.036 (12%) |
55.345 (4,0%) |
AWO |
2.495.971 |
898.550 (36,0%) |
224.637 (9%) |
112.319 (4,5%) |
|
|
|
Mehrkosten: |
266.399 |
Gegenüber der alten vertraglichen Regelung fällt der
freiwillig übernommene Trägeranteil für die 12 Tageseinrichtungen der beiden
konfessionellen Träger um 159.920 € geringer aus, weil das Land seinen Anteil
an den Gesamtbetriebskosten um 6% erhöht hat.
Die durch Übernahme der vorgenannten Trägeranteil entstehende Mehrbelastung in Höhe
von 266.399 pro Kindergartenjahr verteilt sich wie folgt:
2008: 111.000 € (5 Monate)
2009: 155.399 € (7 Monate)
Mittel in dieser Größenordnung stehen im Budget des Jugendamts nicht zur
Verfügung und müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.
Da auch zwei Monate vor Inkrafttreten des KiBiz noch viele Detailfragen
ungeklärt sind, schlägt das Jugendamt vor, die Übernahme der Trägeranteils für
die evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen zunächst nur auf das
Kindergartenjahr 2008/2009 zu beschränken.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
Mitunterzeichnung In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Harder |
Sichtvermerk StA 20 Marquardt |