Betreff
Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
hier: Übernahme eines Anteils an den Gesamtbetriebskosten der Kindertageseinrichtungen in Bergkamen bei den konfessionellen Trägern und der AWO
Vorlage
9/1307
Aktenzeichen
har-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in Höhe von 111.000 € bei der Buchungsstelle 06.36.13.5310 für das Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung der Übernahme des Trägeranteils für die evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen in Höhe von
4 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten sowie die Übernahme der vollständigen Trägerkosten für die Tageseinrichtungen der AWO - Unterbezirk Unna. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung.

 

2.      Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung kann zurzeit nicht erfolgen. Im Haushaltsvollzug 2008 sind entsprechende Deckungsmöglichkeiten zwingend einzusetzen.

 

3.      Für die sich zurzeit ergebende rechnerische Unterdeckung für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 155.399 € ist gegebenenfalls eine Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 nach Überprüfung am Jahresende zu leisten.

 

Sachdarstellung:

 

1.      Kindertageseinrichtungen der konfessionellen Träger

Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat der Landtag NRW am 25.10.2007 auch eine Veränderung der Trägeranteile an den Gesamtbetriebskosten beschlossen. Der Anteil der kirchlichen Träger an den Gesamtbetriebskosten verringert sich ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 von 20 % auf 12 %, wogegen der Anteil des Landes sich von 30,5 % auf 36,5 % bei den konfessionellen Trägern erhöht.

In Verträgen über die Übernahme von Trägerkosten zwischen der evangelischen und katholischen Kirche und der Stadt Bergkamen vom 27.03.2006 war vereinbart worden, dass die Stadt Bergkamen nach GTK 50 % des kirchlichen Trägeranteils, also 10 % der Gesamtbetriebskosten, als freiwillige Leistung übernimmt. Durch die Übernahme von 10 % der Gesamtbetriebskosten entstanden der Stadt Bergkamen im Kindergartenjahr 2007/2008 Mehrkosten in Höhe von rund 315.000 €. Nach Bekanntmachung des KiBiz wurden diese Verträge mit Schreiben vom 20.12.2007 zum 31.07.2008 fristgerecht durch die Stadt Bergkamen gekündigt.

Mit Schreiben vom 11.04.2008 beantragt der Kirchenkreis Unna nun die Übernahme von 4 % des gemäß KiBiz verbleibenden Trägeranteils für die 8 evangelischen Tageseinrichtungen in Bergkamen. Der Gemeindeverband Katholischer Kirchengemeinden Ruhr-Mark hat mit Schreiben vom 14.05.2008 ebenfalls die Übernahme von 4 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten für seine 4 katholischen Tageseinrichtungen beantragt.

In einem Gespräch mit dem Jugendamt am 02.04.2008 hatten die Vertreter der beiden Kirchen deutlich gemacht, dass der durch die Einführung des KiBiz bedingte Anstieg der Gesamtbetriebskosten auch zu einer deutlichen Mehrbelastung der kirchlichen Träger führt. Beide Kirchen sehen sich nicht in der Lage, diesen Anstieg innerhalb der ihnen zur Verfügung stehenden Budgets aufzufangen.

Die Vertreter beider Kirchen führten weiterhin aus, dass bei unveränderter Finanzierung die Schließung von Gruppen und Einrichtungen „in der in den bisherigen Anträgen dargestellten Größenordnung“ (bei der ev. Kirche von 150 Plätzen und bei der kath. Kirche von 100 Plätzen) unvermeidbar sei.


2.      Kindertageseinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt-Unterbezirk Unna (AWO)

Gemäß KiBiz beträgt der Trägeranteil bei „anderen freien Trägern“ 9 %. Die Trägeranteile der AWO als sogenannter „armer Träger“ wurden bisher von den Jugendämtern übernommen.

Nach Bekanntmachung des KiBiz wurden die bestehenden Verträge mit der AWO ebenfalls durch die Stadt Bergkamen gekündigt. Es wurden Gespräche mit der AWO geführt, die freiwilligen Zuwendungen um 50 % (auf 4,5 % der Betriebskosten) zu reduzieren. Im Zuge dieser Gespräche stellte sich allerdings heraus, dass die AWO auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen dauerhaft nicht in der Lage ist, einen Eigenanteil an den Gesamtbetriebskosten aufzubringen. Mit Schreiben vom 03.04.2008 hat die AWO beantragt, die vollständige Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % sicherzustellen.


3.      Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz

Das Jugendamt als örtlicher Träger der Jugendhilfe ist gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 11 Abs. 3 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts verpflichtet, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sicherzustellen. Die freien Träger tragen mit den Plätzen in ihren Tageseinrichtungen mit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bei.

In Bergkamen hat es trotz rückläufiger Kinderzahlen bisher keine größere Zahl freier Plätze in Tageseinrichtungen gegeben, so dass aus Sicht der Jugendhilfeplanung der jetzige Platzbestand zur Abdeckung des Rechtsanspruchs benötigt wird. Auf keinen Fall ist das Jugendamt in der Lage, kurzfristig Ersatz für 250 Plätze in Tageseinrichtungen zu schaffen, für die die konfessionellen Träger die Übernahme des Trägeranteils beantragt haben.

Abgesehen davon, dass eine kurzfristige Übernahme von 250 Plätzen zu einer Reihe von organisatorischen und rechtlichen Problemen führen würde, wäre nach internen Berechnungen des Jugendamts die Überleitung in kommunale Trägerschaft auch betriebswirtschaftlich für die Stadt Bergkamen von Nachteil.

Da das neue Kindergartenjahr in zwei Monaten beginnt, ist eine Übernahme der Trägeranteile in der beantragten Höhe aus Sicht des Jugendamts zwingend geboten.
 

4.      Finanzielle Auswirkungen

Bei der Mittelanmeldung für das Budget 2008 und 2009 wurde davon ausgegangen, dass die beiden konfessionellen Träger entsprechend der Entwicklung auf Landesebene in der Lage sind ihren Trägeranteil vollständig aufzubringen, bei der AWO wurde die freiwillige Übernahme eines Trägeranteils von 4,5 % kalkuliert. Die Übernahme von 4 % Trägeranteil bei der evangelischen und katholischen Kirche und die Übernahme von weiteren 4,5 % Trägeranteilen bei der AWO würde sich bezogen auf ein Kindergartenjahr wie folgt auswirken:

 

Träger

   Gesamt-  

   betriebskosten

Anteil Land

  Trägeranteil

 4% vom

 Trägeranteil

Ev. Kirche

2.468.367

900.954 (36,5%)

296.204 (12%)

98.735 (4,0%)

Kath. Kirche

1.383.636

505.027 (36,5 %)

166.036 (12%)

55.345 (4,0%)

AWO

2.495.971

898.550 (36,0%)

224.637 (9%)

112.319 (4,5%)

 

 

 

Mehrkosten:

266.399

 

Gegenüber der alten vertraglichen Regelung fällt der freiwillig übernommene Trägeranteil für die 12 Tageseinrichtungen der beiden konfessionellen Träger um 159.920 € geringer aus, weil das Land seinen Anteil an den Gesamtbetriebskosten um 6% erhöht hat.

Die durch Übernahme der vorgenannten Trägeranteil entstehende Mehrbelastung in Höhe von 266.399 pro Kindergartenjahr verteilt sich wie folgt:

2008: 111.000 € (5 Monate)
2009: 155.399 € (7 Monate)

Mittel in dieser Größenordnung stehen im Budget des Jugendamts nicht zur Verfügung und müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.

Da auch zwei Monate vor Inkrafttreten des KiBiz noch viele Detailfragen ungeklärt sind, schlägt das Jugendamt vor, die Übernahme der Trägeranteils für die evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen zunächst nur auf das Kindergartenjahr 2008/2009 zu beschränken.

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

      111.000,00

Produkt-/Sachkonto:                   06.36.13.5310

                                             

                                              Trägerkosten für nichtstädtische Tageseinrichtung für Kinder

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:

Folgekosten pro Jahr:                                                                                                                       0,00       

 

Mittelverfügbarkeit:        keine Mittel  

Deckungsvorschlag:

     zurzeit nicht möglich

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

Mitunterzeichnung

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Marquardt