Betreff
1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen
Vorlage
9/1254
Aktenzeichen
37.05.01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bergkamen mit der Festlegung des Schutzzieles:

 

Die erste Einheit soll mit einer Mindeststärke von 9 Funktionsträgern innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen.

 

Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von 7 Funktionsträgern soll innerhalb von weiteren 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung eintreffen.

 

Diese Vorgaben sollen in mindestens 90% der Einsätze eingehalten werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus diesem Plan ergebenden baulichen und technischen Entwicklungen in die weitere Finanzplanung aufzunehmen und die Realisierung zeit- und bedarfsgerecht zu organisieren.

 

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg erneut die  Ausnahmegenehmigung gem. § 13 Absatz 1 Satz 2 FSHG und damit die weitere Befreiung von der Verpflichtung zur Einrichtung einer hauptamtlichen Wache zu beantragen.

 

 

Der Brandschutzbedarfsplan ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung vom 05.06.2003 den aktuellen Brandschutzbedarfsplan beschlossen.

Auf dieser Grundlage erteilte die Bezirksregierung Arnsberg mit Datum 13.08.2003 der Stadt Bergkamen die Ausnahmegenehmigung gem. § 13 Absatz 1 Satz 2 FSHG, auf die Einrichtung einer ständig mit hauptamtlichen Kräften besetzten Feuerwache zu verzichten.

 

Die Genehmigung wurde bis zum 31. Juli 2008 befristet erteilt und die Stadt Bergkamen verpflichtet, den Brandschutzbedarfplan frühzeitig vor Ablauf dieser Zeit zu überarbeiten und an die dann aktuelle Risikobetrachtung anzupassen.

 

Die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Bergkamen wird nunmehr vorgelegt. Ihm liegen die Erhebungsdaten aus dem Zeitraum 01.04. 2003 bis 31.12.2007 zugrunde.

 

Die Ersatzbeschaffungen werden für den zurückliegenden Berichtszeitraum dargestellt und bis zum Jahr 2023 fortgeschrieben (vgl. dort S. 46). Neu hinzugekommen ist die im Oktober 2007 in Betrieb gegangene Handyalarmierung (vgl. dort S. 41).

Ansonsten enthält der Brandschutzbedarfsplan eine umfassende Darstellung der jetzigen Feuerwehrstruktur sowie der zukünftigen Bedarfsplanung, wobei alle wichtigen Bereiche der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen, insbesondere die personelle und sachliche Ausstattung, entsprechend analysiert wurden.

 

Zielsetzung ist die erneute Beantragung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 13 Absatz 1 Satz 2 FSHG und damit weiterhin die Befreiung von der Verpflichtung zur Einrichtung einer hauptamtlichen Wache.

 

Inhalt und Form des Brandschutzbedarfplanes wurden mit der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen, dem Kreisbrandmeister und dem zuständigen Dezernenten für das Feuerwehrwesen bei der Bezirksregierung Arnsberg erörtert.

 

Der zentrale Gesichtspunkt für eine Ausnahmegenehmigung ist das Schutzziel einer freiwilligen Feuerwehr, das jede Kommune entsprechend den jeweiligen Erfordernissen und Gegebenheiten festlegen muss. Das Schutzziel trifft auch eine Aussage über die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr. Bereits im aktuellen Brandschutzbedarfsplan ist ein hoher Standard festgeschrieben, der sich auch in der 1. Fortschreibung wiederfinden soll.

 

Das Schutzziel soll wie folgt definiert sein (vgl. Seite 39):

 

Die erste Einheit soll mit einer Mindeststärke von 9 Funktionsträgern innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen.

 

Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von 7 Funktionsträgern soll innerhalb von weiteren 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung eintreffen.

 

Diese Vorgaben sollen in mindestens 90% der Einsätze eingehalten werden.

 

Das beschriebene Schutzziel wurde aufgrund der in dem o. g. Zeitraum jährlich ausgewerteten Realeinsätze der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen, wie bereits im geltenden Brandschutzbedarfsplan, mit 90% festgeschrieben. In jedem zum zurückliegenden Berichtszeitraum gehörenden Jahr konnte dieser Wert erreicht und sogar überschritten werden.

 

Das Schutzziel entspricht der Leistungsfähigkeit und den Anforderungen, die vergleichbar von Berufsfeuerwehren (nach den Vorgaben der AGBF – Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren -), erwartet werden.

 

Dieses auf sehr hohem Niveau festgelegte Schutzziel zeigt die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen, sodass die Voraussetzung für eine Ausnahmege-nehmigung gem. § 13 FSHG aus Verwaltungssicht weiterhin gegeben ist.

 

Nach der Verabschiedung des Brandschutzbedarfplanes durch den Rat der Stadt Bergkamen ist bei der Bezirksregierung Arnsberg die entsprechende Ausnahmegenehmigung erneut zu beantragen. Sie wird bei positiver Entscheidung voraussichtlich auf 5 weitere Jahre befristet sein.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Lamparski