Betreff
Korruptionsprävention - jährlicher Bericht -
Vorlage
9/1187
Aktenzeichen
lb-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage Drucksache Nr. 9/1187 zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.03.05 wurde die Verwaltung beauftragt, über das Thema Korruptionsprävention jährlich zu berichten. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW enthält zahlreiche Transparenzregelungen sowie Melde- und Anzeigepflichten, die auch den kommunalen Bereich betreffen. Die Meldung von Vergabeausschlüssen und Verfehlungen im Vergaberegister wurde auch für den kommunalen Bereich verbindlich gemacht.

 

Im Jahre 2007 wurde durch weitere Maßnahmen versucht, die Bereitschaft der Beschäftigten zu fördern, sich mit dem Thema „Korruption“ offensiv auseinander zu setzen. Eine der Maßnahmen war eine Beschäftigtenbefragung mit dem Schwerpunkt „Arbeitsbedingungen“. Als weitere Maßnahme sind die strukturierten Mitarbeitergespräche zu werten, die aufgrund der neuen Beurteilungsrichtlinien durchgeführt werden. Ziel sind motivierte, selbstbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit ihren Aufgaben identifizieren können und daher weniger anfällig gegen Korruption sind.

 

Nachfolgend wird über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention berichtet:

 

1.      Anfragen nach § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz („Vergaberegister“)

 

Bei der Informationsstelle des Finanzministeriums NRW wurde das Vergaberegister eingerichtet. Dieses enthält Informationen über Vergabeausschlüsse und Hinweise auf Verfehlungen von Firmen. Die Stadt Bergkamen ist verpflichtet, bei Dienstleistungsaufträgen über 25.000 Euro und bei Bauaufträgen über 50.000 Euro eine Anfrage an das Vergaberegister zu stellen. Im Gegenzug besteht die Verpflichtung, dem Vergaberegister die Daten der Firmen zu melden, die im Sinne des Korruptionsbekämpfungsgesetzes auffällig geworden sind.

 

Im Jahre 2007 wurde das Vergaberegister wie folgt angefragt:

 

Stadtamt

Anzahl der Anfragen

Bürgerbüro (Feuerwehr)

7

Schulverwaltungsamt

4

Bauverwaltungsamt einschl. Stadtbetrieb Entwässerung (zentrale Bauvergabestelle)

22

Planungsamt

1

Baubetriebshof

1

Anfragen insgesamt:

 

Einträge ergaben sich bei den abgefragten Firmen nicht.

35

 

2.      Anzeigen nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz (Vergabeanzeigen und Veräußerungsregister)

 

Gemäß § 16 Abs. 1 müssen die Vergabe von Aufträgen, die einen Wert von 200.000 Euro übersteigen und gem. Abs. 2 die Vermögensveräußerungen über 200.000 Euro der Gemeindeprüfungsanstalt NRW angezeigt werden. Im Jahre 2007 wurden 3 Vergaben über 200.000 Euro angezeigt und 2 Grundstücksveräußerungen. Hier handelte es sich im Einzelnen um folgende Projekte/Objekte:

 

 

Stadtamt

Projekt/Objekt

Vergabeanzeigen im Jahre 2007

StA 61/SEB

Straßen- und Kanalarbeiten Kleiweg im September 2007

StA 61/SEB

Straßen- und Kanalarbeiten Burgstraße im November 2007

StA 61/SEB

Straßen- und Kanalarbeiten Lindenweg im November 2007

Veräußerungsanzeigen im Jahre 2007

 

StA 23

Grundstücksaustauschvertrag unbebaute Grundstücke in Overberge/Weddinghofen

StA 23

Grundstückskaufvertrag Grundstücksflächen für das Nordbergbergcenter II

 

3.      Veröffentlichungspflicht gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz

 

§ 17 sieht eine jährliche Veröffentlichung der beruflichen Daten, Beratungsverträge, Mitgliedschaften in Gremien und Organen sowie Vereinsfunktionen öffentlicher Mandatsträger (Bürgermeister, Ratsmitglieder und sachkundige Bürger) vor.

 

Durch die Offenlegung werden berufliche Betätigung, andere Mandate und Ehrenämter während der Zeit der parlamentarischen Arbeit transparent und somit deren Vereinbarkeit dargestellt. Der Weg der Offenlegung auch der ehrenamtlichen Funktionen kann Aufschluss geben über die den Entscheidungen der Mandatsträger zugrunde liegenden Motivationen.

 

Die Angaben hierzu werden zum 01.03.2008 auf der städtischen Homepage aktualisiert.

 

4.      Anzeigepflicht des Hauptverwaltungsbeamten gem. § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Der Bürgermeister kommt seiner Anzeigepflicht gem. § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz gegenüber dem Rat nach. Außerdem veröffentlicht er seine Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften in Organen, Gremien und Vereinen auf seiner privaten Website.

 

5.      Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW prüft in diesem Frühjahr 2008 neben den Schwerpunktbereichen Finanzen, Personal, Jugend, Soziales, Bauleistungen, Gebäudewirtschaft und Baubetriebshof, in welchem Umfang die allgemeinen Grundsätze der Korruptionsprävention umgesetzt werden und wie das Vergabewesen organisiert wurde. U.a. werden die folgenden Kriterien zum Thema abgefragt:

-          Dienstanweisung Korruptionsprävention

-          Schulungen zum Thema

-          Mitarbeitergespräche

-          Interne Verhaltensregeln für den Verdachtsfall

-          Einbeziehung von Tochterunternehmen und Politik

-          Schwachstellenanalyse

-          Regelungen für Vergünstigungen, Sponsoring, Informationsstelle gem. § 8 KorruptionsbG, Anzeigepflicht für Auftragsvergabe und Vermögensveräußerungen

-          Überwachung der Veröffentlichungspflicht, Nebentätigkeiten

 

Im Ergebnis wird die Korruptionsprävention mit einer Indexzahl für den interkommunalen Vergleich in NRW bewertet. Das Ergebnis wird Mitte des Jahres vorliegen. Bereits jetzt hat sich die Gemeindeprüfungsanstalt in einem Gespräch lobend zur Aufbereitung des Themas „Korruptionsbekämpfung“ bei der Stadt Bergkamen geäußert.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Lambertz-Boden