Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister führt den Stadtverordneten Michael Klostermann gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Oktober 2007 (GV. NRW S. 380), in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Sachdarstellung:
Der Stadtverordnete Hartmut Begander, Jahnstraße 104, 59192 Bergkamen, der am 26.09.2004 in den Rat der Stadt Bergkamen gewählt wurde, ist am 11.01.2008 verstorben. In der Reserveliste der FDP ist als nächster Bewerber
Herr Michael Klostermann,
Binsenheide 9,
59192 Bergkamen,
benannt. Herr Michael Klostermann hat zwischenzeitlich die Annahme seines Mandats erklärt.
Gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV. NRW S. 380), sind Stadtverordnete vom Bürgermeister in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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stellv. Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
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