Betreff
Klärschlammentsorgung des SEB,
2. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 22.06.2006
Vorlage
9/1127
Aktenzeichen
66.44.04 se-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 2. Änderung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

 

Sachdarstellung:

 

I.                    Allgemeines

 

Die Aufbereitung des Klärschlammes aus Kleinkläranlagen ist gem. § 18 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 51 Abs. 3 Landeswassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.

Eine Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wurde am 22.06.2006 durch den Haupt- und Finanzausschuss als Betriebsausschuss beschlossen.

Laut durchgeführter freihändiger Vergabe der Grubenentleerung sowie Anpassung der Personalkosten ergibt sich der unter III. ermittelte Gebührensatz von 67,47 €. Als Kalkulationszeitraum bei der Ermittlung des Gebührensatzes wurde der Zeitraum eines Jahres zugrunde gelegt.

Die Kostenreduzierung in Höhe von 6,18 € ergibt sich im Wesentlichen aus einer Reduzierung der Abfuhrmengen und der damit verbundenen Kostenreduzierung bei der Lippeverbandsumlage.


II.                  Gebührenbedarfsermittlung

1.      Kosten der Grubenentleerung

Zu entsorgen sind ca. 450 m³ Grubeninhalt zu einem
Preis von 9.333,75 € inklusive MwSt. =                  9.333,75 €
Die Kosten ergeben sich aus der Beauftragung
“Entsorgung von Grubeninhalten für das Jahr 2008“.

2.      Personalkosten

Anteilige Personalkosten (10 %) eines Mitarbeiters
des SEB, welcher mit der Organisation der Gruben-
entleerung und der Klärschlammbeseitigung betraut
ist.                                                6.563,00 €

3.      Kosten eines Büroarbeitsplatzes

Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 7/1998 KGST, sind für
einen Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von
10.255,84 € jährlich anzusetzen:

10 % von 10.255,84 €/á                              1.022,58 €

4.      Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene
Leistungen

Lt. Empfehlung des KGST, Nr. B 7/1998 KGST, sind
20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten
und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen
anzusetzen:

20 % von 6.563,00 € =                              1.312,60 €

5.      Entsorgungskosten Lippeverband

Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klär-
schlamm wird durch das Entsorgungsunternehmen
den Kläranlagen des Lippeverbandes zugeführt.
Die Kosten hierfür sind in der Lippeverbandsumlage
enthalten.                                          12.131,00 €


III.                  Gebührenkalkulation

1. Grubenentleerung            9.333,75 €

2. Personalkosten              6.563,00 €

3. Büroarbeitsplatz       1.022,58 €

4. Sachkosten              1.312,60 €

5. Lippeverband                  12.131,00 €

                              30.362,92 €


30.362,92 € : 450 = 67,47 €/m³

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Die Betriebsleitung des SEB:

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Kaufm. Betriebsleiter

 

 

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Selent

Sichtvermerk

 

 

 

 

StA 30