2. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 22.06.2006
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 2. Änderung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Sachdarstellung:
I. Allgemeines
Die Aufbereitung des Klärschlammes aus
Kleinkläranlagen ist gem. § 18 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit §
51 Abs. 3 Landeswassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Eine Neufassung der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen wurde am 22.06.2006 durch den Haupt- und
Finanzausschuss als Betriebsausschuss beschlossen.
Laut durchgeführter freihändiger Vergabe der Grubenentleerung sowie Anpassung der
Personalkosten ergibt sich der unter III. ermittelte Gebührensatz von 67,47 €.
Als Kalkulationszeitraum bei der Ermittlung des Gebührensatzes wurde der
Zeitraum eines Jahres zugrunde gelegt.
Die Kostenreduzierung in Höhe von 6,18 € ergibt sich im Wesentlichen aus einer
Reduzierung der Abfuhrmengen und der damit verbundenen Kostenreduzierung bei
der Lippeverbandsumlage.
II.
Gebührenbedarfsermittlung
1. Kosten
der Grubenentleerung
Zu entsorgen sind ca. 450 m³ Grubeninhalt zu einem
Preis von 9.333,75 € inklusive MwSt. = 9.333,75
€
Die Kosten ergeben sich aus der Beauftragung
“Entsorgung von Grubeninhalten für das Jahr 2008“.
2. Personalkosten
Anteilige Personalkosten (10 %) eines Mitarbeiters
des SEB, welcher mit der Organisation der Gruben-
entleerung und der Klärschlammbeseitigung betraut
ist. 6.563,00
€
3. Kosten
eines Büroarbeitsplatzes
Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 7/1998 KGST, sind für
einen Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von
10.255,84 € jährlich anzusetzen:
10 % von 10.255,84 €/á 1.022,58
€
4. Sachkosten
und von anderen Ämtern bezogene
Leistungen
Lt. Empfehlung des KGST, Nr. B 7/1998 KGST, sind
20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten
und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen
anzusetzen:
20 % von 6.563,00 € = 1.312,60
€
5. Entsorgungskosten
Lippeverband
Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klär-
schlamm wird durch das Entsorgungsunternehmen
den Kläranlagen des Lippeverbandes zugeführt.
Die Kosten hierfür sind in der Lippeverbandsumlage
enthalten. 12.131,00
€
III.
Gebührenkalkulation
1. Grubenentleerung 9.333,75 €
2. Personalkosten 6.563,00 €
3. Büroarbeitsplatz 1.022,58 €
4. Sachkosten 1.312,60 €
5. Lippeverband 12.131,00
€
30.362,92
€
30.362,92 € : 450 = 67,47 €/m³
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Die Betriebsleitung des SEB: Mecklenbrauck Kaufm. Betriebsleiter |
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Sachbearbeiter Selent |
Sichtvermerk StA 30 |
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