Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die erste Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006.
Sachdarstellung:
Der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) hat zum 03. Juli 2006 den operativen Einsatz, bestehend aus Einsammlung und Transport der verschiedenen Abfallfraktionen, übernommen. Nach den über einen Zeitraum von 1,5 Jahren gesammelten Erfahrungswerten besteht Änderungsbedarf in der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 14.12.2006 in den zwei nachfolgend genannten Punkten:
1. Angabe
eines maximalen Behältergewichts
In der Vergangenheit ist es des öfteren vorgekommen, dass bestimmte
Abfallbehälter aufgrund ihres hohen Gewichtes nicht ohne weiteres geleert
werden konnten. Die Behälter (insbesondere 240 l Biobehälter) wiesen dann
Gewichte von über 140 kg pro Behälter auf. Die technische Hubkraft des Ladearm
der Seitenlader-Abfallsammelfahrzeuge des EBB ist auf 130 kg beschränkt.
In der DIN EN 840-1 ist neben der Gefäßgröße in Liter auch das maximal erlaubte
Behältergewicht bestehend aus Behältereigengewicht und nominales Nutzgewicht
festgelegt. Diese betragen:
Behältertyp |
max. Behältergewicht |
MGB 60 l * |
50 kg |
MGB 120 l |
60 kg |
MGB 240 l |
110 kg |
DU 240 l (Papiertonne) ** |
115 kg |
MGB 1.100 l |
510 kg |
* MGB = Müllgroßbehälter / ** DU = Diamond-Umleerbehälter
Der relativ geringe
Gewichtsunterschied beim MGB 60 und 120 l ergibt sich daraus, dass es
sich beim MGB 60 l um ein 120 l
Gefäß handelt, das mit einem Zwischenboden auf die verringerte
Literzahl reduziert wird, so dass
das Behältereigengewicht zu den genannten Werten führt.
Die
vg. DIN EN-Norm kann im Dienstzimmer 13 des EBB im Sozialgebäude des
Baubetriebshofes, Bambergstraße 66,
Bergkamen-Mitte eingesehen und auf elektronischem Wege als PDF-Datei versandt
werden.
2. Beschränkung
der Grünschnittmenge pro Abfuhr
Im Bereich der Grünschnittabfuhr, die der Anschlussberechtigte zweimal im Jahr
in Anspruch nehmen kann, wird seitens des EBB vorgeschlagen, die
Grünschnittmenge, die pro Grünschnittkarte Kosten: (10,- Euro pauschal)
abgefahren wird, auf eine haushaltsübliche Menge von fünf Kubikmeter zu
beschränken.
Nach dem Sturmereignis “Kyrill” waren verstärkt Anfragen feststellbar, wonach
Mengenvolumina bis zu 50 Kubikmeter über eine Grünschnittkarte abgefahren
werden sollten. Des weiteren hat sich bei der Abfuhr im November 2007 gezeigt,
dass die Mengen und daraus resultierend der Logistikaufwand, deutlich gestiegen
sind. Um eine größere Gebührengerechtigkeit gegenüber allen
Anschlussberechtigten bzw. Gebührenzahlern zu erreichen, wird diese
Mengebegrenzung vorgeschlagen.
Die v. g. Änderungsvorschläge sind im Entwurf der ersten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006 enthalten; diese ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Neufassung der Abfallentsorgungssatzung ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Technischer Beigeordneter u. Betriebsleiter |
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Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiter |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |