Betreff
1. Änderungssatzung vom .......... zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006
Vorlage
9/1115
Aktenzeichen
70.09 pol
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die erste Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006.

 

Sachdarstellung:

 

Der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) hat zum 03. Juli 2006 den operativen Einsatz, bestehend aus Einsammlung und Transport der verschiedenen Abfallfraktionen, übernommen. Nach den über einen Zeitraum von 1,5 Jahren gesammelten Erfahrungswerten besteht Änderungsbedarf in der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 14.12.2006 in den zwei nachfolgend genannten Punkten:

 

1.      Angabe eines maximalen Behältergewichts

In der Vergangenheit ist es des öfteren vorgekommen, dass bestimmte Abfallbehälter aufgrund ihres hohen Gewichtes nicht ohne weiteres geleert werden konnten. Die Behälter (insbesondere 240 l Biobehälter) wiesen dann Gewichte von über 140 kg pro Behälter auf. Die technische Hubkraft des Ladearm der Seitenlader-Abfallsammelfahrzeuge des EBB ist auf 130 kg beschränkt.

In der DIN EN 840-1 ist neben der Gefäßgröße in Liter auch das maximal erlaubte Behältergewicht bestehend aus Behältereigengewicht und nominales Nutzgewicht festgelegt. Diese betragen:

Behältertyp

max. Behältergewicht

MGB 60 l *

50 kg

MGB 120 l

60 kg

MGB 240 l

110 kg

DU 240 l (Papiertonne) **

115 kg

MGB 1.100 l

510 kg

* MGB = Müllgroßbehälter / ** DU = Diamond-Umleerbehälter


      Der relativ geringe Gewichtsunterschied beim MGB 60 und 120 l ergibt sich daraus, dass es
      sich beim MGB 60 l um ein 120 l Gefäß handelt, das mit einem Zwischenboden auf die verringerte
      Literzahl reduziert wird, so dass das Behältereigengewicht zu den genannten Werten führt.

Die vg. DIN EN-Norm kann im Dienstzimmer 13 des EBB im Sozialgebäude des Baubetriebshofes,   Bambergstraße 66, Bergkamen-Mitte eingesehen und auf elektronischem Wege als PDF-Datei versandt werden.
     

2.      Beschränkung der Grünschnittmenge pro Abfuhr

Im Bereich der Grünschnittabfuhr, die der Anschlussberechtigte zweimal im Jahr in Anspruch nehmen kann, wird seitens des EBB vorgeschlagen, die Grünschnittmenge, die pro Grünschnittkarte Kosten: (10,- Euro pauschal) abgefahren wird, auf eine haushaltsübliche Menge von fünf Kubikmeter zu beschränken.
Nach dem Sturmereignis “Kyrill” waren verstärkt Anfragen feststellbar, wonach Mengenvolumina bis zu 50 Kubikmeter über eine Grünschnittkarte abgefahren werden sollten. Des weiteren hat sich bei der Abfuhr im November 2007 gezeigt, dass die Mengen und daraus resultierend der Logistikaufwand, deutlich gestiegen sind. Um eine größere Gebührengerechtigkeit gegenüber allen Anschlussberechtigten bzw. Gebührenzahlern zu erreichen, wird diese Mengebegrenzung vorgeschlagen.

Die v. g. Änderungsvorschläge sind im Entwurf der ersten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006 enthalten; diese ist als Anlage 1 beigefügt.

Die Neufassung der Abfallentsorgungssatzung ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Technischer Beigeordneter u. Betriebsleiter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger