Betreff
Abfallbeseitigung,
hier: 13. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
9/1110
Aktenzeichen
22.60.20 gl-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restmüll gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1 beigefügt sind.

Sachdarstellung:

 

 

1.                                Sammel- und Transportleistung des EBB

Seit fast 1 ½ Jahren führt der EBB die Leistungen des Sammelns und Transportierens durch. Nach anfänglichen Schwierigkeiten, die Kostensituation genau zu quantifizieren, kann im Rahmen der Gebührenkalkulation 2008 davon ausgegangen werden, dass im Laufe des Jahres 2008 keine wesentlichen Abweichungen auftreten werden.

Im Vergleich zum Vorjahr werden die Kosten des Sammelns und Transportierens rd. 53.000,00 € höher angenommen. Wesentliche Einflussfaktoren sind hier die extrem gestiegenen Dieselpreise sowie eine Preisanpassung bei den Full-Service-Verträgen (Wartungsvertrag für Fahrzeuge und Reparatur).


2.                                Gebührenfestsetzung des Kreises Unna

Neben den Kosten des Einsammelns und Transportierens stellen die Gebühren, die an den Kreis Unna zu entrichten sind, einen erheblich größeren Anteil an den Gesamtkosten der Abfallbeseitigung dar.

In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2008 folgende Gebührensätze beschlossen:

Restmüll 219,37 €   + 1,32 %
Biomüll 110,77 €  ./. 5,67 %
Grünabfall 53,55 € ./. 4,96 %
Altpapierverwertung 2,85 €   + 72,73 %
Sperrmüll
- je Einwohner 3,10 €    + 44,19 %
- je Tonne 69,20 € ./. 16,40 %

Unter Berücksichtigung von Mengenveränderungen ist davon auszugehen, dass an den Kreis Unna für 2008 rd. 25.000,00 € mehr als 2007 zu zahlen sein werden.


3.                                Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen

3.1                            Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW

Die Betriebsabrechnung 2006 weist für den Bereich der Restmüllentsorgung ein Defizit von 21.972,00 € (Vorjahr: Überschuss 96.221,00 €) und für den Bereich der Biomüllentsorgung ein Defizit von 16.986,00 € (Vorjahr: Überschuss 2.180,00 €) aus.

Die Defizite sind in die Kalkulation 2008 einzustellen.

Dadurch ergeben sich im Vergleich zu 2007 Mehrbelastungen für die Gebührenpflichtigen in Höhe von rd. 137.000,00 €

3.2                            Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.

3.3                            Ergebnis

3.3.1                   Gesamtveränderung 2008

Bedingt durch die o. g. Einflussfaktoren und unter Berücksichtigung von vermehrten sonstigen Entgelten verbleiben im Vergleich zum Vorjahr rd. 163.000,00 € Mehrbelastungen, die sich auf die Gebühren für Restmüll bzw. Biomüll unterschiedlich auswirken.

3.3.2                   Gebühren für die Beseitigung von Biomüll

Die Mengenentwicklung des Jahres 2006 deutet darauf hin, dass in 2008 rd. 2.850 t Biomüll zur Entsorgung anfallen werden.

Bei Zugrundelegung dieser Menge und unter Einbeziehung des Verlustes aus 2006  in Höhe von 16.986,00 € ergibt sich ein Betrag von 1,8216 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 1,82 €/l festgesetzt werden. Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2008 im Vergleich zu 2007 folgende Gebührensätze:

 

2008

2007

Differenz: + 1,68 %

60 l

54,60 €

53,70 €

 

120 l

109,20 €

107,40 €

 

240 l

218,40 €

214,80 €

 

 

3.3.3 Gebühren für die Beseitigung von Restmüll

Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 3,2368 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 3,24 €/l festgesetzt werden.



Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2007 folgende Änderungen:

 

2008

2007

Differenz: + 3,85 %

60 l

97,20 €

93,60 €

 

120 l

194,40 €

187,20 €

 

240 l

388,80 €

374,40 €

 

1,1 cbm 14tägig

1.782,00 €

1.716,00 €

 

1,1 cbm 1 x wöchentl.

3.564,00 €

3.432,00 €

 

1,1 cbm 2 x wöchentl.

7.128,00 €

6.864,00 €

 

 

 

3.4                            Gebührenbedarfsermittlung

3.4.1                      Kosten des Einsammelns und Transportierens

3.4.1.1                Personalkosten

3.4.1.1.1 Personalkosten der Einsatzplanung 54.931,00 €

Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von Restmüll, Biomüll, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von auszutauschenden Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.

3.4.1.1.2     Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung     17.940,00 €

Gemäß KGSt-Bericht 6/2005 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:

-      Sachkostenpauschale     5.400,00 €

Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc.

 
-      Allgemeine informationstechnische Unterstützung     10.200,00 €

Hiermit werden abgedeckt Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc.

 

3.4.1.1.3     Personalkosten Fahrer/Lader     301.686,00 €

Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf 8 Personen, die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten Arbeitsstunden.


 

3.4.1.1.4     Kosten des Arbeitsplatzes     30.169,00 €

Laut KGSt-Bericht 6/2005 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.

3.4.1.1.5     Vertretung Urlaub/Krankheit     18.000,00 €

Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem neuen Personaleinsatzplan rd. 15.810 Personalstunden benötigt, die nicht mit den 8 Personen im EBB abgedeckt werden können. Es wird davon ausgegangen, dass 500 Personalstunden zu einem Verrechnungssatz von 36,00 €/Std. vom Baubetriebshof eingekauft werden müssen.

3.4.1.2     Kalkulatorische Abschreibungen

 

                   Als Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.

3.4.1.2.1     Fahrzeuge     164.276,00 €

3.4.1.2.2     Halle     1.722,00 €

Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

3.4.1.2.3     EDV-Programm     6.729,00 €

Für die Planung und Überwachung des optimalen Personal- und Fahrzeugeinsatzes wird ein spezielles EDV-Programm eingesetzt.

3.4.1.2.4/

3.4.1.2.5     Abfallgefäße     33.307,00 €

Der von REMONDIS übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum vom 8 Jahren abgeschrieben. Der Nachkauf wird mit einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren berücksichtigt.

3.4.1.3     Kalkulatorische Zinsen     79.000,00 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 % für die Wirtschaftsgüter wie unter 3.4.1.2.

3.4.1.4     Unterhaltung der Fahrzeuge     261.629,00 €

In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung und Kraftstoffverbrauch sowie für Full-Service-Verträge. Die Verteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.


 

3.4.1.5     Leitungskosten EBB     106.216,00 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.

Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

3.4.2                      Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung

3.4.2.1     Kosten der Verbrennung, Deponierung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna

Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen angehoben.

                   Es wird davon ausgegangen, dass für 2008 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:

a)      Restmüll

-      aus Restmüllgefäßen

Aufgrund der Sammelergebnisse der ersten 10 Monate des Jahres 2007 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2008 rd. 8.500 t über Restmüllgefäße zu entsorgen sind.

                  
-      Sperrmüll

Gemäß der neuen Gebührensatzung des Kreises Unna werden Sperrmüllmengen, die über die Wertstoffhöfe einer Entsorgung zugeführt werden, zum Restmülltarif abgerechnet.


Die ersten drei Quartale des Jahres 2007 lassen darauf schließen, dass über den Wertstoffhof 600 t Sperrmüll zu entsorgen sein werden.

 

                   -     Wilder Müll

Es wird von einer Tonnage von 350 t wildem Müll ausgegangen.

 


 

                   b)      Sperrmüll

Neben einer Grundgebühr von 3,10 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 69,20 € zu zahlen.

Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden.

Für 2008 wird von einer Menge von 1.900 t ausgegangen.

                   c)      Biomüll

Aufgrund der Sammelergebnisse der ersten 10 Monate des Jahres 2007 kann für 2008 von einer Sammelmenge von 2.850 t ausgegangen werden.

                   d)     Grünschnitt

Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden 1.400 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 70 t zugrunde gelegt.

Kosten des Wertstoffhofes

An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.

Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:

a) Grünschnitt

1.400 t

à

58,49 €/t

b) Holz

500 t

à

87,70 €/t

c) Bauschutt

1.200 t

à

18,59 €/t

d) Sperrmüll (Hausmüll)

600 t

à

75,47 €/t

e) Elektronikschrott als Selbstverwertung

150 t

à

135,66 €/t

f)  Styropor/Eisen

pauschal

 

2.270,00 €

                  

3.4.2.2     Betreiberkosten Wertstoffhof     84.156,00 €

Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen.

3.4.2.3     Kalkulatorische Abschreibungen Wertstoffhof     4.577,00 €

Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

3.4.2.4     Kalkulatorische Zinsen Wertstoffhof     2.629,00 €

Die kalkulatorischen Zinsen ermitteln sich anhand der Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen. Als Zinssatz werden 6,5 % zugrunde gelegt.

3.4.2.5     Entsorgung Sondermüll     10.000,00 €

Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.

3.4.2.6     Containergestellung     20.000,00 €

Der Müll von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen Presscontainer zu entsorgen.

3.4.2.7     Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe     5.000,00 €

Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der o. g. Betrag benötigt.

3.4.2.8     Kosten für Gebührenmarken     1.000,00 €

Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.

3.4.2.9     Erstellung und Fortführung der Abfallfibel sowie deren Verteilung     10.258,00 €

Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallfibeln an jeden Haushalt verteilt.

3.4.2.10     Leistungen des Baubetriebshofes     58.200,00 €

Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant ist eine Inanspruchnahme von 1.200 Personalstunden zuzüglich Fahrzeugeinsatz.

3.4.2.11     Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal -      139.650,00 €

Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des Umweltamtes.

3.4.2.12     Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich -     23.427,00 €

Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.

Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.


 

3.4.3                      Zu erwartende Erlöse

3.4.3.1                   Erlöse Papierverwertung                   158.964,00 €

                   Der Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge eine Vergütung von 52,55 € je Tonne. Als Sammelmenge werden 3.650 t zugrunde gelegt.

3.4.3.2     Beteiligung DSD an Papiersammlung     85.889,00 €

Im Rahmen der Papiersammlung werden sowohl Druckerzeugnisse als auch Verpackungsmaterialien über die Papiertonne gesammelt. Für die Verkaufsverpackungen erfolgt eine Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems. An den Kosten beteiligt sich die DSD AG mit 1,65 € je Einwohner und Jahr.

3.4.3.3     Erlöse Sperrmüllkarten     75.000,00 €

3.4.3.4     Erlöse Grünschnittkarten     2.500,00 €

3.4.3.5     Erlöse Wertstoffhof     130.000,00 €

3.4.3.6     Mieteinnahmen Wertstoffhof     13.616,00 €

3.4.3.7     Erlöse Restmüllsäcke     2.500,00 €

3.4.3.8     Erlöse Elektronikschrott     5.239,00 €

3.4.3.9     Erlöse Behältertausch  

Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird ab 2008 eine Tauschgebühr erhoben.

3.4.4     Durch Abfallbeseitigungsgebühren zu deckende Kosten

                   Nach der Umlage der Kosten für die Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restmüll ergeben sich Gesamtkosten für die Beseitigung von

-      Restmüll     3.421.214,00 €
-     Biomüll     515.841,00 €

3.4.5     Defizite Abfallgebühren 2006

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Defizite des Jahres 2006 voll als Gebühren erhöhend in die Kalkulation einbezogen.

3.4.6     Ermittlung des Gebührensatzes

Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.



 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger