Betreff
Kampagne "Kommunales Wahlrecht für Migranten/innen"
Vorlage
9/1094
Aktenzeichen
mö-cl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen zur Kampagne Kommunales Wahlrecht für Migranten “Hier, wo ich lebe will ich wählen” zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen in Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) führt derzeit in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund NRW sowie den paritätischen Wohlfahrtsverbänden eine Kampagne zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Migranten/innen ohne bürgerliche Ehrenrechte.

 

Trotz der Absicht, sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen, wollen viele Migranten/innen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Dies umfasst alle nicht eingebürgerten Migranten/innen und Nicht-EU-Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben, aber aufgrund ihrer Herkunft kein kommunales Wahlrecht genießen.

 

Die Initiative fordert eine Änderung des Grundgesetzes, um die Voraussetzungen für ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländer zu schaffen, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der BRD aufhalten. Hierdurch wird die Integration dieses Personenkreises auf der Ebene politischer Partizipation erhofft.

 

Ein entsprechender Antrag der Fraktion des Landtags NRW Die Grünen wurde am 24.10.2007 durch die Fraktionen CDU und FDP entgegen den Stimmen der Fraktionen Die Grünen und SPD abgelehnt.

 

Zu bedenken ist hier die bereits im Aufenthaltsgesetz erfolgte Unterscheidung zwischen

 

·         asylbegehrenden Ausländern, deren Aufenthalt zur Durchführung eines Asylverfahrens gestattet ist, die aber aufgrund einer Zuweisungsentscheidung an eine bestimmte Stadt keine freie Wahl ihres Aufenthaltsort haben,

·         Ausländern, die grundsätzlich zur Ausreise verpflichtet sind und deren Aufenthalt lediglich geduldet ist, wobei im Regelfall auch hier eine Wohnsitznahmeverpflichtung durch die zuständige Ausländerbehörde auferlegt wird,

·         Ausländern, deren Aufenthalt zunächst befristet erlaubt ist und

·         Ausländern, die eine unbefristete Niederlassungserlaubnis besitzen.

 

Während die ersten beiden Personengruppen auch teilweise über Jahre Teil der kommunalen Gemeinschaft sind - wobei unklar ist, ob eine mittel- bzw. längerfristige Bindung an den tatsächlichen Aufenthaltsort besteht - ist auch nach dem Willen des Gesetzgebers eine Integration erst nach Erteilung eines Aufenthaltstitels entsprechend der dritten und vierten Gruppen gewollt (vgl. hierzu auch die aktuellen Regelungen des “Bleiberechtsbeschlusses” der ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder). Dies dokumentiert auch der Mitte des Jahres 2007 eingefügte § 104a Aufenthaltsgesetz. Hiernach kann ein Aufenthaltstitel frühestens nach vier Jahren eines legalen Aufenthalts in der BRD erteilt werden.

 

Ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländer sollte somit an den erteilten Aufenthaltstitel gebunden sein, da Migranten/innen erst dann Freizügigkeit nach ihrem eigenen Willen genießen.

 

Als Anlage zu dieser Sachdarstellung sind das Informationsblatt der LAGA NRW (Anlage 1), ein Plan für im Rahmen der Kampagne stattfindende Aktionen (Anlage 2) sowie ein Vordruck “Unterschriftenliste” (Anlage 3) beigefügt. Weitere Informationen können im Internet unter www.wahlrecht-fuer-migranten.de eingesehen werden

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Vögeding

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann