Betreff
Sachstandsbericht Offene Ganztagsschule
hier: Anmeldezahlen im Schuljahr 2007/2008 und Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Vorlage
9/1085
Aktenzeichen
kry-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der Offenen Ganztagsschule befasst und die Einführung von der ersten Beschlussfassung bis zum laufenden Betrieb regelmäßig begleitet.

Die letzte Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 28.11.06 - Drucksache Nr. 9/0789 - erstellt worden.

 

Die Offene Ganztagsschule ist an 7 von 9 Bergkamener Grundschulen und zusätzlich an der A.-Schweitzer-Förderschule eingerichtet.

 

Die ersten drei Offenen Ganztagsschulen sind bereits zum Schuljahr 2004/05 eingerichtet worden. Es handelte sich damals um die Pfalzschule in Bergkamen-Weddinghofen, die Jahnschule in Bergkamen-Oberaden und die A.-Schweitzer-Förderschule ebenfalls in Bergkamen-Oberaden. Die Arbeit an den Schulen mit den Schülerinnen und Schülern ist in der Zwischenzeit fester Bestandteil des Schullebens geworden.

 

Bis heute sind bis auf die Alisoschule in Bergkamen-Oberaden und die Schillerschule in Bergkamen-Mitte, an denen keine entsprechende Elternnachfrage bestand, alle Schulen mit Primarstufe in Offene Ganztagsschulen umgewandelt worden.

 

In Abstimmung mit dem Schulleiter der Alisoschule, Herrn Vogel, und dem Jugendamt der Stadt Bergkamen wird zurzeit geprüft, ob an der Alisoschule doch noch eine Offene Ganztagsschule eingerichtet werden kann. Hintergrund ist, dass der Hort im Städt. Kindergarten "Tausendfüßler" wahrscheinlich ab Beginn des Schuljahres 2008/09 vom Land nicht mehr gefördert werden wird. Wenn dies der Fall sein sollte, ist es denkbar, dass die Kinder zukünftig in einer Offenen Ganztagsschule betreut werden. Bundesmittel für die bauliche Erweiterung der Schule wird es dann nicht mehr geben. Dies ist aber auch nicht erforderlich, da die notwendige Infrastruktur in den Räumen des Kindergartens vorhanden ist. Die Schülerinnen und Schüler würden dann zur Offenen Ganztagsschule in den Kindergarten gehen. Dies ist kein Unterschied zu dem bisherigen Ablauf, denn auch heute gehen die Kinder, die den Hort besuchen, in den Kindergarten. Dort werden sie auch weiterhin die Möglichkeit haben, eine warme Mittagsmahlzeit einzunehmen, die Hausaufgaben unter fachlicher Anleitung zu machen usw. Die Schule müsste lediglich die entsprechenden Lehrkräfte, die in allen Offenen Ganztagsschulen eingesetzt werden, auch im Kindergarten einsetzten.

Landesmittel aus dem Budget der Offenen Ganztagsschule sind dann entsprechend zu beantragen, nachdem die Schule die erforderlichen Voraussetzungen, wie z.B. die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes, erfüllt hat.

Vorgesehen ist, dass das Jugendamt der Stadt Bergkamen Träger der Offenen Ganztagsschule wird. Dies macht Sinn, denn bei dem Kindergarten „Tausendfüßler“ handelt es sich um einen städtischen Kindergarten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldezahlen

 

Die Anmeldezahlen an den Offenen Ganztagsschulen stellen sich zurzeit wie folgt dar:

 

Schule                                             Schuljahr 2007/08

                                                        (Stichtag: 08.10.07)

Pestalozzischule                            28  (1)

G.-Hauptmann-Schule                    26  (5)

Jahnschule                                      33                   

Preinschule                                      14 (2)

Frh.-v.-Ketteler-Schule                    26

Pfalzschule                                      42

Overberger Schule                         21

A.-Schweitzer-Schule                     21  (21)

insgesamt:                                      211                 

 

In Klammern ist die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf angegeben.

 

Für alle Schulen wurden fristgerecht die Fördermittel für den laufenden Betrieb beim Land NRW beantragt. Fristgerecht heißt, dass bereits im April der erste Antrag gestellt worden ist. Für die endgültige Fördersumme wird die am ersten Schultag nach den Herbstferien, also

dem 08.10.07, tatsächliche Anmeldezahl an Schülerinnen und Schülern zugrundegelegt. Es ist entsprechend rechtzeitig ein ergänzender Antrag auf Auszahlung der Fördermittel gestellt worden, weil sich bis zu dem genannten Stichtag noch 24 Eltern dazu entschieden haben, ihr Kind an einer Offenen Ganztagsschule in Bergkamen anzumelden.

 

Festzustellen ist mit den vorgenanten Anmeldezahlen, dass Bergkamen damit noch unter dem "Soll" liegt. Diese Zahl ergibt sich nicht aus den zur Verfügung gestellten Landesmitteln, die nach der tatsächlich vorhandenen Schülerzahl bewilligt werden. Grundlage ist vielmehr, dass pro Gruppe eine Zahl von 25 Kindern benötigt wird, um den Nachweis für die investiven Mittel zu erbringen. Die Mittel werden grundsätzlich vom Bund aus der Initiative Zukunft, Bildung und Betreuung (IZBB) zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Gegenüberstellung zeigt, wie viele Schülerinnen und Schüler für den Nachweis benötigt werden bzw. in Bergkamen noch fehlen:

 

 

Schule                                         IST                        SOLL

                                             Schuljahr 2007/08

 

Pestalozzischule                         28                        25

G.-Hauptmann-Schule                 26                        25                   

Jahnschule                                   33                        50

Preinschule                                  14                        25

Frh.-v.-Ketteler-Schule                 26                        25

Pfalzschule                                   42                        50

Overberger Schule                       21                        25                   

A.-Schweitzer-Schule                   21                        24

insgesamt:                                   211                                                         249

 

Damit sind 84,74 % der Plätze an den Offenen Ganztagsschulen besetzt.

 

In den zuerst errichteten Schulen, der Jahnschule und der Pfalzschule, ist entsprechend den ersten Umfragen davon ausgegangen worden, dass jeweils zwei Gruppen eingerichtet werden könnten. An der Pfalzschule ist dies auch eingetreten, denn im Schuljahr 2005/06 waren es 55 Kinder. Diese Zahl ist aber im Laufe der Zeit etwas zurückgegangen.

 

An der A.-Schweitzer-Schule muss entsprechend den Richtlinien für die Offene Ganztagsschulen eine Gruppe nicht aus 25 Schülerinnen und Schülern, sondern nur aus 12 Schülerinnen und Schülern bestehen. Das Land gewährt für diese Kinder, die alle einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, einen höheren Zuschuss. Gezahlt werden pro Jahr und Kind nicht 820,-- EUR, sondern 1.230,-- EUR. Dies gilt im Übrigen auch für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf an den Grundschulen.

 

In Absprache mit den Trägern der Offenen Ganztagsschule wird zurzeit eine Umfrage bei den Eltern vorbereitet, die ihr Kind nicht an der Offenen Ganztagsschule angemeldet haben. Ziel soll es sein, Gründe zu erfragen und soweit möglich das Angebot der Offenen Ganztagsschulen zu verbessern. Dies kann dann eventuell wieder zu einem Ansteigen der Schülerzahlen an den Offenen Ganztagsschulen führen.

 

 

Bauliche Ausstattung der Schulen

 

Die bauliche Ausstattung der Schulen kann im weitesten als abgeschlossen betrachtet werden. Zumindest sind alle erforderlichen Räume entsprechend den mit den jeweiligen Schulleitungen und den Leiterinnen der Offenen Ganztagsschulen getroffenen Absprachen auch hergerichtet worden.

Es bleiben nur noch kleinere Restarbeiten auszuführen wie z.B. an der A.-Schweitzer-Schule die Errichtung eines Vordaches über dem Außeneingang zu dem zweiten Gruppenraum.

Die Außenanlagen sind ebenfalls weitestgehend hergestellt worden. So ist beispielsweise an der Frh.-v.-Ketteler-Schule eine fast 12 m lange Boulderwand errichtet worden oder das Außengelände der Offenen Ganztagsschule an der A.-Schweitzer-Schule um weitere 5 Spielgeräte aufgerüstet worden. Wichtig bei der Auswahl der Geräte ist immer gewesen, dass die Entscheidung von der Schule selbst gekommen ist und die Nutzung nicht nur für die Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztagsschule möglich ist. Vielmehr sollen in den Pausen oder teilweise auch am Nachmittag andere Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder aus dem Wohnumfeld die Anlagen mitbenutzen können.

An der Overberger Grundschule stehen die entsprechenden Beschaffungen noch aus. Ein Teil der Fläche auf dem Schulgelände, das entsprechend hergerichtet werden soll, wird zurzeit von Baufirmen genutzt, die im Bereich der Kamer Heide die Kanalisation neu verlegen. Es macht keinen Sinn, hier jetzt schon Investitionen zu tätigen, solange die Flächen nicht entsprechend wiederhergestellt sind bzw. die Baufirmen die Flächen für eine zukünftige Nutzung aufbereitet haben.

 

 

Kooperationspartner

 

An den Trägern der Offene Ganztagsschulen hat es in dem zurückliegenden Jahr keine Änderungen gegeben. Die seinerzeit in Absprache mit den Schulleitungen ausgewählten Träger der Maßnahmen sind auch weiterhin an den Schulen tätig. An der Frh.-v.-Ketteler-Schule und der Pfalzschule in Bergkamen-Weddinghofen sind dies jeweils die Evangelische Kirche und an den anderen Schulen die AWO.

Personell hat es den einen oder anderen Wechsel in der Leitung der Offenen Ganztagsschule gegeben. Dies findet aber immer in ausschließlicher Abstimmung zwischen der Schulleitung und dem Träger statt. Der Schulträger ist bei diesen Entscheidungen nur informell beteiligt.

 

Lediglich einige Fortbildungen für das Personal in den Offen Ganztagsschulen werden vom Schulträger organisiert. Grund ist, dass hierfür gesonderte Mittel beim Land beantragt werden können und auch beantragt werden. Im letzten Schuljahr haben im Einzelnen folgende Schulungen stattgefunden:

 

-        Erste-Hilfe-Training am 25.11.2006

-        Interkulturelles Antigewalt- und Antirassismustraining am 02.12.2006

-        Deeskalationstraining am 09.12.2006

-        Konfliktregulierung und Deeskalation im Elterngespräch am 16.12.2006

 

 

Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit"

 

Die wesentlichen Fakten – wie auch die detaillierten Anspruchsvoraussetzungen - sind in der Vorlage zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Teilnahme am Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit" - Drucksache Nr. 9/1046 - vorgestellt worden.

 

Wie in der Begründung ausgeführt, musste der Antrag bis zum 30.09.07 bei der Bezirksregierung in Arnsberg vorliegen. Abgeschickt worden ist der Antrag am 21.09.07. Seinerzeit lagen 209 Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern in der Offenen Ganztagsschule vor. Da die Erziehungsberechtigten zur Ermittlung des Elternbeitrages für die Offene Ganztagsschule ihre Einkommensverhältnisse offen legen müssen, konnte aus diesen Daten ersehen werden, dass 71 Erziehungsberechtigte zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten gehören. Entsprechend ist der Antrag gestellt worden.

 

Nach einer Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes vom 23.10.07 hat das Land aufgrund der Vielzahl der eingereichten Anträge zwischenzeitlich erklärt, dass der ursprünglich vorgesehene Ansatz von 10,0 Mio. EUR auf 13,45 Mio. EUR erhöht worden ist.

 

Der Bewilligungsbescheid über 14.200,-- EUR ist am 29.10.07 durch einen Vertreter des Regierungspräsidenten persönlich überbracht worden. Damit ist dem Antrag in voller Höhe statt gegeben worden. Der Zuschuss ist für 71 Schülerinnen und Schüler in einer Höhe von jeweils 200,-- EUR für das laufende Schuljahr berechnet worden.

 

Für die Offenen Ganztagsschulen in Bergkamen ist davon auszugehen, dass die Bewilligung zwei positive Effekte haben wird. Zum einen wird die Anzahl der Anmeldungen zur Offenen Ganztagsschule steigen. Eltern können zum anderen von Schulleitungen gezielt angesprochen werden, wenn bekannt ist, dass eine Anmeldung bisher aus Kostengründen nicht erfolgt ist. Das Angebot der Offenen Ganztagsschule kommt dann noch mehr Schülerinnen und Schülern zugute, die bisher im Elternhaus nicht optimal gefördert werden bzw. gefördert werden können.

 

In Bergkamen bekommen die Träger jeweils zum Monatsanfang den gesamten Essenbeitrag für die angemeldeten Kinder ausgezahlt. So wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler in den Genuss der warmen Mahlzeit kommen. Außerdem müssen sich die Träger nicht um den Mitteleinzug kümmern und können sich auf die eigentliche pädagogische Arbeit in der Gruppe kümmern.

Die Mittel für das Mittagessen in Höhe von bisher immer 50,-- EUR  werden vom Schulträger zusammen mit den Beiträgen für die Offenen Ganztagsschulen eingezogen. Es ist bekannt, dass ein Teil der Eltern die Mittel für die Mittagsmahlzeiten nicht bezahlt. Selbstverständlich wird auf dem üblichen Weg versucht, die Mittel beizutreiben. Bei einem gewissen Anteil der Erziehungsberechtigten ist dies erfolglos, weil z.B. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder Sozialhilfe in letzter Konsequenz nicht gepfändet werden können. Da die Kinder nicht zwangsweise aus den Offenen Ganztagsschulen ausgeschlossen worden sind, übernimmt die Stadt Bergkamen zunächst einmal die Kosten. Gerade für diese Kinder ist es wichtig, in der Offenen Ganztagsschule zu verbleiben und dort entsprechend gefördert zu werden.

 

Wenn die Eltern zukünftig statt 50,-- EUR je Monat nur noch 20,-- EUR zahlen müssen, kann vermutet werden, dass die Anzahl der Eltern, die auch wirklich bezahlen, größer wird. Hinzu kommt, dass auch bei den Eltern, die weiterhin nicht bezahlen, zumindest 20,-- EUR vom Land bezahlt werden.

Auch wenn die Stadt bei den 71 zu dem Landesprogramm angemeldeten Kindern zukünftig automatisch 10,-- EUR pro Monat bezahlen muss, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Etat der Stadt mehr belastet wird, als bisher.

 

Zurzeit ist festzustellen, dass etwa für 40 Kinder das Geld für das Mittagessen von den Erziehungsberechtigten nicht an die Stadt erstattet wird. Diese Zahl ist natürlich nicht konstant, da einige Eltern immer mal wieder einen Teilbetrag bezahlen.

Es wird natürlich immer versucht, die Gelder von den Erziehungsberechtigten einzufordern.

 

 

Qualitätsangebote

 

Die Organisation der Qualitätsangebote erfolgt nach wie vor nicht über die Träger der offenen Ganztagsschulen, sondern über die Vereine vor Ort und die verschiedenen Bereiche des Kulturreferates bzw. des Jugendamtes wie z.B. die Jugendkunstschule, das Museum, die Stadtbibliothek oder die Musikschule.

Die konkrete Auswahl trifft die Schule in direkter Absprache mit den Anbietenden. Als Anlage 1 ist eine Übersicht beigefügt, aus der hervorgeht, für welche einzelnen Qualitätsangebote sich die Schulen im laufenden 1. Halbjahr des Schuljahres 2007/08 entschieden haben.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray