hier: Anmeldezahlen im Schuljahr 2007/2008 und Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Ausgangslage
Der Ausschuss für
Schule, Sport und Weiterbildung hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach
mit der Offenen Ganztagsschule befasst und die Einführung von der ersten
Beschlussfassung bis zum laufenden Betrieb regelmäßig begleitet.
Die letzte Vorlage
ist für die Sitzung des Ausschusses am 28.11.06 - Drucksache Nr. 9/0789 -
erstellt worden.
Die Offene
Ganztagsschule ist an 7 von 9 Bergkamener Grundschulen und zusätzlich an der
A.-Schweitzer-Förderschule eingerichtet.
Die ersten drei
Offenen Ganztagsschulen sind bereits zum Schuljahr 2004/05 eingerichtet worden.
Es handelte sich damals um die Pfalzschule in Bergkamen-Weddinghofen, die
Jahnschule in Bergkamen-Oberaden und die A.-Schweitzer-Förderschule ebenfalls
in Bergkamen-Oberaden. Die Arbeit an den Schulen mit den Schülerinnen und
Schülern ist in der Zwischenzeit fester Bestandteil des Schullebens geworden.
Bis heute sind bis
auf die Alisoschule in Bergkamen-Oberaden und die Schillerschule in
Bergkamen-Mitte, an denen keine entsprechende Elternnachfrage bestand, alle
Schulen mit Primarstufe in Offene Ganztagsschulen umgewandelt worden.
In Abstimmung mit
dem Schulleiter der Alisoschule, Herrn Vogel, und dem Jugendamt der Stadt
Bergkamen wird zurzeit geprüft, ob an der Alisoschule doch noch eine Offene
Ganztagsschule eingerichtet werden kann. Hintergrund ist, dass der Hort im
Städt. Kindergarten "Tausendfüßler" wahrscheinlich ab Beginn des
Schuljahres 2008/09 vom Land nicht mehr gefördert werden wird. Wenn dies der
Fall sein sollte, ist es denkbar, dass die Kinder zukünftig in einer Offenen
Ganztagsschule betreut werden. Bundesmittel für die bauliche Erweiterung der
Schule wird es dann nicht mehr geben. Dies ist aber auch nicht erforderlich, da
die notwendige Infrastruktur in den Räumen des Kindergartens vorhanden ist. Die
Schülerinnen und Schüler würden dann zur Offenen Ganztagsschule in den
Kindergarten gehen. Dies ist kein Unterschied zu dem bisherigen Ablauf, denn
auch heute gehen die Kinder, die den Hort besuchen, in den Kindergarten. Dort
werden sie auch weiterhin die Möglichkeit haben, eine warme Mittagsmahlzeit
einzunehmen, die Hausaufgaben unter fachlicher Anleitung zu machen usw. Die
Schule müsste lediglich die entsprechenden Lehrkräfte, die in allen Offenen
Ganztagsschulen eingesetzt werden, auch im Kindergarten einsetzten.
Landesmittel aus dem
Budget der Offenen Ganztagsschule sind dann entsprechend zu beantragen, nachdem
die Schule die erforderlichen Voraussetzungen, wie z.B. die Erstellung eines
pädagogischen Konzeptes, erfüllt hat.
Vorgesehen ist, dass
das Jugendamt der Stadt Bergkamen Träger der Offenen Ganztagsschule wird. Dies
macht Sinn, denn bei dem Kindergarten „Tausendfüßler“ handelt es sich um einen
städtischen Kindergarten.
Anmeldezahlen
Die Anmeldezahlen an
den Offenen Ganztagsschulen stellen sich zurzeit wie folgt dar:
Schule Schuljahr 2007/08
(Stichtag:
08.10.07)
Pestalozzischule 28 (1)
G.-Hauptmann-Schule 26 (5)
Jahnschule 33
Preinschule 14 (2)
Frh.-v.-Ketteler-Schule 26
Pfalzschule 42
Overberger
Schule 21
A.-Schweitzer-Schule 21 (21)
insgesamt: 211
In Klammern ist die
Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf angegeben.
Für alle Schulen
wurden fristgerecht die Fördermittel für den laufenden Betrieb beim Land NRW
beantragt. Fristgerecht heißt, dass bereits im April der erste Antrag gestellt
worden ist. Für die endgültige Fördersumme wird die am ersten Schultag nach den
Herbstferien, also
dem 08.10.07,
tatsächliche Anmeldezahl an Schülerinnen und Schülern zugrundegelegt. Es ist
entsprechend rechtzeitig ein ergänzender Antrag auf Auszahlung der Fördermittel
gestellt worden, weil sich bis zu dem genannten Stichtag noch 24 Eltern dazu
entschieden haben, ihr Kind an einer Offenen Ganztagsschule in Bergkamen
anzumelden.
Festzustellen ist
mit den vorgenanten Anmeldezahlen, dass Bergkamen damit noch unter dem
"Soll" liegt. Diese Zahl ergibt sich nicht aus den zur Verfügung
gestellten Landesmitteln, die nach der tatsächlich vorhandenen Schülerzahl
bewilligt werden. Grundlage ist vielmehr, dass pro Gruppe eine Zahl von 25
Kindern benötigt wird, um den Nachweis für die investiven Mittel zu erbringen.
Die Mittel werden grundsätzlich vom Bund aus der Initiative Zukunft, Bildung
und Betreuung (IZBB) zur Verfügung gestellt.
Eine
Gegenüberstellung zeigt, wie viele Schülerinnen und Schüler für den Nachweis
benötigt werden bzw. in Bergkamen noch fehlen:
Schule IST SOLL
Schuljahr 2007/08
Pestalozzischule 28 25
G.-Hauptmann-Schule 26 25
Jahnschule 33 50
Preinschule 14 25
Frh.-v.-Ketteler-Schule 26 25
Pfalzschule 42 50
Overberger
Schule 21 25
A.-Schweitzer-Schule 21 24
insgesamt: 211 249
Damit sind 84,74 %
der Plätze an den Offenen Ganztagsschulen besetzt.
In den zuerst
errichteten Schulen, der Jahnschule und der Pfalzschule, ist entsprechend den
ersten Umfragen davon ausgegangen worden, dass jeweils zwei Gruppen
eingerichtet werden könnten. An der Pfalzschule ist dies auch eingetreten, denn
im Schuljahr 2005/06 waren es 55 Kinder. Diese Zahl ist aber im Laufe der Zeit
etwas zurückgegangen.
An der
A.-Schweitzer-Schule muss entsprechend den Richtlinien für die Offene
Ganztagsschulen eine Gruppe nicht aus 25 Schülerinnen und Schülern, sondern nur
aus 12 Schülerinnen und Schülern bestehen. Das Land gewährt für diese Kinder,
die alle einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, einen höheren Zuschuss.
Gezahlt werden pro Jahr und Kind nicht 820,-- EUR, sondern 1.230,-- EUR. Dies
gilt im Übrigen auch für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf an den
Grundschulen.
In Absprache mit den
Trägern der Offenen Ganztagsschule wird zurzeit eine Umfrage bei den Eltern
vorbereitet, die ihr Kind nicht an der Offenen Ganztagsschule angemeldet haben.
Ziel soll es sein, Gründe zu erfragen und soweit möglich das Angebot der
Offenen Ganztagsschulen zu verbessern. Dies kann dann eventuell wieder zu einem
Ansteigen der Schülerzahlen an den Offenen Ganztagsschulen führen.
Bauliche Ausstattung
der Schulen
Die bauliche
Ausstattung der Schulen kann im weitesten als abgeschlossen betrachtet werden.
Zumindest sind alle erforderlichen Räume entsprechend den mit den jeweiligen
Schulleitungen und den Leiterinnen der Offenen Ganztagsschulen getroffenen
Absprachen auch hergerichtet worden.
Es bleiben nur noch
kleinere Restarbeiten auszuführen wie z.B. an der A.-Schweitzer-Schule die
Errichtung eines Vordaches über dem Außeneingang zu dem zweiten Gruppenraum.
Die Außenanlagen
sind ebenfalls weitestgehend hergestellt worden. So ist beispielsweise an der
Frh.-v.-Ketteler-Schule eine fast 12 m lange Boulderwand errichtet worden oder
das Außengelände der Offenen Ganztagsschule an der A.-Schweitzer-Schule um
weitere 5 Spielgeräte aufgerüstet worden. Wichtig bei der Auswahl der Geräte
ist immer gewesen, dass die Entscheidung von der Schule selbst gekommen ist und
die Nutzung nicht nur für die Schülerinnen und Schüler der Offenen
Ganztagsschule möglich ist. Vielmehr sollen in den Pausen oder teilweise auch
am Nachmittag andere Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder aus dem Wohnumfeld
die Anlagen mitbenutzen können.
An der Overberger
Grundschule stehen die entsprechenden Beschaffungen noch aus. Ein Teil der
Fläche auf dem Schulgelände, das entsprechend hergerichtet werden soll, wird zurzeit
von Baufirmen genutzt, die im Bereich der Kamer Heide die Kanalisation neu
verlegen. Es macht keinen Sinn, hier jetzt schon Investitionen zu tätigen,
solange die Flächen nicht entsprechend wiederhergestellt sind bzw. die
Baufirmen die Flächen für eine zukünftige Nutzung aufbereitet haben.
Kooperationspartner
An den Trägern der
Offene Ganztagsschulen hat es in dem zurückliegenden Jahr keine Änderungen
gegeben. Die seinerzeit in Absprache mit den Schulleitungen ausgewählten Träger
der Maßnahmen sind auch weiterhin an den Schulen tätig. An der
Frh.-v.-Ketteler-Schule und der Pfalzschule in Bergkamen-Weddinghofen sind dies
jeweils die Evangelische Kirche und an den anderen Schulen die AWO.
Personell hat es den
einen oder anderen Wechsel in der Leitung der Offenen Ganztagsschule gegeben.
Dies findet aber immer in ausschließlicher Abstimmung zwischen der Schulleitung
und dem Träger statt. Der Schulträger ist bei diesen Entscheidungen nur
informell beteiligt.
Lediglich einige
Fortbildungen für das Personal in den Offen Ganztagsschulen werden vom
Schulträger organisiert. Grund ist, dass hierfür gesonderte Mittel beim Land
beantragt werden können und auch beantragt werden. Im letzten Schuljahr haben
im Einzelnen folgende Schulungen stattgefunden:
-
Erste-Hilfe-Training am 25.11.2006
-
Interkulturelles Antigewalt- und Antirassismustraining am 02.12.2006
-
Deeskalationstraining am 09.12.2006
-
Konfliktregulierung und Deeskalation im Elterngespräch am 16.12.2006
Landesprogramm
"Kein Kind ohne Mahlzeit"
Die wesentlichen
Fakten – wie auch die detaillierten Anspruchsvoraussetzungen - sind in der
Vorlage zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Teilnahme am
Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit" - Drucksache Nr. 9/1046 -
vorgestellt worden.
Wie in der
Begründung ausgeführt, musste der Antrag bis zum 30.09.07 bei der
Bezirksregierung in Arnsberg vorliegen. Abgeschickt worden ist der Antrag am
21.09.07. Seinerzeit lagen 209 Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern in der
Offenen Ganztagsschule vor. Da die Erziehungsberechtigten zur Ermittlung des
Elternbeitrages für die Offene Ganztagsschule ihre Einkommensverhältnisse offen
legen müssen, konnte aus diesen Daten ersehen werden, dass 71
Erziehungsberechtigte zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten gehören.
Entsprechend ist der Antrag gestellt worden.
Nach einer
Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes vom 23.10.07 hat das Land aufgrund
der Vielzahl der eingereichten Anträge zwischenzeitlich erklärt, dass der
ursprünglich vorgesehene Ansatz von 10,0 Mio. EUR auf 13,45 Mio. EUR erhöht
worden ist.
Der
Bewilligungsbescheid über 14.200,-- EUR ist am 29.10.07 durch einen Vertreter
des Regierungspräsidenten persönlich überbracht worden. Damit ist dem Antrag in
voller Höhe statt gegeben worden. Der Zuschuss ist für 71 Schülerinnen und
Schüler in einer Höhe von jeweils 200,-- EUR für das laufende Schuljahr
berechnet worden.
Für die Offenen
Ganztagsschulen in Bergkamen ist davon auszugehen, dass die Bewilligung zwei
positive Effekte haben wird. Zum einen wird die Anzahl der Anmeldungen zur
Offenen Ganztagsschule steigen. Eltern können zum anderen von Schulleitungen
gezielt angesprochen werden, wenn bekannt ist, dass eine Anmeldung bisher aus
Kostengründen nicht erfolgt ist. Das Angebot der Offenen Ganztagsschule kommt
dann noch mehr Schülerinnen und Schülern zugute, die bisher im Elternhaus nicht
optimal gefördert werden bzw. gefördert werden können.
In Bergkamen
bekommen die Träger jeweils zum Monatsanfang den gesamten Essenbeitrag für die
angemeldeten Kinder ausgezahlt. So wird sichergestellt, dass alle
Schülerinnen und Schüler in den Genuss der warmen Mahlzeit kommen. Außerdem
müssen sich die Träger nicht um den Mitteleinzug kümmern und können sich auf
die eigentliche pädagogische Arbeit in der Gruppe kümmern.
Die Mittel für das
Mittagessen in Höhe von bisher immer 50,-- EUR
werden vom Schulträger zusammen mit den Beiträgen für die Offenen
Ganztagsschulen eingezogen. Es ist bekannt, dass ein Teil der Eltern die Mittel
für die Mittagsmahlzeiten nicht bezahlt. Selbstverständlich wird auf dem
üblichen Weg versucht, die Mittel beizutreiben. Bei einem gewissen Anteil der
Erziehungsberechtigten ist dies erfolglos, weil z.B. Empfänger von Leistungen
nach dem SGB II oder Sozialhilfe in letzter Konsequenz nicht gepfändet werden
können. Da die Kinder nicht zwangsweise aus den Offenen Ganztagsschulen
ausgeschlossen worden sind, übernimmt die Stadt Bergkamen zunächst einmal die
Kosten. Gerade für diese Kinder ist es wichtig, in der Offenen Ganztagsschule
zu verbleiben und dort entsprechend gefördert zu werden.
Wenn die Eltern
zukünftig statt 50,-- EUR je Monat nur noch 20,-- EUR zahlen müssen, kann
vermutet werden, dass die Anzahl der Eltern, die auch wirklich bezahlen, größer
wird. Hinzu kommt, dass auch bei den Eltern, die weiterhin nicht bezahlen,
zumindest 20,-- EUR vom Land bezahlt werden.
Auch wenn die Stadt
bei den 71 zu dem Landesprogramm angemeldeten Kindern zukünftig automatisch
10,-- EUR pro Monat bezahlen muss, bedeutet dies nicht automatisch, dass der
Etat der Stadt mehr belastet wird, als bisher.
Zurzeit ist
festzustellen, dass etwa für 40 Kinder das Geld für das Mittagessen von den
Erziehungsberechtigten nicht an die Stadt erstattet wird. Diese Zahl ist
natürlich nicht konstant, da einige Eltern immer mal wieder einen Teilbetrag
bezahlen.
Es wird natürlich
immer versucht, die Gelder von den Erziehungsberechtigten einzufordern.
Qualitätsangebote
Die Organisation der
Qualitätsangebote erfolgt nach wie vor nicht über die Träger der offenen
Ganztagsschulen, sondern über die Vereine vor Ort und die verschiedenen
Bereiche des Kulturreferates bzw. des Jugendamtes wie z.B. die
Jugendkunstschule, das Museum, die Stadtbibliothek oder die Musikschule.
Die konkrete Auswahl
trifft die Schule in direkter Absprache mit den Anbietenden. Als Anlage 1 ist
eine Übersicht beigefügt, aus der hervorgeht, für welche einzelnen
Qualitätsangebote sich die Schulen im laufenden 1. Halbjahr des Schuljahres
2007/08 entschieden haben.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Kray |
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