Betreff
Jahresrechnung 2006 der Stadt Bergkamen
Vorlage
9/1047
Aktenzeichen
vDa-ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2006. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister gemäß § 94 Abs. 1 GO NRW die Entlastung erteilt.

Sachdarstellung:

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat gemäß § 103 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666), geändert durch Gesetz vom 03.02.2004 (GV NRW S. 96) sowie in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen vom 20.12.2005 die Jahresrechnung 2006 geprüft und das Ergebnis in einem Bericht, der dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorzulegen ist, zusammengefasst. Dieser Bericht ist allen Stadtverordneten im Oktober 2007 separat zugeleitet worden.

 

Gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in einem Schlussbericht zusammenzufassen und in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern. Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in dem gesonderten Berichtsband darzustellen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Die Einwohner und Abgabepflichtigen sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband gemäß § 101 Abs. 3 Satz 2 GO NRW berechtigt. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise gemäß § 101 Abs. 4 GO NRW hinzuweisen. Da es an einer Regelung über die Einsichtsfrist mangelt, wird vorgeschlagen, den Bericht gemäß § 8 Abs. 3 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen in Anlehnung an § 94 Abs. 2 GO NRW an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

 

Unter Bezug auf die vorstehenden Ausführungen schlägt das Rechnungsprüfungsamt dem Rechnungsprüfungsausschuss vor,

 

a)      zu entscheiden, dass der vorliegende Bericht des Rechnungsprüfungsamtes keine vertraulich zu behandelnden Teile enthält und damit auf die Erstellung eines gesonderten Berichtsbandes verzichtet wird,

b)      da der Bericht keine personenbezogenen Daten bzw. Identifizierungsmerkmale enthält, diesen als allgemeinen Berichtsband zu übernehmen und nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich auszulegen,

c)      über den Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Bergkamen vorzuschlagen, die Jahresrechnung 2006 zu beschließen und dem Bürgermeister gemäß § 94 Abs. 1 GO NRW die Entlastung zu erteilen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

von Depka