hier: Teilnahme am Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Beschlussvorschlag:
Folgende gemäß § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S. 498) von Bürgermeister Schäfer und Stadtverordnete Middendorf am 11. September 2007 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Teilnahme an dem Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zu stellen.
Sachdarstellung:
Am 11.09.2007 wurde die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung getroffen, in der ebenfalls die Begründung und Entscheidung erläutert wurden. Wie in der Begründung aufgeführt, wird in dieser Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung eine genaue Vorlage zu der Finanzierung des Mittagessens an den Schulen vorgelegt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S. 498)
Federführendes Fachamt:
Amt für Schulverwaltung,
Weiterbildung und Sport
kry-pro
Entscheidung wegen eines
Falles äußerster Dringlichkeit gem. § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S.
666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S. 498)
hier: Teilnahme am
Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Begründung:
Seit Einrichtung von
Ganztagsschulen wird darüber diskutiert, dass es Eltern gibt, die die
notwendigen Kosten für das Mittagessen in den Ganztagsschulen der Primar- und
Sekundarstufe nicht aufbringen können.
In Bergkamen ist seit
Einrichtung der ersten Offenen Ganztagsschulen (OGGS) entschieden worden, dass
es wichtig ist, dass alle Kinder die Möglichkeit erhalten, an der warmen
Mittagsverpflegung teilzunehmen. Aus diesem Grund ist schon im Zusammenhang
mit den ersten Beschlüssen zur
Einrichtung der OGGS zum Schuljahr 2004/05 ( Drucksache Nr. 8/1968-00 vom
15.04.04) entschieden worden, dass der Schulträger am Anfang eines jeden Monats
die Kosten für das Mittagessen komplett an den Träger überweist und dieser von
diesen Mitteln das warme Essen für alle Schülerinnen und Schüler kaufen kann.
Es ist somit ausdrücklich nicht
Aufgabe der Träger der OGGS (AWO und ev. Kirche), sich um die Refinanzierung zu
kümmern bzw. Kinder auszusortieren, die nicht an dem Essen teilnehmen können.
Vielmehr ist es Aufgabe der Verwaltung, zusammen mit den Elternbeiträgen für
die OGGS auch die Mittel für das Mittagessen bei den Eltern zu erheben.
Zurzeit müssen alle Eltern für
Ihr Kind einen monatlichen Beitrag von 50,-- € unabhängig vom Einkommen tragen.
Der Beitrag wird für 11 Monate im Jahr erhoben, wobei es egal ist, ob die
Schülerin bzw. der Schüler in den Ferien durchgehend an der OGGS teilnimmt oder
nicht. Mit den Trägern der OGGS werden zurzeit Gespräche geführt mit dem Ziel,
den Beitrag für die Eltern zu senken.
Es ist auch insofern eine
Mischkalkulation, als dass die Träger von dem Geld nicht nur die warme
Mittagsmahlzeit finanzieren müssen, sondern zum Beispiel auch die Getränke, die
in der OGGS angeboten werden oder Obst am Nachmittag.
Das Land hat nun zur
Unterstützung bedürftiger Familien das Programm "Kein Kind ohne
Mahlzeit" eingerichtet. Da gerade Kinder aus Familien in schwierigen
finanziellen Situationen oftmals besondere Unterstützung und Förderung auch
außerhalb der Familie benötigen, soll ihnen mit dieser Förderung die Teilnahme
an den Ganztagsangeboten und dort auch am Mittagessen ermöglicht werden. Sie
sollen die gleichen Chancen auf individuelle Förderung erhalten.
Nach dem vorliegenden Erlass vom
August 2007 soll sich die Unterstützung an die Familien richten, die folgende
Leistungen erhalten:
- Leistungen nach dem SGB II
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach § 6a BKKG
(Kinderzuschlag)
- Übernahme des Elternbeitrages
gem. § 90 SGB VIII (wirtschaftl. Jugendhilfe)
In Ausnahmefällen können auch
Familien unterstützt werden, die sich in einer aktuellen Notlage befinden.
Bei der Berechnung der Zuschüsse
legt das Land 200 Betreuungstage und einen Preis von 2,50 € pro Mittagessen
zugrunde, so dass sich ein Jahresbeitrag von 500,-- € pro Kind ergibt.
Hierzu wird das Land zukünftig
einen Zuschuss von 200,-- € pro Kind und Jahr gewähren, wenn die Eltern sich
bereit erklären, ebenfalls 200,-- € pro Jahr zu zahlen. Die Kommune muss dann
die fehlenden 100,-- € pro Jahr aufbringen.
Der Erlass ist zunächst auf die
Dauer von zwei Jahren beschränkt. Sollten die 10 Mio. €, die pro Jahr landesweit
zur Verfügung gestellt werden nicht ausreichen, alle Anträge der Kommunen zu
befrieden, behält sich das Land eine entsprechende Kürzung der Mittel vor.
Alle Eltern müssen zur
Ermittlung des Beitrages für die OGGS beim Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung
und Sport einen Nachweis über ihr Einkommen vorlegen. Insofern liegen relativ
genaue Daten über den Kreis derjenigen vor, die in den Genuss des
Landesprogrammes kommen könnten.
Bei zurzeit 209 Schülerinnen und
Schülern in der OGGS sind dies etwa 70, auf die die Voraussetzungen zutreffen.
Der kommunale Anteil beläuft
sich demnach auf etwa 7.000,-- €.
Wie oben ausgeführt, tritt die
Stadt Bergkamen bei den Kosten für die Mittagsverpflegung in Vorleistung.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan der Stadt Bergkamen in
diesem Zusammenhang eingestellt. Schon heute zahlen nicht alle Eltern den
Beitrag für das Mittagessen an die Stadt zurück.
Die Teilnahme an dem Programm
hat neben dem finanziellen Aspekt zudem zur Folge, dass die Schulen, und hier
sowohl die Lehrkräfte als auch die Leitungen der OGGS, Eltern ansprechen
können, von denen sie wissen, dass eine Teilnahme an der OGGS pädagogisch
sinnvoll ist, die sich aber bisher aufgrund der Kosten für die Mittagsverpflegung
nicht dazu entschieden haben, ihr Kind auch anzumelden. Es ist von daher damit
zu rechnen, dass zukünftig eher mehr Kinder an den Offenen Ganztagsschulen
angemeldet werden.
Der Erlass sieht grundsätzlich
auch eine Teilnahme von gebundenen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I vor. In
Bergkamen sind dies die Hellweg-Hauptschule und die Willy-Brandt-Gesamtschule.
Nach dem Erlass ist vorgesehen, dass die regelmäßige Teilnahme an den Tagen mit
Ganztagsschulbetrieb, in der Regel an wöchentlich vier bis fünf Tagen eine
Anspruchsvoraussetzung ist.
An beiden Schulen ist es nach
Auskunft der beteiligten Mensavereine bisher so, dass kein Kind diese
Voraussetzung erfüllt.
Es ist geplant, dass in der
nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung eine
genaue Vorlage zu der Finanzierung des Mittagessen an den Schulen vorgelegt
wird. Dann ist auch bekannt, wie viele Eltern an dem Landesprogramm teilnehmen
und inwieweit der Elternbeitrag für das Mittagessen insgesamt gesenkt werden kann.
Der entsprechende Antrag auf
Teilnahme an dem Landesprogramm muss bis zum 30.09.07 gestellt werden. Da der
Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung erst am 13.11.07 wieder tagt, ist
eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig.
Der Vorsitzende des Ausschusses
für Schule, Sport und Weiterbildung hat zugestimmt, dass die Teilnahme am
Landesprogramm im Wege der Dringlichkeit entschieden wird.
Bergkamen, 11.09.2007
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez.
Mecklenbrauck
Erster Beigeordneter und
Stadtkämmerer
Dringlichkeitsentscheidung
gem. § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S. 498)
Die Verwaltung wird beauftragt,
einen Antrag auf Teilnahme an dem Landesprogramm "Kein Kind ohne
Mahlzeit" zu stellen.
Bergkamen, 11.09.2007
gez. gez.
Schäfer Middendorf
Bürgermeister Stadtverordnete
Die Verwaltung empfiehlt die Entscheidung gemäß § 60 NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S. 498) zu genehmigen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Kray |
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